Alexander Dierks
Das war für die Staatsregierung Herr Staatsminister Panter. Ich schaue noch einmal, ob es weiteren Redebedarf gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen zu Debatte – Jugendstrafrecht reformieren – Herausforderungen angehen Fraktion CDU Fällen die Rede. Dieses Beispiel zeigt: Sehr junge Tatverdächtige können in kurzer Zeit eine Vielzahl schwerer Delikte begehen, und der Staat endet strafrechtlich derzeit an der Altersgrenze. Vor allem stehen solche Fälle aber für eine strukturelle Frage: Was macht der Rechtsstaat, wenn sehr junge Menschen wiederholt schwere Straftaten begehen und das Recht ihnen die zentrale Reaktionsform schlicht verwehrt? Denn nach geltender Rechtslage ist strafrechtliche Verantwortung erst ab vierzehn Jahren möglich. Diese Grenze stammt aus den 1920er-Jahren und damit aus einer Zeit, in der Straffälligkeit in sehr jungen Jahren die Ausnahme war. Heute sehen wir aber: Diese Ausnahme trägt nicht mehr in jeder Lebensrealität. Und hier entsteht das Gefühl, das viele Menschen und auch mich umtreibt: Der Rechtsstaat kommt zu spät. Und genau darum geht es: Der Rechtsstaat kommt zu spät. Zu spät ist nicht nur ein Gefühl. „Zu spät“ heißt: Opfer erleben, dass auf schwere Tatvorwürfe keine sichtbare Reaktion erfolgt. Eltern und Schulen erleben, dass sich Muster verfestigen, bevor die Justiz überhaupt wirksam eingreifen kann. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Ist der Rechtsstaat an den Stellen handlungsfähig, auf die es ankommt? Genau solche Fälle machen deutlich: Es braucht an diesem Punkt eine Reform des Jugendstrafrechts, damit der Rechtsstaat in besonders gravierenden Konstellationen früher Verantwortung ermöglichen kann. Mit Blick auf die geschilderten Realitäten sage ich bewusst: Es geht nicht darum, Kinder pauschal zu kriminalisieren. Aber es geht darum, ehrlich hinzuschauen. (Technische Probleme – Ausfall der Mikrofonanlage.) So lange habe ich noch nie hier vorn gestanden. Oh! (Oh-Rufe)
