Ines Biebrach
Ja, Frau Leithoff, natürlich geht es um die sittliche Reife und das mündige Gewissen. Aber welche Anhaltspunkte gibt es denn, dass das jetzt anders ist als vor zwei Jahren, als vor zehn Jahren? Die sittliche Reife und das mündige Gewissen entscheiden sich doch nicht an der Schwere der Straftat. Es gibt doch überhaupt keine Anhaltspunkte, auch in den Studien, die über Kinder gemacht werden, dass sich das geändert hat. Im Gegenteil, wir hören immer, dass unsere Jugendlichen heute weniger konzentriert sind, weniger können, weniger auch im Berufsalltag ankommen, weil sie noch nicht so reif sind. Ich frage mich, wo heute und hier die Idee herkommt, dass die sittliche Reife und das mündige Gewissen früher anfangen. Noch einmal: Nicht die Schwere der Straftat entscheidet darüber, ob jemand die sittliche Reife hat. – Danke. (Beifall BSW)
