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Torsten Gahler

AfD 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kommen wir zur Pressefreiheit. Diese ist ein hohes Gut – so heißt es immer wieder in Ihren Sonntagsreden. Aber wie sieht die Realität aus? Schauen wir nach Schleswig-Holstein. Dort hat Ministerpräsident Daniel Günther, ein Mann der CDU, gesagt: Soziale Medien und Plattformen müssen reguliert und im Zweifel verboten werden, wenn sie Hass und Hetze verbreiten. Vorhin hat die geschätzte Kollegin der SPD ausgeführt, (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) NiUS hätte ein verkürztes Video zum Besten gegeben. NiUS hat tatsächlich das vollständige Video gebracht. Darin war für jeden ersichtlich, was Herr Günther gesagt hat. Aber wer bin ich, das zu beurteilen? Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Christoph Degenhart hat das analysiert. Er sagt klar: „Günther hat mit einem uneingeschränkten Ja Zensur und Verbot kritischer Medien gefordert.“ (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Richtig!) Degenhart stellt fest: Ein Votum des Verfassungsrechts hat dem entschieden zu widersprechen. Warum? Weil hier der Staat beansprucht, Medien zu identifizieren, die ihm nicht passen. Degenhart warnt, dass wir uns auf dem Weg von einer wehrhaften zu einer autoritären Demokratie befinden. Herr Günther ist kein Einzelfall. Denken Sie an den Bremer Bürgermeister Bovenschulte oder diverse Innenminister, die ähnlich denken. Das Ziel ist immer dasselbe: Kritische Stimmen wie NiUS oder andere alternative Medien sollen mundtot gemacht werden. Sie nutzen dafür schwammige Begriffe wie „Hass“ und „Hetze“. Der Medienanwalt Ralf Höcker sagt dazu völlig zu Recht: Hass ist ein menschliches Gefühl, und Hetze ist nur ein negatives Wort für intensives Schimpfen. Beides ist per se nicht verboten, aber Sie machen daraus juristische Fallstricke. § 188 wurde massiv verschärft. Das ist eine Instrumentalisierung des Strafrechts. Kritik an Politikern wird wie Majestätsbeleidigung behandelt. Das führt zu Hausdurchsuchungen am frühen Morgen, nur weil jemand ein Meme über einen Minister geteilt hat. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Meme?) Erinnern Sie sich an den Fall Nancy Faeser? Sie fühlte sich durch eine Fotomontage beleidigt, in der stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit“. Sie stellte Strafantrag, und ein Amtsgericht verurteilte den Mann zunächst. Erst in der Berufung wurde er freigesprochen, weil das Gericht erkannte, dass das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. (Andreas Nowak, CDU: Der Rechtsstaat funktioniert!) Damit hat es sich bewahrheitet. Aber – und das ist der Punkt – wie viele Bürger haben nicht die Kraft und vor allen Dingen das Geld, sich durch die Instanzen zu klagen? Wie viele akzeptieren aus Angst einen Strafbefehl und ziehen sich aus dem Diskurs zurück? Gerhard Strate nennt das den „Spielball der politischen Großwetterlage“. Sie wollen keine freie Presse. Sie wollen Hofberichterstattung. Alles, was stört, wird mit der juristischen Keule oder dem Verbotshammer bearbeitet. Das ist keine Demokratie, das ist Gesinnungsjustiz. Vielen Dank. (Beifall AfD – Ines Biebrach, BSW, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die AfDFraktion sprach in der vierten Runde – – (Technische Probleme mit Ausfall der Mikrofonanlage.)

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