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Christian Piwarz

04.12.2025 Sitzungen 8/23

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf für den heute abwesenden Innenminister die Rede der Staatsregierung vortragen und will ganz klar feststellen: Wer in unser Land kommt, wer unseren Schutz in Anspruch nimmt, hat Rechte, aber natürlich auch Pflichten. Das ist schließlich der Kern unseres Sozialstaates. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ ist hierfür die Grundlage. Wenn man diesen Antrag der AfD-Fraktion liest, könnte man meinen, wir befinden uns im Jahr 1992. Sie tun so, als gäbe es eine rechtliche Lücke, als bräuchte es erst ein neues Instrument, um Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Sie rennen damit offene Türen ein, stolpern aber über die Realität: § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes – immerhin hat er es in die Überschrift Ihres Antrags geschafft – existiert seit 1993. Seit über 30 Jahren gibt es die rechtliche Möglichkeit, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten. Das ist geltendes Recht und wird in Sachsen längst praktiziert: bei Reinigungsarbeiten in Unterkünften, auf städtischen Bauhöfen, in Kleiderkammern, bei der Straßenreinigung, bei Sprachmittlungsaufgaben. Diese Arbeiten nützen nicht nur der Gemeinschaft, sondern verbessern auch die Voraussetzungen für gelingende Integration. Zugleich sieht das Gesetz vor, dass bei unbegründeter Ablehnung einer zumutbaren Arbeitsgelegenheit die Sozialleistungen des Staates auf das Existenzminimum – also Nahrung, Unterkunft und Hygiene – gekürzt werden. Ihr Antrag fordert jedoch etwas anderes: Sie wollen den Kommunen den Ermessensspielraum nehmen – Sie wollen Zwang. Die Staatsregierung soll Landkreisen und Städten, Landräten und Bürgermeistern per Weisung befehlen, Zwangsarbeitsplätze zu schaffen. (Sebastian Wippel, AfD: Zwangsarbeit?) Das aber wäre ein Verwaltungsmalheur; denn Arbeitsgelegenheiten entstehen nicht aus Luft und Liebe. Dafür braucht es Anleitung, Vorarbeiter, Material und Arbeitsschutz. Wer bestellt, bezahlt. Lägen die Pflichten bei den Kommunen per Weisung, müsste das Land folgerichtig Millionen Euro erstatten. Nicht die freiwilligen Arbeitsgelegenheiten belasten die Haushalte, sondern die von Ihnen geforderte Pflichtarbeit. Das brauchen wir nicht. Was wir brauchen, sind gut organisierte, aber freiwillige Arbeitsgelegenheiten, sofern sie reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängen. Das leisten unsere Kommunen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der alle, die hier sind, ihren Teil beitragen. Arbeitsgelegenheiten gehören jedoch zum zweiten, künstlichen Arbeitsmarkt: Davon zahlt niemand in die Rentenkasse ein, davon zahlt niemand Steuern und davon wird auch niemand unabhängig vom Staat. Deshalb brauchen wir diese Menschen zuallererst auf dem ersten Arbeitsmarkt. Wir brauchen sie in den Bäckereien, in der Pflege, in der Industrie und im Handwerk. Ein syrischer Ingenieur, der zwangsweise Müll sortiert, ist volkswirtschaftlicher Unsinn. Er muss so schnell wie möglich in einen regulären Job, auf eigenen Beinen stehen, Steuern zahlen und seinen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Der Innenminister spricht viel mit Landräten und Bürgermeistern. Die wissen vor Ort sehr genau, was sinnvoll ist und was nicht. Es gibt Kommunen, die § 5 sehr erfolgreich dort nutzen, wo es passt, wo die Tätigkeit gemeinnützig ist und dem Ort hilft. Aber sie tun es freiwillig und nach Bedarf. Und wenn ein Landrat sagt, er habe gerade keine sinnvollen gemeinnützigen Tätigkeiten, aber drei Unternehmen, die händeringend Leute suchen, dann ist es kluge Politik, die Leute in die Unternehmen zu vermitteln, anstatt sie künstlich zu beschäftigen. Wir als Staatsregierung werden jedenfalls nicht per Weisung in das operative Geschäft unserer Kommunen hineinregieren. Im Gegenteil, wir werden weiterhin die kommunale Selbstverwaltung stärken und den Kommunen mehr Freiheiten einräumen, damit sie selbst vor Ort entscheiden, was möglich und was sinnvoll ist. Aus diesen Gründen, meine Damen und Herren, empfehle ich namens der Staatsregierung die Ablehnung dieses Antrags. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Piwarz. Ich erteile nunmehr Herrn Abg. Wippel, AfD-Fraktion, das Schlusswort.

Protokoll ↗