landtag.sachsen.de ↗

Rico Gebhardt

Die Linke 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Artikel 139 der Weimarer Verfassung, der über Artikel 109 Abs. 4 unmittelbarer Bestandteil der Sächsischen Verfassung ist, bestimmt, dass der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt sind. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2016 festgestellt, dass „[…] die Regelung in der säkularisierten Gesellschaft und Staatsordnung zunächst die profanen Ziele der persönlichen Ruhe, Erholung und Zerstreuung verfolgt.“ Zugleich zielt Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 139 WRV damit auf die Möglichkeit zur seelischen Erhebung, die gleichermaßen allen Menschen unbeschadet einer religiösen Bindung eröffnet werden soll. Sie ist auch Garant für die Wahrnehmung von Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen. So steht es in dem schon erwähnten Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2016. So gesehen dienen gesetzliche Feiertage insbesondere dazu, an den gesetzlich bestimmten zusätzlichen Tagen über arbeitsfreie Wochenendtage hinaus die erforderlichen Ruhephasen von der Arbeit zu sichern und dabei zugleich religiöse und kulturelle Betätigungen zu ermöglichen sowie die soziale Teilhabe und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. (Beifall BSW) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Abg. Bernd Rudolph. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Sachsenfonds-Gesetzes“ – federführend – an den Haushaltsund Finanzausschuss und – mitberatend – an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest: Bei einigen Stimmenthaltungen und einer überwiegenden Anzahl von Jastimmen ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu des Entwurfs Feiertage im Freistaat Sachsen – SächsErsatzFG) der Fraktion Die Linke Die Schutzkonzeption der gesetzlichen Feiertage balanciert damit die Freiheit von Religion und Weltanschauung, wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, Gesundheitsschutz und öffentliche Ordnung aus. Dabei ist es nur konsequent, dass in mehr als 85 Staaten, darunter europäischen Ländern wie Belgien, Luxemburg, Großbritannien, Spanien und Polen, gesetzliche Feiertage, die auf die freien Tage eines Wochenendes fallen, an dem darauffolgenden Werktag nachgeholt werden. Davon, dass die besagten Staaten dadurch in ihrer Wirtschaftskraft geschwächt oder gar im Wirtschaftschaos versunken wären, wie es uns Arbeitgeberverbände immer wieder versuchen weiszumachen, ist bisher nichts bekannt. Dem entgegen werden die Menschen in Sachsen nach wie vor um ihre verdiente Freizeit gebracht, wenn gesetzliche Feiertage auf Wochenendtage fallen. Im Jahre 2027 würde das vier gesetzliche Feiertage betreffen, die den Menschen in Sachsen vorenthalten werden: den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, den Reformationstag am 31. Oktober (Lachen und Zuruf Martin Modschiedler, CDU) und den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag 2027. Das habe ich Ihnen jetzt schon einmal für Ihre Planung gesagt, Herr Modschiedler. (Martin Modschiedler, CDU: Ja, ja, vielen Dank! – Heiterkeit Laura Stellbrink, SPD) Für alle Beschäftigten bedeutet das: mehr Arbeit, mehr Stress und weniger dringend benötigte Erholung von den ständig steigenden Belastungen durch die Arbeitstätigkeit. Dabei sollen die vom Landtag bestimmten gesetzlichen Feiertage als zusätzlich gesetzlich geschützte arbeitsfreie Tage genau das Gegenteil bewirken: ein Plus an Freizeit und Erholung, Stressreduzierung für das Wohlbefinden sowie für die Regeneration und Akkumulation und die Stärkung des kulturellen Lebens als auch des sozialen Zusammenhalts im Land. Solange ständig steigende und übermäßige Arbeitsbelastungen, mehr Arbeitszeit und mehr Arbeitsdruck an der Tagesordnung sind, kann auf die wenigen arbeitsfreien gesetzlichen Feiertage nicht verzichtet werden. Angesichts der Tatsache, dass bereits in einer Vielzahl von Staaten gesetzliche Feiertage, die auf freie Wochenendtage fallen, am darauffolgenden Werktag nachgeholt werden, wäre es allzu fair und gerecht, wenn dies auch für die Menschen in Sachsen im Allgemeinen und für die Beschäftigten im Besonderen gelten und eine dementsprechende verbindliche gesetzliche Nachholregelung für verlorene Feiertage eingeführt würden. Wir sind mit unseren Forderungen nicht ganz allein. Das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund spricht sich dafür aus, ausgefallene Feiertage nachzuholen. Zitat: „Nicht jeder Arbeitnehmer nimmt seine vollen Urlaubstage in Anspruch, weil zu viel zu tun ist.“ Gerade deshalb seien freie Tage zur Erholung wichtig, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Auch die Analyse des IMK der Hans-Böckler-Stiftung spricht dafür, die Feiertage nicht verloren gehen zu lassen. Zitat: „Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung.“ Es gibt also keine empirischen Belege dafür, dass die Streichung eines Feiertags die Wirtschaftsleistung ankurbelt. Feiertage abzuschaffen bringt ebenso wenig wie Feiertage vorzuenthalten. Unabhängig von anderen linken Politikerinnen und Politikern sind aktuell auch die GRÜNEN im Bundestag und die Gewerkschaften dafür. Es wäre doch schön, wenn die sächsischen Christdemokraten es einmal schaffen würden, über ihren Schatten zu springen. Ziel des dazu von meiner Fraktion vorgelegten Gesetzentwurfs für ein Ersatzfeiertagsgesetz soll es daher sein, dass künftig alle gesetzlichen Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Außerkraftsetzung Bestellung kommunaler Drucksache 8/5400, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen, § 44 Abs. 1 Satz 1 Geschäftsordnung. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion AfD, mit 8 Minuten Redezeit. Frau Jost, bitte schön. Feiertage, die auf einen arbeitsfreien Sonnabend oder Sonntag fallen, (Martin Modschiedler, CDU: Sonnabend ist aber ein Werktag!) in der jeweiligen Folgewoche nachgeholt und als gesetzliche Ersatzfeiertage gewährt werden. Bei einer rechtzeitigen Beschlussfassung über den Gesetzesvorschlag und dem Inkrafttreten ab 1. Januar 2027 würde das bedeuten, dass Herr Modschiedler dann Ende 2027 vier Feiertage, die auf das Wochenende fallen, nicht mehr verloren hätte, sondern nachholen könnte. (Lachen Martin Modschiedler, CDU) Der Gesetzesvorschlag ist gut, richtig – er ist auch kurz – und notwendig. (Lachen Martin Modschiedler, CDU) Ich bitte um Zustimmung. (Laura Stellbrink, SPD: Überweisung an den Ausschuss! –

Alle Reden von Rico Gebhardt Protokoll ↗