Ines Biebrach
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! So viele markige Worte und keine Lösung. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Der sächsische Innenminister Schuster wird mit den Worten zitiert: „Ich habe den Eindruck, dass Ordnung, eine ordnende Hand, ein starker Rechtsstaat, konsequentes Handeln und eine konsequente Ahndung von Straftaten wichtiger sind denn je. […] Das müssen wir die kriminellen Kinder und Jugendlichen wieder stärker spüren lassen.“ Das scheint mir das übliche reflexartige Handeln zu sein, wenn wieder einmal irgendetwas passiert ist. Dann wollen wir Härte und Strafe, bezogen auf die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, wohinter die Grundannahme steht, dass harte Strafen die Begehung weiterer Straftaten verhindern. Das ist bei Kindern schlicht falsch. Das wird nicht funktionieren und geht an den wirklichen Problemen, die zu der Strafbarkeit führen, schlicht vorbei. (Beifall BSW) Die Forderung erinnert mich an jemanden, der starke Zahnschmerzen hat und dagegen Schmerztabletten nimmt, statt zum Zahnarzt zu gehen und das Problem an der Wurzel zu lösen. (Alexander Wiesner, AfD: Den Zahn ziehen, ja!) Zur Erinnerung: Vor 103 Jahren wurde ein sehr modernes und gutes Jugendstrafrecht eingeführt. Zum ersten Mal war klar: Wir wollen Kinder und Jugendliche erziehen und nicht die Strafe und die Sühne in den Vordergrund stellen. Der Gesetzgeber geht auch heute noch davon aus, dass Kinder noch nicht einsehen können, wenn sie etwas Falsches tun, und ihr Verhalten nicht entsprechend steuern können. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Ah geh!) Die Fähigkeit zu dieser Reife traut der Gesetzgeber Kindern nicht zu. Die entscheidende Frage ist: Ist das so? Ab welchem Alter ist sich jemand der Folgen seines Tuns und Lassens so bewusst, dass er dafür strafrechtlich Verantwortung übernehmen muss? Auch aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen allerdings: Die Jugendlichen bis 14 Jahre sind nicht in der Lage dazu, sie haben kein mündiges Gewissen, sie können es noch nicht einschätzen. Sie geraten auf die falsche Bahn, aber sie sind dafür nicht strafrechtlich zur Verantwortung ziehbar. Kommt der Staat also zu spät? (Zuruf AfD: Ja!) – Nein, nicht der Rechtsstaat kommt zu spät, der Staat kommt zu spät und er tut zu wenig. Die Lösung für die sich aus den Versäumnissen ergebenden Probleme, nämlich zu wenig Investitionen in frühkindliche und schulische Bildung, zum Beispiel Schulsozialarbeit an allen Schulen, der Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe, die Inverantwortungnahme der Eltern für ihren Erziehungsauftrag – das sind Bereiche, die wichtig sind und dabei helfen können, Strafbarkeit bei Kindern und jungen Jugendlichen zu vermeiden. (Beifall BSW) Reflexartig kommt die einzige Lösung: Dann sperren wir sie halt weg. Wenn sie sich nicht so entwickeln, wie wir uns das vorstellen, dann sperren wir sie halt weg und sehen das Problem nicht mehr. Die beabsichtigten Änderungen sind jedoch aus meiner Sicht auch ein Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention, die in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar gilt. Das Kindeswohl steht in diesem Lande bei jedem gesetzlichen Vorhaben im Vorrang. Damit ist eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze schlicht nicht zu vereinbaren. Ich gebe zu: Die Zahl der straffälligen Kinder, auch im Bereich der Gewaltstraftaten, ist ein Problem. Doch mit der Absenkung des Strafmündigkeitsalters macht man reine Symbolpolitik. Das ist Symptombekämpfung und keine Ursachenbekämpfung. Um das Problem zu lösen, müssen wir uns damit beschäftigen, welche Faktoren im Leben dieser jungen Menschen dazu führen, dass sie straffällig werden. Dass Kinder grundsätzlich auch einmal kleinere Delikte begehen, das war wohl schon immer so. Schwere Straftaten sind jedoch nicht üblich und sollten nicht vorkommen. (Zuruf Holger Hentschel, AfD) Was sind denn die Ursachen? Eigene Straferfahrungen, Gewaltdelikte, wenig Erziehungsarbeit der Eltern, ein schwieriges soziales Umfeld, straffällige Gleichaltrige oder Impuls- und Empathiemangel tragen zur Jugendkriminalität bei. Wir müssen also untersuchen, wie wir die Rahmenbedingungen für die Kinder verbessern und die bereits bestehenden Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz – welche im Übrigen bereits jetzt dazu führen, dass Straftaten von Kindern nicht konsequenzlos bleiben müssen – verbessern können. Wobei ich darauf hinweisen muss, dass die geschlossene Einrichtung, die nach § 1631 BGB bereits erlaubt ist, nur die Ausnahme sein kann, um das zu ahnden. Alternativen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters sind beispielsweise die vermehrte Einrichtung der derzeit fehlenden spezialisierten Einrichtungen für sehr junge deviante Kinder, für Kinder, die sexualisierte Straftaten begangen haben, oder für Kinder, die aus Banden- und Clankriminalität kommen. Wenn es uns mit den Rechten und der Entwicklung unserer Kinder ernst ist, dann ist die beste Präventionsmaßnahme ein Aufwachsen in einem sinnhaften Umfeld und mit Erwachsenen und Erziehenden, die sich der mühevollen Aufgabe unterziehen, klare Grenzen zu setzen, deren Einhaltung zu kontrollieren und gegebenenfalls altersangemessene Sanktionen folgen zu lassen. Wir können also Geld und Willen in die Hand nehmen, um die Situation unserer Kinder zu verbessern und Straffälligkeit zu vermeiden. Danke. (Beifall BSW, SPD und Juliane Nagel, Die Linke)
