landtag.sachsen.de ↗

Martina Jost

AfD 04.12.2025 Sitzungen 8/23

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Was haben die Universität Oxford, die Nationaluniversität Singapur und die ETH Zürich gemeinsam? Sie gehören zu den zehn besten Universitäten der Welt. Sie sind staatliche Hochschulen und sie verlangen Studiengebühren von internationalen Studenten. In Oxford zahlt man – ein internationaler Student umgerechnet – mindestens 42 000 Euro pro Jahr Studiengebühren. In Singapur geht das bereits ab 13 000 Euro und in Zürich bezahlt man knapp 4 700 Euro pro Jahr, aber im internationalen Vergleich ist das noch relativ wenig. Das heißt, überall in der Welt ist es selbstverständlich, dass internationale Studenten an den Ausbildungskosten beteiligt werden, auch an staatlich finanzierten Hochschulen. Ein kostenfreies Studium – nehmen wir mal die Semesterbeiträge für Studentenwerk, Fahrkarte und StuRa heraus, wie wir sie hier in Sachsen haben; das ist ein kostenfreies Studium – ist schlichtweg Luxus. Ein Luxus, den auch internationale Studenten genießen können, wenn sie in Sachsen studieren. ist, ein umfassender, ernst gemeinter Plan bis 2035, nicht nur zum Verwalten des Mangels, sondern zum tatsächlichen Verbessern der Versorgung. Ich kann Sie nur noch einmal bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Machen wir den Weg frei für echte Fortschritte! Denn die Menschen in Sachsen haben ein Recht darauf. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Dietz sprach das Schlusswort für die AfD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/3410 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei sehr vielen Fürstimmen, vielen Enthaltungen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache 8/3410 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs für internationale Studenten Gesetzentwurf der Fraktion AfD Verstehen Sie mich jetzt nicht gleich wieder falsch. Studenten aus dem Ausland können selbstverständlich hier studieren, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Aber wie erklären wir den Steuerzahlern, dass wir in Sachsen die ganze Welt kostenlos ausbilden und am Ende nichts von diesen Fachkräften haben? (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an. Wir wollen eine finanzielle Beteiligung internationaler Studenten an ihren Ausbildungskosten. Ich spreche hierbei – und so ist es auch in dem Gesetzentwurf enthalten – über Drittstaatler, das heißt nicht über EU-Bürger. Aus der bisherigen Kannregelung zu den Studiengebühren wird also eine Sollbestimmung im Hochschulgesetz. Das heißt, jede Hochschule erhebt ab dem Wintersemester 2026/2027 von Studenten, die weder der EU noch einem Vertragsstaat des europäischen Wirtschaftsraums angehören, Studiengebühren in Höhe von mindestens 1 500 Euro pro Semester. Bisher gibt es das nur an den beiden Musikhochschulen in Dresden und Leipzig. In Dresden sind es beispielsweise 2 000 Euro pro Semester für den ersten Abschluss. Doch warum erheben gerade diese beiden Hochschulen Gebühren für internationale Studenten? – Weil es dort vor Beginn des Studiums eine Besten- und Begabtenauslese gibt und diese Studenten mit Recht erwarten, bei den besten Dozenten zu studieren. Diese kosten eben Geld. Einige von Ihnen werden nun sagen: Dann soll doch der Freistaat mehr Geld geben. Nein, das geht nicht und das wissen wir alle. Ich sage auch: Wir sollten diejenigen Studenten beteiligen, die von einer exzellenten Ausbildung in Dresden profitieren und weder vorher noch nachher etwas zurückgeben. Die beiden Musikhochschulen sind ja nicht allein. Seit letztem Jahr erhebt die TU München – auch eine renommierte Hochschule – für internationale Studenten Studiengebühren bis zu 6 000 Euro pro Semester. In Baden-Württemberg ist die Studiengebühr seit 2019 sogar verpflichtend. Für die Kritiker unter Ihnen habe ich mir die Studentenzahlen in Baden-Württemberg einmal angeschaut: Im Jahr 2017 kamen 19,6 % der Studienanfänger aus dem Ausland. Im Jahr 2024 stieg der Anteil bis auf 22,4 %. Das heißt: Trotz Studiengebühren beginnen jedes Jahr mehr internationale Studenten ein Studium in Baden-Württemberg. Den größten Anteil unter ihnen bilden dabei Studenten aus Indien und China – übrigens genauso wie in Sachsen. Denn auch hier steigt jedes Jahr der Anteil ausländischer Studenten. Im Jahr 2017 waren es 24 % aller Studienanfänger und im Jahr 2024 sind es bereits ein Drittel. An einigen Hochschulen sind es sogar über 70 %. Dabei liegt der Anteil von Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland bei 80 %. Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie sehen, schrecken Studiengebühren, insbesondere in dieser Höhe, keinen Studenten aus dem Ausland ab, in Sachsen zu studieren. Was dagegen Studenten aus dem Ausland anzieht, sind ein exzellenter Ruf einer Hochschule, die besten Dozenten, eine hochmoderne Ausstattung und ideale Forschungsbedingungen. All diese Bedingungen kosten nun einmal sehr viel Geld. In unserem Gesetzentwurf haben wir einen Mindestbetrag von 1 500 Euro pro Semester vorgeschlagen. Die Hochschulen sollen damit auch die Freiheit haben, höhere Gebühren zu verlangen, wenn das Studium kostenintensiver ist. Die Kosten der Hochschulen, meine Damen und Herren, sind in den letzten zehn Jahren massiv gestiegen. Haben Hochschulen im Jahr 2013 noch durchschnittlich 6 400 Euro je Student und Jahr ausgegeben, waren es zehn Jahre später bereits 12 000 Euro. Das ist nur der Durchschnitt. Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell haben 16 000 Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland hier in Sachsen einen Studienplatz. Würde jeder von ihnen Studiengebühren bezahlen – so, wie wir es vorgeschlagen haben –, wären das 48 Millionen Euro pro Jahr für unsere Hochschulen. Aber keine Sorge, unser Gesetzentwurf enthält auch Ausnahmeregelungen für jene, die erstens einen gefestigten Inlandsbezug, zweitens ihre Hochschulzugangsberechtigung im Inland erworben haben und drittens für alle, die einen persönlichen Härtefall nachweisen können; des Weiteren selbstverständlich für Studenten mit Behinderungen, Studenten in Notlagen und für besonders begabte Studenten. Zusätzlich können die Hochschulen auch Stipendien anbieten. Noch ein kleiner Bonus: Wer nach dem Studium in Sachsen arbeitet, kann die Gebühren erstattet bekommen. Damit können gerade die begehrten Fachkräfte in den MINT-Bereichen in Sachsen gehalten werden. (Heiko Gumprecht, AfD: Hört, hört!) Studiengebühren für ausländische Studenten sind weder unsozial noch diskriminierend. Im Gegenteil: Sie sind logisch und gerecht – gerecht insbesondere denjenigen gegenüber, die jeden Tag arbeiten gehen und damit anderen ein Studium hier in Sachsen ermöglichen. Wir können nicht einerseits jammern, dass unsere Ausgaben an den Hochschulen von Jahr zu Jahr steigen und dass uns notwendige Fachkräfte fehlen, wenn wir anderseits den Rest der Welt weiterhin kostenlos ausbilden. Wer Exzellenz will, darf nicht erwarten, dass diese nichts kostet. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und hoffe dort auf eine konstruktive Unterstützung und eine gute Beratung über unseren Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jost sprach für die AfD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Erhebung von Studiengebühren für internationale Studenten“ an den Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss – mitberatend – zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diese Ausschüsse zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt Arbeitsverpflichtung § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Drucksache 8/3964, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge der ersten Runde: AfD, CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort an Herrn Kollegen Wippel von der AfD-Fraktion. Bitte schön.

Alle Reden von Martina Jost Protokoll ↗