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Thomas Schmidt

CDU 04.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Titel des Antrags wirkt auf den ersten Blick sehr weit gefasst. Darin spricht man nicht nur von Sachsen, sondern bezieht sich auf alle ostdeutschen Standorte von Volkswagen. Trotzdem ist dies nicht falsch; denn es befinden sich bis auf eine Softwareentwicklungsfirma in Berlin alle ostdeutschen Standorte von Volkswagen in Sachsen. Die Volkswagen Sachsen AG umfasst die Fahrzeugwerke Zwickau, das Motorenwerk in Chemnitz und die Gläserne Manufaktur in Dresden. Insgesamt arbeiten dort rund 11 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Belegschaft ist hoch qualifiziert. Rund 98 % verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, einen Meister, einen Hochschul- oder Universitätsabschluss. Es ist richtig und nicht neu, dass die Automobilindustrie vor tiefgreifenden Herausforderungen steht und die Volkswagen AG besonders unter Druck geraten ist. Dabei geht es um deutlich mehr als die Umstellung auf E-Mobilität, was wir gleich wieder hören werden. Das Auto verändert sich unabhängig vom Motor. Weltweite Lieferketten sind unter Druck geraten, aber auch die eine oder andere Managemententscheidung ist zu hinterfragen. Es gibt Softwareprobleme und globale Marktverschiebungen verschärfen diese Lage zusätzlich. Der Antrag verfolgt jedoch einen anderen Ansatz. Er fordert die Staatsregierung zum Handeln auf, um diesen Problemen bei Volkswagen entgegenzuwirken, und suggeriert damit, dass sie bislang nicht oder zu wenig aktiv sei. Diese Darstellung möchte ich zurückweisen. So heißt es im Antrag, die Staatsregierung solle mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, Mitteln und Instrumenten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten tätig werden, jedoch wird nicht benannt, welche Instrumente überhaupt gemeint sind. Verstehen Sie mich nicht falsch: Es ist vollkommen legitim, dass das Parlament – oder Sie als Oppositionspartei – die Staatsregierung zum Handeln auffordert. Das kann durchaus eine Unterstützung der Exekutive durch die Legislative sein. Doch die Ziele, die im Antrag formuliert sind, gehen über den Zuständigkeitsbereich des Freistaates hinaus oder stellen zumindest in Teilen unrealistische Forderungen dar. Besonders deutlich wird dies in Punkt 1 des Antrags: Hier wird die Staatsregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass es zu keinerlei Schließungen von Volkswagen-Standorten oder Zulieferunternehmen kommt und die Zukunftsfähigkeit des Konzerns schnellstmöglich erreicht wird. Gefordert wird zudem, dass Volkswagen für alle bezahlbare E-Autos herstellt. Ich finde es bemerkenswert, wie viel Einfluss Sie der Sächsischen Staatsregierung in einem marktwirtschaftlichen Umfeld zutrauen. Die Erwartung, die Regierung könne darauf hinwirken, dass Volkswagen ein für alle bezahlbares E-Auto produziert, geht an der Realität vorbei, und ich denke, das ist Ihnen auch selbst bewusst. Vielleicht blinzelt da noch ein bisschen die Kommunistische Plattform durch. (Heiterkeit und vereinzelt Beifall AfD) Sie im Sächsischen Landtag haben das überhaupt nicht nötig; das will ich an dieser Stelle sagen. Ich kenne Sie eigentlich anders. Dagegen unterstütze ich die Forderung, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu beschleunigen. (Stefan Hartmann, Die Linke, steht am Mikrofon.) Hier geschieht bereits einiges, dennoch braucht es mehr Tempo. Auch durch Deregulierung ließe sich etwa privaten Betreibern der Markteintritt erleichtern. Die unter Punkt 2 und – – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Schmidt, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hartmann zu?

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