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Valentin Lippmann

GRÜNE 05.02.2026 Sitzungen 8/25

Schauen wir mal. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Straftaten von Jugendlichen ist regelmäßig Gegenstand politischer Auseinandersetzung. Dann folgen meist die ritualisierten Debatten über das Jugendstrafrecht und vor allem über die Strafmündigkeit. Heute geht es darum, dass der Rechtsstaat zu spät kommt. Ich finde, werte Kolleginnen und Kollegen, schon an diesem Teil der Aktuellen Debatte merken wir, dass wir eigentlich falsch abgebogen sind. Hierbei wird nämlich der Rechtsstaat einmal wieder im Gewande des Eingriffsstaats beschrieben, der nur existiert, wenn er zuschlägt. Bei dieser plumpen Banalisierung einer der größten zivilisatorischen Errungenschaften würden sich dessen geistige liberale Urahnen wie John Locke wahrscheinlich im Grabe umdrehen. (Heiterkeit Laura Stellbrink, SPD) Das zeigt schon den Fehlansatz dieser Debatte. Insoweit bin ich bei Frau Biebrach: Es gibt eine Differenzierung zwischen dem Staat und dem Rechtsstaat, die man bei dieser Frage durchaus an den Tag legen sollte; denn der Rechtsstaat schützt bewusst die Rechte von Kindern und Jugendlichen in einem Strafverfahren. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir sehen in Sachsen – insbesondere in Dresden und in Leipzig, aber auch anderswo –, dass Gruppen von Jugendlichen wiederholt durch Raub- und Körperverletzungsdelikte sowie andere Gewalttaten auffallen – teilweise sehr jung, teilweise mehrfach polizeilich bekannt. Und ja, das verschreckt Menschen, das verängstigt Menschen, gerade im öffentlichen Raum. Es gilt, gegenzusteuern. Aber diese Entwicklung entsteht nicht in einem luftleeren Raum. Sie ist Ausdruck einer sozialen Schieflage, teils fehlender Perspektiven und struktureller Defizite, die sich über Jahre hinweg aufgebaut haben, sowie fehlender Gegensteuerungsmöglichkeiten. Wer darauf nur mit härteren Strafen reagieren will, behandelt schlussendlich nur Symptome und keine Ursachen. Gleichzeitig erleben wir eine politische Debatte, in der insbesondere von der CDU immer wieder der Ruf nach Strafverschärfungen im Jugendstrafrecht bzw. der Senkung der Strafmündigkeit laut wird. Die Botschaft dahinter: Härtere Strafen und mehr Abschreckung bringen mehr Sicherheit. Dagegen sagen wir: Strafverschärfungen im Jugendstrafrecht sind keine Lösung, sondern bestenfalls Herumdoktern an Symptomen – nicht, weil wir Jugendgewalt und die damit einhergehenden Probleme verharmlosen, sondern weil wir wissen, dass härtere Strafen Jugendkriminalität nicht verhindern, und weil wir uns auf Fachwissen, Praxis und langjährige Erfahrungen derjenigen stützen, die sich damit auskennen. Dieser Meinung sind auch viele zivilgesellschaftliche Träger und Institutionen, übrigens auch die Wissenschaft und diejenigen, die tagtäglich mit den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten. Von denen sollten wir uns leiten lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über das Mindeststrafalter ist bestenfalls Symbolpolitik, schlimmstenfalls lenkt sie von den realen Ursachen und Problemen ab. Gerade die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass nicht mehr Strafe, sondern bessere, passgenaue pädagogische Angebote, therapeutische Angebote notwendig sind, also Angebote, die den erzieherischen Anspruch des Jugendstrafrechts überhaupt erst wirksam machen. Gerade diese juristische Differenzierung zwischen Jugendund Erwachsenenstrafrecht, aber auch zwischen strafrechtlicher Verantwortung und familienrechtlichem Schutzauftrag, ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Eine Vermischung dieser Bereiche, etwa über freiheitsentziehende Maßnahmen, die dann faktisch als Ersatz für strafrechtliche Konsequenzen vorgeschlagen werden – wie es heute auch schon in Rede stand –, widerspricht diesem Prinzip und gefährdet nicht nur die Rechtsklarheit, sondern auch die rechtsstaatlichen Garantien für Kinder und Jugendliche. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in dieser Debatte den Blick aber auch auf eine andere Herausforderung werfen: die hochgradige Zunahme junger, gewaltaffiner Straftäterinnen und Straftäter im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. Die Zahl der Jugendlichen unter den rechtsextremen Gewalttätern (Vereinzelt Gelächter AfD) hat sich in den letzten Jahren nahezu verdoppelt. Auch die Gewaltaffinität dogmatischer K-Gruppen steht dem kaum nach. Man muss erkennen, dass wir gerade wieder einen Sog Jugendlicher und Heranwachsender hin zu autoritärer Identität erleben und dass derlei autoritäre und antidemokratische Tendenzen sich in großen Teilen der Gesellschaft, aber vor allem in erschreckender Art und Weise bei Kindern und Jugendlichen Bahn brechen und dies zunehmend in Gewalt mündet. Deshalb hat meine Kollegin Christin Melcher gestern einen Antrag eingebracht, der sich genau auf die frühzeitige Intervention an jenen Orten konzentriert, an denen wir noch präventiv wirken können, nämlich an den Schulen. Ich denke, es ist richtig, dort zu handeln. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Genau dort muss man neben Sozialarbeit und Jugendzentren, neben Streetwork und Aufsuchenden Hilfen weiter den Fokus setzen; genauso im Bereich der Fan-Sozialarbeit, denn die Gewaltaffinität junger Menschen setzt sich auch in den Stadien fort. Deswegen sind gut ausgestattete Fan-Projekte – und übrigens endlich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit, für das sich der Freistaat Sachsen eigentlich einsetzen sollte – kein Nice-to-Have, sondern für eine friedliche Gesellschaft und die Minimierung von Gewalt essenziell. Werte Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt gilt gerade im Jugendstrafrecht: Schnelle und nachvollziehbare Reaktionen wirken, jahrelange Verfahren eher nicht. Wenn zwischen Tat und Konsequenz Monate vergehen, verliert der Rechtsstaat tatsächlich an Glaubwürdigkeit. Deshalb brauchen wir ausreichend Personal an den Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften, aber auch bei der Bewährungshilfe. Wir brauchen eine Jugendhilfe, die in der Lage dazu ist, auch mit sehr herausfordernden jungen Menschen adäquat umzugehen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Ein starker Rechtsstaat, werte Kolleginnen und Kollegen, zeigt sich eben nicht durch maximale Härte, sondern durch Wirksamkeit, durch Tempo, durch Klarheit –

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