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Rico Gebhardt

Die Linke 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das „Gesetz zur Beschleunigung der Entscheidungen über Anträge auf Zuwendungen im Freistaat Sachsen“. Dieser Gesetzentwurf ist kein Randthema, sondern berührt ganz konkret die Handlungsfähigkeit von Vereinen, Initiativen, Kommunen und Kleinunternehmen in unserem Land. Es geht darum, in welcher Zeit und zu welchen Rahmenbedingungen öffentliche Förderung ankommt. Wir als Landtag beschließen regelmäßig eine Vielzahl von Programmen: Hilfsprogramme, Strukturförderung, Kulturförderung, Maßnahmen für Soziales, Bildung und Wirtschaft. Finanziert wird dies aus dem Landeshaushalt, aus Bundesprogrammen sowie aus EU-Mitteln. Und ja, wir sind uns nicht bei jedem Programm einig. Als Linksfraktion Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung und freue mich auf eine rege Diskussion. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die einbringende Fraktion Frau Abg. Jost. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter“ an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu überweisen. Wer dem Vorschlag zur Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? (Juliane Nagel, Die Linke: Zwei Gegenstimmen!) – Diese habe ich gesehen. – Bei zwei Gegenstimmen und keinen Enthaltungen, aber einer großen Mehrheit von Jastimmen wurde der Überweisung zugestimmt. Die Überweisung ist damit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs der Entscheidungen über Freistaat Sachsen – Sächsisches (SächsZuwendBeschleunG) der Fraktion Die Linke bewerten wir manches kritisch und anderes sehr positiv. Aber eines gilt für alle Programme gleichermaßen: Mit jeder einzelnen Entscheidung wecken wir Erwartungen. Wir geben als Parlament das politische Versprechen, dass diese Mittel beim Anspruchsberechtigten tatsächlich ankommen, und zwar in angemessener Frist. Die Realität sieht leider anders aus. Die Förderrichtlinien sind oft so formuliert, dass sie für juristisch nicht geschulte Menschen schwer verständlich sind. Antragsverfahren werden immer komplexer, Verwendungsnachweise immer kleinteiliger, Bearbeitungszeiten ziehen sich hin. Das führt dazu, dass viele, die eigentlich antragsberechtigt wären, gar nicht erst einen Antrag stellen. Sie scheuen das Risiko eines Formfehlers, fürchten Rückforderungen oder haben schlicht nicht die Ressourcen, sich durch hundertseitige Richtlinien zu kämpfen. Wer in seinem Wahlkreis mit Ehrenamtlichen, Kleinunternehmen und freien Trägern spricht, kennt diese Berichte: Wir würden ja gern, aber das ist uns alles zu kompliziert, zu aufwendig, zu unsicher. Gleichzeitig versprechen wir hier im Haus seit Jahren Bürokratieabbau. Wir alle kennen die entsprechenden Reden. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir aber sagen, dass vieles davon folgenlos bleibt, solange an den Verfahren nichts Grundsätzliches geändert wird. Hinzu kommt ein zweites Problem. Selbst wenn sich jemand durch den Förderdschungel gekämpft und einen vollständigen Antrag eingereicht hat, dauert die Bearbeitung häufig viel zu lange. In einigen Bereichen geht es schnell, ja, aber viel zu häufig ziehen sich die Verfahren über Monate hin. Für einen Verein, der auf eine Projektförderung angewiesen ist, kann das existenzbedrohend werden. Für kleine Unternehmen, die Investitionen planen, schafft diese Unsicherheit ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Genau an dieser Stelle setzt unser Gesetzentwurf an. Wir schlagen keine kosmetischen Korrekturen vor, sondern einen klaren, nachvollziehbaren Mechanismus, der sowohl Antragstellerinnen und Antragsteller als auch Verwaltungen Verlässlichkeit gibt. Im Kern geht es um zwei Elemente: eine feste Frist und eine klare Rechtsfolge, wenn diese Frist nicht eingehalten wird. Erstens. Wir wollen eine gesetzliche Bewilligungsfrist von maximal sechs Wochen für vollständig eingereichte Anträge auf Zuwendung einführen. Diese Frist ist nicht willkürlich gewählt, sondern orientiert sich an dem, was in einer modernen und digital unterstützten Verwaltung möglich sein muss. Im Ausnahmefall – ich betone: im begründeten Ausnahmefall – soll eine einmalige Verlängerung dieser Frist um maximal vier Wochen zulässig sein. Damit schaffen wir Planungssicherheit für die Antragstellenden und einen klaren Arbeitsrahmen für die Bewilligungsstellen. Zweitens. Wir führen eine Bewilligungsfiktion ein. Das bedeutet, wenn innerhalb der gesetzlichen Frist kein Bescheid ergeht, gilt die beantragte Zuwendung als bewilligt. Damit drehen wir die Logik um: Nicht mehr die Antragstellenden müssen für unbestimmte Zeit auf eine Entscheidung warten, sondern die Verwaltung bekommt den klaren Auftrag, in einer definierten Zeit zu handeln. Andernfalls tritt kraft Gesetzes eine für die Antragstellenden positive Entscheidung ein. Ich weiß, an dieser Stelle kommt regelmäßig der Einwand, das sei doch gefährlich, es könnten auch fehlerhafte oder missbräuchliche Anträge durchrutschen. Dazu möchte ich klar sagen: Unser Gesetzentwurf ist kein Freibrief für Missbrauch. Die Verwaltung behält selbstverständlich das Recht und die Pflicht zu prüfen – sie muss es nur innerhalb einer vernünftigen Frist tun. Im Übrigen: Es ist immer noch ein Verwendungsnachweis zu erstellen. An dieser Stelle können Fehler und missbräuchliche Verwendungen von Fördergeldern korrigiert werden – so, wie es auch jetzt schon geschieht; daran ändern wir mit unserem Gesetzentwurf nichts. Außerdem beschränken wir diesen Mechanismus bewusst auf die Förderung bis zu einer bestimmten finanziellen Höhe. Größere, besonders bedeutsame oder risikoreiche Vorhaben werden von dem beschleunigten Verfahren ausgenommen. Damit stellen wir sicher, dass die Bewilligungsfiktion vor allem dort greift, wo heute ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand auf relativ kleine Fördersummen trifft. Mir ist es wichtig, an dieser Stelle ausdrücklich zu sagen: Dieses Gesetz ist kein Angriff auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Aufbaubank oder anderer Fördermittelbehörden – im Gegenteil. Viele von Ihnen sind engagiert, erfahren und wollen genau das, was wir politisch ebenfalls wollen: dass die Fördermittel sinnvoll und zeitnah eingesetzt werden. Das Problem liegt in den Strukturen, in den von der Politik, der Justiz und der Verwaltung geschaffenen Überregulierungen. Wenn wir ernsthaft Bürokratie abbauen wollen, dann müssen wir bei den Verfahren und nicht bei den Menschen ansetzen. Mit unserem Gesetzentwurf schlagen wir einen Paradigmenwechsel vor: weg von einem Misstrauens- und Kontrollgremium-Regime hin zu einer Kultur der Ermöglichung und Ermutigung. Wir vertrauen darauf, dass die allermeisten Antragstellerinnen und Antragsteller korrekte Anträge stellen. Weniger überbordende Kontrollen an der falschen Stelle, mehr Fehlertoleranz und Augenmaß: Das führt am Ende zu besseren Ergebnissen und stabileren Strukturen, gerade bei Vereinen, Initiativen und kleineren Betrieben. Dass wir mit unserem Gesetzentwurf bereits auf Zustimmung stoßen, kann man im Papier „Bürokratieabbau als Standortfaktor – Reformbedarf und Lösungsimpulse für Sachsen“ der Vereinigung der sächsischen Wirtschaft – VSW – vom Januar dieses Jahres nachlesen. Darin steht: „Ein besonders effektiver Hebel ist die Implementierung der automatischen Genehmigungsfiktion nach Fristablauf. Sofern eine zuständige Behörde innerhalb eines definierten Zeitfensters (beispielsweise 30 Tage) keine ablehnende Entscheidung trifft, gilt die Genehmigung als erteilt. Dies schafft einen starken Anreiz für schnelle Bearbeitung und schützt Unternehmen vor Verzögerungen.“ Wenn die Linksfraktion in Übereinstimmung mit dem VSW ist, dann kann unsere Idee nicht so schlecht sein, dass es sich nicht lohnen würde, sie in einer ergebnisoffenen Diskussion zu debattieren. Wir laden Sie herzlich dazu ein, dies im Ausschuss intensiv mit uns zu beraten und am Ende zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, Sören Voigt, CDU, und Laura Stellbrink, SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die Einbringerin, die Fraktion Die Linke, hörten wir Herrn Abg. Gebhardt. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Beschleunigung der Entscheidungen über Anträge auf Zuwendungen im Freistaat Sachsen – Sächsisches Zuwendungsbeschleunigungsgesetz“, an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Tagesordnungspunkt Baustelle JVA Drucksache 8/3057, Große Anfrage der Fraktion Als Einreicherin spricht zuerst die Fraktion AfD, es folgen in der ersten Runde CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte zunächst für die AfD Herrn Gerold nach vorn.

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