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Valentin Lippmann

GRÜNE 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Schon wieder die JVA Marienthal, schon wieder dieselben Fragen – und ehrlicherweise auch dieselben Antworten, die wir eigentlich weitgehend kannten. Die Große Anfrage der AfD-Fraktion bringt vorrangig keinen Erkenntnisgewinn. Sie ist eher ein chronologischer Sammelband dessen, was wir schon seit Jahren wissen, nun in 108 Fragen chronistisch dokumentiert. Auch das ist eine Leistung, die ich nicht in Abrede stellen will. Was Sie dokumentieren, das ist der aktuelle und weiterhin problematische Sachstand eines Großprojektes, über dessen Risiko, Fehlentwicklungen, Kostensteigerung wir hier im Parlament bereits mehrfach und ausführlich beraten haben, zuletzt im vergangenen Mai. Ja, die JVA Zwickau-Marienthal ist eine Problembaustelle. Ja, sie ist deutlich teurer geworden als ursprünglich geplant. Ja, sie wird erheblich später in Betrieb gehen als vorgesehen. Sie ist das Ergebnis gravierender politischer und fachlicher Fehleinschätzungen in der Vergangenheit, soweit schon die Einigkeit im vergangenen Mai. Neu ist nicht das Ob, sondern allenfalls, wie deutlich die Staatsregierung inzwischen selbst in den Antworten zu dieser Großen Anfrage einräumt, mit welchen strukturellen Problemen dieses Projekt von Anfang an behaftet war. Werte Kolleginnen und Kollegen! Schauen wir uns die Fakten an. Erstens. Der Zeitplan ist faktisch kollabiert. Ursprünglich – es wurde schon gesagt – sollte diese Anstalt längst in Betrieb sein. Heute reden wir über einen Regelbetrieb frühestens Anfang 2030. Das sind nicht ein paar Monate Verzug. Das ist ein komplettes verlorenes Jahrzehnt. Die Folgen tragen derzeit insbesondere die Bediensteten und die Inhaftierten, die in den bestehenden Anstalten in Zeithain und Zwickau untergebracht sind, deren bauliche und organisatorische Situation seit Langem als vollkommen unzureichend bekannt ist. Zweitens: die Kosten. Die prognostizierten Gesamtkosten des Projekts haben sich gegenüber den Planungen bekanntermaßen massiv erhöht. Während im Jahr 2013 noch von rund 150 Millionen Euro ausgegangen wurde, beläuft sich die aktuelle Schätzung auf 476 Millionen Euro zuzüglich einer Risikovorsorge von 24 Millionen Euro. Selbst unter Berücksichtigung der erheblichen Baupreissteigerungen der vergangenen Jahre bleibt festzuhalten: Diese Kostenentwicklung ist nicht durch Marktbedingungen allein erklärbar; sie ist auch Ausdruck unzureichender Planung, mangelhafter Steuerung und fehlender Kontrolle, vor allem in der Frühphase des Projekts. Drittens: Die bestehenden Baumängel – das ist der Punkt, an dem dieses schwierige Projekt auch politisch leicht peinlich wird; sie wurden ja fast schon ins Lachhafte gezogen – sind durchaus eine erhebliche Problemkonstellation. Besonders problematisch sind die technischen Mängel. Dazu zählen unter anderem die fehlerhaften Elektroinstallationen, die teilweise zurückgebaut werden müssen, Feuchtigkeitsschäden an Fassaden und erdberührten Bauteilen sowie Schäden an Dachkonstruktionen infolge falschdimensionierter technischer Anlagen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Das sind definitiv keine Schönheitsfehler. Dass bereits erbrachte Bauleistungen nun rückgängig gemacht werden müssen, verdeutlicht die Schwere dieser Mängel und wirft Fragen zur Qualitätssicherung und Bauüberwachung auf. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses, die vor mittlerweile fast zweieinhalb Jahren die Gelegenheit hatten, sich das Bauwerk im Zustand X selbst anschauen zu können, haben viel über Kollisionsplanung gelernt und was deren Fehlen für Probleme auslöst. Es war für jeden sichtbar, dass dort offenbar Elektroinstallationen so gelegt wurden, dass diejenigen, die davor kommen sollten, erst danach kamen, und das sollte bekanntermaßen bei einem solchen Bauprojekt nicht passieren. Ein ähnliches Projektproblem gab es bei der Steuerung des BER. Von daher ist es offensichtlich gut investiertes Geld bei Großprojekten, auch in eine ordentliche Kollisionsplanung zu gehen; aber das hat man offenbar unterlassen. Viertens: der Generalplaner. Die fristlose Kündigung des ursprünglich beauftragten Generalplaners im Oktober 2023 markierte einen massiven Einschnitt in den Projektverlauf. Vorausgegangen waren zahlreiche Mängelanzeigen und schließlich umfassende rechtliche Auseinandersetzungen bei Rückforderungen und Gegenansprüche in Millionenhöhe. Dieser Vorgang macht deutlich, dass das gewesene Vergabemodell, auch wenn es offenbar nicht anders ging, erhebliche Risiken barg, und die staatliche Steuerungs- und Kontrollfunktion nicht ausreichend wahrgenommen wurde. Fünftens: der Standort. Schließlich bestätigt die Antwort der Staatsregierung erneut, dass der gewählte Standort auf dem Gelände des ehemaligen Bahnausbesserungswerkes mit erheblichen Altlasten belastet war. Trotz bekannter Schadstoffbelastung und entsprechender Hinweise des Rechnungshofes wurde allerdings an dem Standort festgehalten. Die umfassenden Sanierungsmaßnahmen, die daraus resultieren, haben den Bauverlauf verkompliziert und deutlich verteuert. Auch diese Entscheidung wirkt bis heute fort. Sechstens: der bekannte Staatsvertrag mit Thüringen. Man darf jetzt auch nicht so tun, als hätte Thüringen gar keinen Anteil an den Problemen. Denn so zu tun und zu sagen: „Wir haben damit nichts zu tun; die Sachsen sind schuld, wir haben nur das Geld gegeben“, scheint mir doch auch eine etwas grobe Vereinfachung der Verantwortungslage. Ehrlicherweise hat sich Thüringen von den schönen Zahlen in den späten Nullerjahren blenden lassen, in denen man gesagt hat: Wir bauen jetzt gemeinsam eine Anstalt für wenig Geld. Darüber, ob die Kostenschätzung stimmt, muss man gegebenenfalls später noch einmal reden, um gemeinsam mit Sachsen diesen Weg zu gehen. Deshalb finde ich es per se falsch, so zu tun, als wäre ausschließlich Sachsen schuld. Aber es ist immerhin zu einer Neuverhandlung gekommen. Sollten die Baukosten nach der erneuten Vergabe um mehr als 10 % steigen oder sich die Inbetriebnahme über das Jahr 2031 hinaus verschieben – und das ist ein sehr kurzer Zeitraum zur Planung, den es als Aufschlag gibt –, steht nun das Gemeinschaftsprojekt politisch und rechtlich komplett zur Disposition. Das Risiko ist real und darf schlichtweg nicht unterschätzt werden. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich die Antworten auf die Große Anfrage wie folgt zusammenfassen: Sie liefern keinen grundlegend neuen Befund, wohl aber eine deutliche Bestätigung der seit Jahren bekannten strukturellen Probleme. Ja, es ist eine Problembaustelle. Aber jetzt geht es gerade mit Blick auf diese Risiken, die entstehen können, darum, dass wir im Jahr 2030 fertig werden und dass es bis 2031 auch fertig sein muss. Es geht jetzt nicht um ein Skandalisieren, sondern um das Fertigstellen dieser Anstalt, auch zum Wohle der Beschäftigten in den anderen Justizvollzugsanstalten und der Gefangenen im Freistaat Sachsen. Die politische Aufgabe im Freistaat Sachsen besteht daher, die Problemlage nicht immer wieder erneut zu beschreiben und parteipolitisch aufzuladen. Entscheidend ist vielmehr, aus den gemachten Fehlern Konsequenzen zu ziehen, in der Folge größtmögliche Transparenz über den weiteren Projektverlauf, insbesondere in Bezug auf Kosten, Zeitpläne und verbleibende Risiken zu ziehen und so das verloren gegangene Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit staatlicher Großprojekte zurückzugewinnen. Hierbei möchte ich an eines anknüpfen: So zu tun, als würde sich die Bevölkerung nur über dieses Bauprojekt lustig machen, finde ich dann schon etwas bizarr. Staatliche Hochbauprojekte werden regelmäßig, überall kritisiert. Der Kölner Dom lässt übrigens diesbezüglich auch grüßen, wobei ich hoffe, dass wir nicht so lange mit der Fertigstellung dieser JVA brauchen. Schlussendlich gilt für uns: Es braucht eine klare Benennung der politischen und administrativen Verantwortung; das ist vollkommen klar. Die Ursachen für die Fehlentwicklung liegen klar in der Vergangenheit, wirken aber bis heute fort. Eine ehrliche Aufarbeitung ist Voraussetzung für zukünftige staatliche Hochbauprojekte. Im Fokus muss aber die Fertigstellung stehen. Ein Baustopp oder ein ganzer Abbruch des Projektes würde hier keinem helfen, sondern den entstehenden Schaden nur noch vergrößern, und das ist der Kern der Debatte. Schlussendlich noch zwei, drei Sätze zum Entschließungsantrag der AfD, um mir das später zu sparen. An dieser Stelle kann ich Ihnen gleich sagen: Wir werden den Antrag ablehnen; denn ein Gutachten zum Projekt kann der Sächsische Rechnungshof auch selbstständig vorlegen, wenn er es für notwendig hält. Ehrlicherweise hilft es nicht dabei, auch nur keinen Tag schneller fertig zu werden, wenn der Rechnungshof das begutachtet. Es ist entscheidend, dass wir an dieser Stelle ins Machen kommen und nicht weiter nur reden. Daher ist aus unserer Sicht dieser Entschließungsantrag entbehrlich, da er weder die Bauzeiten verkürzt noch die Mittel, die wir dafür brauchen, reduziert. Vor diesem Hintergrund danke ich für die Antworten der Staatsregierung. Wir werden den Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Valentin Lippmann von der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und setzen nun fort mit der Fraktion Die Linke. Ich sehe Herrn Kollegen Gebhardt; bitte schön.

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