Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Beschluss der Richtlinie des Bewertungsausschusses ist eigentlich ein Akt parlamentarischer Selbstverständlichkeit in diesem Freistaat. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Wir haben gerade einen Redebeitrag gehört, der offenbart, dass offenbar einiges ins Rutschen gekommen ist, was diese Selbstverständlichkeit angeht. (Zuruf Nico Rudolph, BSW) Herr Kollege Rudolph, ich habe Ihnen sehr genau zugehört. Ihre Argumentation, die DDR war ein souveräner Staat, es gab geltende Gesetze und es war damals nicht verwerflich, deswegen kann es heute auch nicht verwerflich sein, erinnert in tatsächlich bestürzender Art und Weise an die Argumentation „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein“, die insbesondere im Nachgang des Nationalsozialismus, aber auch im Nachgang der DDR dazu diente, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu rechtfertigen. Unsere Verfassung ist die Gegenordnung zu dieser Argumentation. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Der große deutsche Rechtsphilosoph Gustav Radbruch hat genau diese Frage sehr klar beantwortet: Wenn das formelle Recht zum materiellen Unrecht wird, dann hat die materielle Gerechtigkeit die formelle Rechtsbegründung zu überlagern. (Zuruf Dr. Joachim Michael Keiler, AfD) Dieser Gedanke ist Grundsatz der Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus, genauso wie mit der Diktatur der DDR. Das ist der Grund, warum die Abgeordnetenüberprüfung richtig ist, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Ihnen geht es offenbar gar nicht nur darum, mit Ihrem Redebeitrag zu verdeutlichen, warum Sie sich nicht an eine geltende Verfassungsregelung, das Abgeordnetengesetz halten wollen, das diese Richtlinie vorsieht. Sie haben gezeigt, dass es Ihnen darum geht, eine neue Geschichtsdeutung in diesen Landtag zu bringen. Herr Kollege Rudolph, das lehnen wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, als eine Partei, die dem Namen nach aus der DDR-Bürgerrechtsbewegung kommt, dezidiert ab. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Unsere Verfassung, die Sächsische Verfassung, trägt einen Kern, ein Versprechen in sich. Dieser Kern ist eine Ordnungsbegründung, auf der die Gründungsordnung unseres Freistaates fußt. Es ist das Versprechen, dass kein Verantwortungsträger der staatlichen Repressionsapparate der DDR mehr Verantwortung in der erkämpften Freiheit der Demokratie tragen darf. Wer sich heute dagegenstellt, der stellt sich genau gegen die Ordnungsbegründung, die unseren Freistaat nach 1989 überhaupt wieder hat erblühen lassen. Und dem, werte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir wirklich entschieden entgegentreten, wie wir es heute gehört haben; denn das Ministerium für Staatssicherheit „war ein zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparats der DDR. Es fungierte als Instrument politischer Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung und diente insbesondere dazu, politisch Andersdenkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken oder gar auszuschalten.“ Und weiter: „Diese Tätigkeit des Sicherheitsorgans der DDR zielte auf eine Verletzung der Freiheitsrechte, die für eine Demokratie schlicht konstituierend sind.“ – Das ist nicht mein Zitat, das ist das Zitat des Bundesverfassungsgerichts, als es diese Überprüfung für vollkommen legitim und zulässig gehalten hat. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es den Opfern schuldig, dass wir transparent machen, wer für dieses Regime in dieser Art und Weise tätig war. Wir sind es denjenigen, die Freiheit und Demokratie erkämpft haben, schuldig. Und wir sind es als Abgeordnete unserer Verfassung schuldig. Deswegen werden wir dieser entsprechenden Richtlinie aus voller Überzeugung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU und SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Für die Fraktion BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN sprach Herr Abg. Lippmann. Wir setzen nun mit der Fraktion Die Linke fort. Ich sehe Frau Abg. Schaper; bitte schön.
