Ines Biebrach
Bezüglich der sittlichen Reife: Deshalb prüfen wir das bei den über 14-Jährigen und bis 21- Jährigen. Wenn man nach Regis-Breitingen fährt und sich dort die strafgefangenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen anschaut, dann kann man sich ein gutes Bild über deren sittliche Reife machen. Deshalb sollte es auch so bleiben, dass wir das bei über 18-Jährigen so belassen. Der Vergleich mit dem Zivilrecht, ehrlich, der hinkt. Wir reden im Strafrecht im Zweifel über Freiheitsentziehung, und da ist es doch eine andere Frage, ob ich dafür verantwortlich bin, dass ich einen Vertrag unterschrieben habe, oder ob mir vielleicht die Freiheit entzogen wird. (Beifall BSW)
