Nico Rudolph
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Modschiedler, Sie haben vorhin gesagt: Wer sich nichts vorzuwerfen hat, der brauche keine Angst zu haben. Nun, ich bin 1989 geboren und ich habe keine Familienangehörigen – zumindest weiß ich davon nicht –, die für das MfS tätig waren. Aber ich weiß von meinem Vater, dass er eine Akte hatte und deshalb mit persönlichen Nachteilen zu kämpfen hatte. (Martin Modschiedler, CDU: Tja!) Trotz dieses Familienhintergrundes halte ich Abgeordnetenüberprüfungen mittlerweile für ein überkommenes Relikt. Warum? Für die Frage, ob solche Überprüfungen angebracht sind, sind drei Ebenen zu betrachten. Zunächst ist da die zeitliche Ebene. Seit der Wende im Herbst 1989 sind 36 Jahre vergangen. Das ist schon zweimal die Zeit, in der ein Neugeborenes zum Erwachsenen wird. Die DDR selbst bestand nur reichliche 40 Jahre. Zum Ablauf dieser Legislaturperiode ist sie also so lange Geschichte, wie sie selbst Bestand hatte. In Deutschland verjährt eine Straftat – abgesehen von Mord – nach spätestens 30 Jahren. Die bloße Verpflichtung zur Arbeit beim MfS an sich, ohne Bezug zu konkreten Handlungen, ist meines Erachtens erst einmal noch nicht verurteilenswert. Warum? Weil die DDR ein völkerrechtlich anerkannter Staat war (Widerspruch CDU, AfD und BÜNDNISGRÜNE – Zuruf CDU: Spitzelstaat! – Zuruf AfD: Setzen, sechs!) und damit auch seine Gesetze, seine Dienste und Behörden. (Anhaltender Widerspruch – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es gab viele, die trotz des Blickes auf die Schwächen der DDR Sympathisanten oder zumindest keine Gegner des Staates waren. Viele haben sich im Jugendalter für das MfS verpflichtet. (Andreas Nowak, CDU: Da kam man trotzdem nicht so einfach hin! Erzählen Sie doch nichts!) Manche wurden dann beispielsweise einfaches Mitglied in einem Wachregiment, ohne sich damit erst einmal automatisch moralisch unanständig verhalten zu haben. (Zurufe CDU, AfD und Laura Stellbrink, SPD) Das unterscheidet sie von tatsächlichen Straftätern, deren Schuld bewiesen ist. Warum sollten wir also bei ihnen länger auf ihre Taten schauen als bei Straftätern? Es geht nicht darum, dass es natürlich Unrecht gab, das über das MfS umgesetzt wurde. Darüber besteht kein Zweifel. Aber es geht darum, ob per se jeder, der damals – von mir aus mit 17 Jahren – etwas unterschrieben hat, dafür heute noch leiden soll. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Ja!) Ein MDR-Journalist meinte heute, Verjährungsfristen wären nicht angebracht; denn es ginge nicht um Bestrafung, sondern um Transparenz. (Martin Modschiedler, CDU: Richtig! – Ferdinand Wiedeburg, AfD, steht am Mikrofon.) Aber jeder Betroffene wird die Folgen solcher Enthüllungen als Bestrafung empfinden. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung?
