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Susanne Schaper

Die Linke 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ende der DDR liegt 36 Jahre zurück, aber Aufarbeitung ist notwendig. Das sage ich auch im Wissen um unsere historische Verantwortung. Über die Art und Weise sollte man aber bei aller Emotionalität sprechen dürfen. Wie schon unsere Vorgängerfraktion halten wir so einen Bewertungsausschuss für verfassungsrechtlich grenzwertig und verfassungspolitisch ungeeignet. Was soll denn schon herauskommen, wenn Abgeordnete andere Abgeordnete überprüfen? Das gibt es so in keinem anderen BundesLegislatur überholt die Zeit den Artikel 118 der Landesverfassung, der mit Richtlinien umgesetzt werden soll, immer weiter. Überprüft wird ausschließlich, ob jemand dem MfS angehörte oder mit ihm zusammengearbeitet hat. Es geht also um Fehlverhalten zu Zeiten der DDR gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. Ein solches Verhalten liegt über drei Jahrzehnte zurück – knapp ein halbes Leben. Nach § 78 Strafgesetzbuch verjähren selbst Straftaten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe beziffert sind, nach 30 Jahren; lediglich Mord verjährt nicht. Was Abgeordnete hingegen seit 1990 an Straftaten begangen haben oder begehen, wird vom Bewertungsausschuss weder geprüft noch berücksichtigt – geschweige denn per Abgeordnetenanklage verfolgt. Ist das noch verhältnismäßig? Ob die Abgeordneten hier und heute Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verletzen, die Menschenwürde mit Füßen treten oder daran arbeiten, das demokratische Verfassungssystem abzuschaffen, spielt keine Rolle für diesen Ausschuss. Gestern haben wir ja erlebt, dass solche Prüfungen von Verhalten nach 1990 angebracht wären. Der Richtlinienentwurf, über den wir heute reden, ist sachlich und rechtlich genauso fehlerhaft und angreifbar wie die früheren. Dazu ein paar Beispiele. Das Abgeordnetengesetz regelt abschließend die Aufgaben, Tätigkeit, Zuständigkeit und Zusammensetzung des Bewertungsausschusses. Es ist aus gutem Grund gesetzlich geregelt, schließlich ist das freie Mandat betroffen. Aber ihr neuer Richtlinienentwurf ignoriert das und bindet den Geschäftsordnungs- und Immunitätsausschuss in das Verfahren ein. So verleiht es dessen Mitgliedern quasi ähnliche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten wie dem Bewertungsausschuss. Im Gesetz ist der Immunitätsausschuss aber gar nicht genannt. Auch installieren sie erneut die Mitwirkung der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, sowohl im Bewertungsausschuss als auch im Immunitätsausschuss. Dafür gibt es aber keine gesetzliche Grundlage. Noch ein rechtlicher Fauxpas: „Der Bewertungsausschuss entscheidet unter Würdigung der Mitteilung des Bundesarchivs und aller sonstigen ihm zugeleiteten oder von ihm beigezogenen Unterlagen.“ Das in diesem Zusammenhang noch gültige Abgeordnetengesetz ermächtigt den Ausschuss jedoch ausschließlich dazu, die von der oder dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR übergebenen Unterlagen zu bewerten. Das Gesetz erlaubt es dem Ausschuss im Moment also gar nicht, mit Unterlagen des Bundesarchivs zu arbeiten, auch wenn die Stasi-Unterlagen mittlerweile dort liegen. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Bei all den Argumenten, die ich vorgetragen habe, handelt es sich hierbei um eine Richtlinie, die Rechtssicherheit schaffen soll, wie es Herr Modschiedler vorgetragen hat. Es ist ein in der Verfassung verankertes Instrument. Auch wenn wir damals aus ganz anderen Gründen dieser Verfassung nicht zugestimmt haben, halten wir uns selbstverständlich an die Verfassung (Zuruf AfD: Na ja!) und werden uns dem Einsatz des Bewertungsausschusses nicht widersetzen. Wir werden uns enthalten, bitten aber in der Zukunft um Prüfung, damit die Rechtmäßigkeit auch eingehalten wird. Vielen Dank. (Beifall die Linke – Vereinzelt Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Abg. Schaper von der Fraktion Die Linke. Nun hätte Herr Berger die Möglichkeit, zu sprechen. – Er möchte nicht. Somit ist die erste Rederunde abgeschlossen. Sie hat ein paar Anknüpfungspunkte für eine mögliche zweite Rederunde geboten. Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Herr Abg. Mayer von der AfD-Fraktion tritt erneut ins Rund. Bitte, Herr Kollege.

Alle Reden von Susanne Schaper Protokoll ↗