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Prof. Constanze Geiert

05.02.2026 Sitzungen 8/25

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben gerade von verschiedenen Perspektiven auf das Jugendstrafrecht gehört, und viele dieser Perspektiven sind mehr als nachvollziehbar. Ich bin dankbar dafür, dass dieses wichtige Thema heute in diesem Hohen Haus aufgegriffen wird; denn dass wir handeln müssen, darüber kann es aus meiner Sicht angesichts der aktuellen Situation keine zwei Meinungen geben. Die Situation ist ernst. Die Gewaltkriminalität nimmt zu. Sie steht bundesweit mit insgesamt mehr als 217 000 Fällen im Jahr 2024 auf einem neuen Höchststand. Insbesondere der Anstieg der Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen bereitet uns Sorge. So verzeichneten wir bei den Jugendlichen einen Anstieg um fast 4 % und bei den tatverdächtigen Kindern um sage und schreibe 11,3 %. Hinter diesen Zahlen verbergen sich mehr Intensivtäter, eine erhöhte Gewaltbereitschaft und ein bandenmäßiges Vorgehen. Es gibt immer mehr kriminelle Biografien schon im jungen Alter. Berichte über eine sogenannte Kinderbande aus Leipzig haben in den letzten Wochen nicht nur die Leipziger Stadtgesellschaft beunruhigt. Auch aus dem ländlichen Raum in Sachsen reißen die Meldungen über den Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität nicht ab. (Zuruf Juliane Nagel, Die Linke) Nicht nur Polizei und Justiz warnen, sondern auch die Sozialpädagogen. Mit anderen Worten: Es handelt sich dabei nicht nur um vereinzelte Fehltritte, sondern um schwerwiegende Fälle mit langwieriger Vorgeschichte, um Fälle, in denen die Jugendarbeit nichts mehr beheben kann oder Jugendliche bislang durch die Jugendarbeit nicht erreicht worden sind. Uns allen dürfte klar sein, dass dies kein isoliertes Phänomen ist. Der Grad der Verrohung deutet darauf hin, dass gesellschaftlich sehr viel mehr ins Wanken gerät, weshalb die aktuelle Diskussion so weite Kreise zieht. Ich möchte betonen, dass insbesondere andere Kinder und Jugendliche Opfer dieser Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen werden, abends beim Feiern oder nachts beim Chillen im Park. Steigt die Gewaltkriminalität an, hat das weitreichende Folgen: Die Angst und die Besorgnis nehmen zu, unser Sicherheitsgefühl leidet. Die Gründe für diese Entwicklung sind vielfältig: eine Zunahme und Normalisierung von Drogenkonsum, das Absinken der Hemmschwelle zur Gewalt bei migrantischen Jugendgruppen, der besorgniserregende Anstieg von politischem Extremismus verbunden mit Gewaltdelikten von Kindern und Jugendlichen, (Juliane Nagel, Die Linke: Das machen doch die Erwachsenen vor!) die Radikalisierung im Internet und bei Social Media. Deshalb müssen wir jetzt auf die aktuellen Entwicklungen reagieren und die nötigen rechtsstaatlichen Konsequenzen ziehen, um eine Entwicklung, wie wir sie mittlerweile zum Beispiel in Schweden beobachten können, zu verhindern. Dort ist es nämlich so, dass Minderjährige mittlerweile gezielt als Drogendealer eingesetzt werden, weil sie strafunmündig sind. Das bedeutet aus meiner Sicht: Auch das Jugendstrafrecht muss reformiert werden. (Beifall Dr. Sven Eppinger, CDU) Denn die aktuelle Situation entspricht kaum noch der Ausgangslage, in der das Jugendgerichtsgesetz vor vielen Jahren in Kraft trat. Wir leben heute in einer völlig veränderten Gesellschaft, in der Familienstrukturen und Herkünfte so vielfältig sind wie nie. Wir wollen daher ein Gesamtpaket für einen besseren Jugendschutz vorschlagen, um kriminelle Karrieren zu verhindern, bevor sie überhaupt entstehen. Die Cannabis-Gesetzgebung muss auf ein Maß zurückgeführt werden, dass Kriminalität bekämpft werden kann und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen geschützt wird. Hierfür werden wir uns auf Bundesebene einsetzen. (Beifall CDU – Zuruf AfD: Richtig! – Zuruf Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE) Wir werden zudem den Vorschlag aus Bayern unterstützen, wonach ein gerichtliches Verantwortungsverfahren für kriminelle strafunmündige Kinder eingeführt werden soll. Die Kinderbande in Leipzig zeigt: Auch bei strafunmündigen Intensivtätern muss der Rechtsstaat klare Stoppregeln setzen dürfen. Das heißt, auch bei Vergehen strafunmündiger Kinder findet eine Aufarbeitung der Tat statt, (Katja Meier, BÜNDNISGRÜNE: Das findet doch heute schon statt!) und zwar im Beisein der Staatsanwaltschaft, des Jugendgerichts und der Eltern. Zudem wird mein Haus in den kommenden Wochen einen Gesetzentwurf vorbereiten, mit dem wir das Strafrecht bei den sogenannten Heranwachsenden, also den 18- bis 21- Jährigen, verschärfen wollen. Wir als SMJus werden vorschlagen, den Bundesrat zu bitten, einem sächsischen Gesetzentwurf zuzustimmen, wonach noch einmal deutlicher als bisher klargestellt wird, dass das Jugendstrafrecht nur noch in wenigen Ausnahmefällen bei 18- bis 21-Jährigen zur Anwendung kommen soll. In der Regel soll tatsächlich Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen. Andernfalls senden wir die falschen Signale, wenn sich 18-Jährige und Ältere, die sonst in allen Lebensbereichen selbstverständlich die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen und alle demokratischen Rechte haben, als Straftäter plötzlich doch wieder darauf verlassen können, dass fast immer das zu Recht auf mehr Erziehung ausgerichtete und damit mildere Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Aber auch im Jugendstrafrecht gilt es, im Einzelfall nachzusteuern. So werden wir in diesem Zusammenhang auch die Erhöhung der Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht von zehn Jahren auf 15 Jahre beantragen. Wenn durch einen Jugendlichen ein eiskalter Mord verübt und einem anderen damit das Leben genommen wird, dann muss hierfür eine höhere Strafe als zehn Jahre möglich sein. (Beifall CDU) Ja, auch von den teilweise langen Verfahrensdauern bei den Jugendstrafverfahren müssen wir herunterkommen. Es ist ganz besonders wichtig, dass die Strafe auf dem Fuß folgen muss. Alle zur Verfügung stehenden Prozessinstrumente müssen ausgenutzt werden, um die Verfahren schnell und effizient zu führen. (Juliane Nagel, Die Linke: Dann machen Sie doch genau das!) Gerade an der Verfahrensdauer hängt viel, was das Sicherheitsgefühl angeht. Die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen setzen alles daran, schnell und wirksam zu reagieren, (Juliane Nagel, Die Linke: Ja, ja!) insbesondere bei den jungen Intensivtätern, bei denen uns sonst wertvolle Zeit verloren geht. Ich bin mir mit dem Innenminister darin einig, dass wir gemeinsam die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft noch weiter stärken müssen. Wir sind dabei auf einem sehr guten Weg. In einem funktionierenden Rechtsstaat müssen wir uns darauf verlassen können, dass schnell und konsequent geahndet wird. Auch den jungen Menschen muss klar sein: Ihr Handeln hat Folgen, sie sind selbst für ihre Taten und für jeden einzelnen Verstoß verantwortlich. Lassen Sie mich auf Folgendes hinweisen: Auch wenn bei jugendlichen Tätern der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, dürfen wir die Opfer nicht vergessen. (Beifall CDU) Sie leiden am meisten unter den Folgen schwerer Straftaten. Sie tragen den Schaden, sie tragen die Verletzungen davon. Wenn die Täter der Strafe entgehen, dann fühlen sich diese Menschen nicht bloß ungenügend geschützt, sondern irgendwann auch nicht mehr ernst genommen. Zusammengefasst: In meinen Augen ist es entscheidend, dass wir insgesamt das richtige Maß zwischen effektiver Gefahrenabwehr und wirksamer Erziehung setzen. Das heißt bei allen Reformbestrebungen auch, dass wir an dem festhalten, was das Jugendstrafrecht auszeichnet, nämlich am Entscheidungsspielraum. Schließlich kommt es vor allem auf gute Prävention und effektive Jugendhilfe an; denn die Strafjustiz oder die Polizei können gesellschaftliche Ursachen für Kinder- und Jugendkriminalität nicht bekämpfen. Wir kommen erst dann ins Spiel, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang deutlich machen: Ich nehme an, sowohl der Innenminister als auch ich sind für jeden jungen Menschen dankbar, der uns – außer, er will bei uns arbeiten – gar nicht erst erreicht, sondern im Dritte Aktuelle Freie Presse, freie Meinung – eine Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion AfD das Wort. Herr Abg. Gahler, bitte. Sie dürfen.

Protokoll ↗