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Christian Piwarz

05.02.2026 Sitzungen 8/25

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir heute zum wiederholten Mal über den Neubau der Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal sprechen, dann hat das natürlich einen bestimmten Grund. Die Große Anfrage der Fraktion AfD ist zwar der Anlass. Der eigentliche Grund, Herr Gerold, Ihr erster Redebeitrag ging genau in diese Richtung, mag der Versuch gewesen sein, Empörung aus dem Verlauf des Großbauvorhabens der beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen zu generieren. Das war hier überdeutlich zu spüren. Noch einmal zur Erinnerung, es ist auch schon gesagt worden: Die zwei Bundesländer haben sich vor zwölf Jahren bewusst dafür entschieden, Kräfte zu bündeln und gemeinsam zu investieren – in moderne Haftplätze, mehr Sicherheit und mehr Rechtsstaatlichkeit. Es besteht nach wie vor kein Zweifel daran, dass wir diesen Neubau benötigen. Unsere alten Justizvollzugsanstalten genügen nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen, sicheren und menschenwürdigen Strafvollzug. Deswegen wurde im Jahr 2014 ein Staatsvertrag geschlossen. Deshalb wurde geplant, beräumt und gebaut. Deshalb stehen heute – trotz aller Widrigkeiten – sieben Hafthäuser, die Arbeitsbetriebe, ein Multifunktionsgebäude mit Besucherzentrum und Verwaltung, eine Sporthalle und die notwendige Infrastruktur. Die Gebäude sind im Rohbau fertig und in der Gebäudehülle. Die JVA Zwickau-Marienthal ist aber immer noch eine Baustelle. Die Gebäude sind noch nicht fertiggestellt und die Verkehrssicherheit ist nicht gewährleistet. Eine vorzeitige Nutzung zum Beispiel der Sporthalle, die öfter kolportiert wurde, scheidet also aus. Gleichwohl – das möchte ich auch gar nicht verhehlen – hätten wir uns einen anderen, reibungsloseren Verlauf für diese Bauvorhaben gewünscht. Es gab Rückschläge. Ja, sie waren gravierend und sehr bedauerlich. Der enorme Zeitverzug und die mittlerweile deutlich gestiegenen Baukosten sind – das habe ich bereits gesagt, ich wiederhole es gerne – mit ganz einfachen Worten gesagt großer Mist. Dennoch zeigt dieser Projektverlauf auch, dass Bauherren, egal ob privat oder öffentlich, vor Unbilden nicht gefeit sind und vor allem bei Bauvorhaben dieser Größenordnung Probleme auftreten können, die niemand vollständig vorhersehen konnte und kann. Zum Beispiel war die Verzögerung im Bebauungsplanverfahren und bei der Schaffung des Baurechts im Vorfeld nicht vorhersehbar. Dass das Baurecht erst Anfang 2018 statt wie geplant im Sommer 2015 erteilt wurde, lag außerhalb des Einflussbereichs des Freistaates und hatte zwangsläufig Auswirkungen auf den weiteren Projektverlauf. Hinzu kamen fehlerhafte und mangelhafte Planungen eines unzuverlässigen Generalplaners und Mängel von Baufirmen, die mitten im Bau offenbar wurden. All das hat Vertrauen gekostet, das verstehe ich. Doch genau dieser Generalplaner – Rico Gebhardt hat bereits darauf hingewiesen – war bisher erfolgreich tätig gewesen, zum Beispiel für das Bauvorhaben der JVA in Dresden. Dieses wurde damals ausgesprochen schnell und kostengünstig realisiert, auch wegen der guten Leistung der Planer. Leider musste die staatliche Hochbauverwaltung im Zuge des Bauvorhabens zur gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Zwickau-Marienthal andere Erfahrungen machen. Die Kündigung des Generalplaners und der damit zunächst verbundene Baustopp waren unausweichlich und die einzig richtige Reaktion. Die reguläre Bautätigkeit konnte somit seit Ende März 2024 nicht fortgeführt werden. Bei der sich anschließenden Leistungsfeststellung wurden weitere erhebliche Baumängel entdeckt. In der Summe ergab sich ein sehr komplexes Bild: einerseits Mängel infolge von Planungs- und Bauüberwachungsdefiziten des Generalplaners und andererseits Ausführungsfehler der beauftragten Firmen. Insgesamt wurden über 250 Mängel angezeigt. Gegen den ehemaligen Generalplaner hat der Freistaat Sachsen eine Klage angestrengt. Gegenstand ist hier zunächst die Rückforderung von Honoraren aus Abschlagszahlungen. Im laufenden Verfahren am Landgericht München wurde im Juli 2025 ein Sachverständiger bestellt, der sein Gutachten bis 2026 vorlegen soll. Sämtliche Entscheidungen – das ist mir hier wichtig zu betonen, auch in Richtung von Herrn Rudolph –, wurden übrigens immer im Einvernehmen mit dem Freistaat Thüringen getroffen. Bei der Frage, wie es zu der deutlichen Verzögerung in der Umsetzung des Bauvorhabens kommen konnte, darf man allerdings auch nicht, auch das ist schon angesprochen worden, die Coronapandemie vergessen, die zu Behinderungen in der Bautätigkeit und zu Preissteigerungen führte. Kaum war die Pandemie bewältigt, brach der völkerrechtswidrige russische Krieg in der Ukraine aus. Beide Ereignisse – Coronapandemie und der Krieg – verursachten Lieferengpässe, erhöhte Lohnaufwendungen und eine Verteuerung der Energie- und Materialkosten. Der Baupreisindex – Kollege Pohle ist schon darauf eingegangen –, stieg von 2019 bis 2024 – also in fünf Jahren – um rund 50 %. Dies machte sich natürlich auch bei diesem Bauprojekt bemerkbar. Trotz dieser unerfreulichen Entwicklung stehen wir zu dem Projekt und sagen Folgendes: Die gemeinsame JVA von Sachsen und Thüringen ist kein Symbol des Scheiterns. Sie ist vielmehr ein Symbol für Zusammenarbeit und Verantwortung, Verantwortung für funktionierende Strafvollzugsstrukturen und Verantwortung für zeitgemäße Haftbedingungen. Wir schaffen moderne Haftplätze, ersetzten veraltete Altanstalten und erfüllen einen staatlichen Kernauftrag, nämlich die sichere, menschenwürdige und rechtsstaatliche Unterbringung von Inhaftierten. (Unruhe im Saal) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Entschuldigen Sie, Herr Staatsminister. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte um Ruhe bitten. Der Plenarsaal füllt sich. Das ist gut. Ich bitte darum, die Plätze vielleicht etwas stiller einzunehmen, um dem Herrn Staatsminister und weiteren Rednerinnen und Rednern zu folgen. – Danke schön.

Protokoll ↗