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Simone Lang

SPD 04.12.2025 Sitzungen 8/23

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleich zu Beginn möchte ich den Antrag der AfD-Fraktion dafür nutzen, allen Beteiligten, die an der Erarbeitung des Gutachtens zur Entwicklung des Versorgungs- und Ärztebedarfes in Sachsen sowie dessen Fortschreibung mitgewirkt haben, auf das Herzlichste zu danken. (Beifall SPD) Dieses Gutachten liefert eine wichtige Analyse, um konkrete Auswirkungen des demografischen Wandels auf die medizinische Versorgung besser abschätzen zu können. Es identifiziert den Handlungsbedarf, und zwar sowohl auf Landesebene als auch auf lokaler und regionaler Ebene. Dabei wird festgehalten, dass Sachsen bereits eine erhebliche Anzahl an Maßnahmen erfolgreich durchgeführt hat. Einige davon sind zum Beispiel das sächsische Hausarztstipendium, die Landarztquote, die Förderung der Weiterbildung und Niederlassung durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen und Projekte, zum Beispiel das Dermatologische Telekonzil im hautärztlichen Planungsbereich Löbau-Zittau. Seit gestern kommt noch die sächsische Landzahnarztquote hinzu. Im vorliegenden Antrag wird jedoch zum wiederholten Mal deutlich, dass die AfD die Staatsregierung zu Dingen auffordern möchte, die schlicht nicht in den Händen der Staatsregierung liegen. Meine Kollegin Kuge hat es bereits erwähnt. Der Staatsregierung ist es nicht möglich, auf die Kassenärztliche Vereinigung einzuwirken, damit diese verpflichtet wird, in erhöhtem Maße Eigeneinrichtungen zu betreiben. Auch die Etablierung von Mentoringprogrammen für junge Landärztinnen und Landärzte liegt nicht in der Zuständigkeit der Landesebene. Die Ermächtigung von Krankenhäusern und Krankenhausärzten zur ambulanten Behandlung in unterversorgten Regionen erfolgt durch die örtlich zuständige, weisungsungebundene Zulassungsausschussstelle und nicht durch das Sozialministerium. Wenn wir über die Sicherstellung der medizinischen Versorgung sprechen, dann sollten wir uns immer gemeinsam anschauen, an welcher Stellschraube Politik tatsächlich drehen kann. Einige Maßnahmen, die wir bereits ergriffen haben, hatte ich angerissen. Weitere sind zum Beispiel das Sächsische Krankenhausgesetz, in dem Regionalkonferenzen etabliert werden, die regionale Entwicklungsstrategien erarbeiten können, und das mit einem verzahnten Blick auf die stationäre und ambulante Versorgung. Ein weiterer Aspekt ist der im Antrag erwähnte Einsatz von Regionalkoordinatoren und -koordinatorinnen für gesundheitliche Versorgung in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Koordinatoren bringen alle Partner der Region an einen Tisch. Dazu gehören die Vertreterinnen und Vertreter der Ärzte, des Gesundheitsamtes, der lokalen Netzwerke, der Krankenkassen und der wissenschaftlichen Einrichtungen. Gemeinsam und fachübergreifend wird so beraten, wie die gesundheitliche Versorgung vor Ort verbessert und langfristig sichergestellt werden soll. Dazu gehört die Förderung des Nachwuchses im medizinischen Bereich, auch an der Schnittstelle zur Pflege. In sechs Landkreisen und kreisfreien Städten konnten Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren bereits eingesetzt werden. Trotz der bereits getroffenen Maßnahmen stellen wir fest, dass sich durch den demografischen Wandel und andere Entwicklungen die Herausforderungen zuspitzen. Daher ist es wichtig, dass wir in einem engen Austausch mit allen Akteuren bleiben, um gemeinsam Lösungen zu suchen und zu finden. Wir haben erkannt – das stellt auch das Gutachten fest –: Die einzige richtige Lösung, die hier gefordert wird, gibt es nicht, sondern sehr verschiedene und oft auf regionale Besonderheiten angepasste Maßnahmen und Projekte. Der Antrag der AfD simuliert erneut griffige Lösungen, aber geht – wie so oft – an der Realität vorbei. Deshalb lehnen wir ihn ab. Vielen Dank. (Beifall SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE spricht nun Kollege Löser. Bitte schön, Herr Kollege.

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