Martina Jost
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe hiermit einen Gesetzentwurf meiner Fraktion zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ein: den Entwurf eines Gesetzes zur Außerkraftsetzung der Verpflichtung zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter. Es sollen per Gesetz jene Paragrafen – es ist ein ganz kleines Gesetz – in der Sächsischen Gemeindeordnung und der Landkreisordnung gestrichen werden, welche die Kommunen gesetzlich verpflichten, Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Wie es im Vorblatt beschrieben steht, sollen den Kommunen in Zukunft mehr Flexibilität und Selbstbestimmungsfreiheit eingeräumt werden, sodass diese entscheiden können, wie sie die Aufgaben in diesem Bereich regeln wollen. Wir wollen mit diesem Gesetz die kommunale Selbstverwaltung stärken, Bürokratie abbauen und in Zeiten kritischer finanzieller Situationen der Kommunen den Einsatz öffentlicher Mittel effizienter machen. (Unruhe im Saal) Wir haben den Punkt 3 der Prüfaufträge für Maßnahmen zur Strukturanpassung des Beauftragtenwesens der Staatsregierung wohlwollend zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang sehen wir auch eine konstruktive Diskussion in Bezug auf unseren Gesetzentwurf im Ausschuss. (Unruhe im Saal) Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Beschleunigung Anträge auf Zuwendungen im Zuwendungsbeschleunigungsgesetz Drucksache 8/5553, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache nach § 44 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion Die Linke. Sie haben 8 Minuten Zeit. Ich bitte Herrn Abg. Gebhardt zum Pult.
