Jan Löffler
Lieber Herr Barth, ich empfehle dringend die Lektüre der Protokolle der Einbringungsrede meiner Person zum letzten Doppelhaushalt. Ich kann Ihnen versichern: Ein Abgeordneter schreibt die Reden nicht nur aus der Kalten, sondern versucht darin, in Stringenz seiner eigenen Argumentation zu folgen, weshalb ich sie mir tatsächlich neben das Schreiben gelegt habe. Ich kann Ihnen versichern: Der Inhalt, den ich jetzt vorgetragen habe, ist der Inhalt, den ich von den Grundfesten, die ich vertrete, in der letzten Einbringungsrede in diesem Hohen Haus von mir gegeben habe. Herr Barth, als Kollege im Haushalts- und Finanzausschuss wissen Sie genau, wie ich dort argumentiere – im geschlossenen Bereich – und wie ich es hier im Plenum vertrete. Ich kann Ihnen das gerade nicht ganz abnehmen bzw. nachvollziehen. Mit dem letzten Staatshaushalt, den wir gemeinsam mit einer Mehrheit in diesem Parlament beschlossen haben, diesen Grundfesten folgend, sei es beim Personal, sei es in der Ausgestaltung, haben wir einen Prozess eingeläutet – das haben Sie bei Herrn Hartmann sowie bei mir gehört –, welcher im Verfahren mit dem letzten Haushalt nicht abgeschlossen, sondern eben eingeläutet ist. (Martina Jost, AfD: Es geht um das Ergebnis!) Wir sind die ersten Schritte gegangen und wir haben damals schon gesagt: Wir werden uns nicht wegducken können, in Verantwortung für dieses Land einen Prozess zu gestalten. Das ist der nächste Schritt, den wir heute in dieser Aktuellen Debatte in das Hohe Haus getragen haben. (Martina Jost, AfD: Wir nehmen Sie beim Wort, Herr Löffler!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Das war die Reaktion von Herrn Kollegen Löffler an Mikrofon 4. Wir befinden uns in der dritten Runde. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat nun die Staatsregierung die Möglichkeit, zu sprechen, wenn gewünscht. – Frau Staatsministerin Kraushaar, bitte. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Staatsmodernisierung braucht direktes Handeln. Wir alle, Sie als Abgeordnete, wir als Staatsregierung, wissen, dass Bürokratie dem Grunde nach nicht falsch, aber oft komplex und meistens kompliziert ist, weil sie über Jahre unmerklich gewachsen ist und mittlerweile manchmal sogar als Monstrum bezeichnet wird. Wir erleben und erleiden lange Prozesse, unübersichtliche Zuständigkeiten, analoge statt digitale Bearbeitung und oft genug geringe Handlungsspielräume. Das führt zu Frustration. Vielleicht wäre das halb so schlimm, aber wir haben ein nachlassendes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit des Staates zu konstatieren. Genau deshalb stehen wir heute hier: Unser Wissen nimmt uns in Verantwortung. In Zeiten multipler Krisen, demografischen Wandels und globaler Transformationen – das ist ein vergleichsweise neues Phänomen – müssen wir sicherstellen, dass der Staat handlungsfähig bleibt, dass er die Daseinsvorsorge gewährleistet, Infrastruktur plant und baut, Genehmigungen erteilt und für Sicherheit und Bildung sorgt. Thomas de Maizière hat es kürzlich treffend formuliert: „Der Staat muss können, was der Staat können muss.“ Genau darum geht es. Nicht um weniger Staat, sondern um einen Staat, der seine Kernaufgaben erfüllen kann: verlässlich, effizient und nah an den Menschen. Staatsmodernisierung steht seit Beginn dieser Regierungskoalition als eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe ganz oben auf der Agenda und es braucht dazu Sie, sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses, Sie als Gesetzgeber. Lassen Sie mich konkret werden. Was tut Sachsen? Erstens. Das Regelwerk entrümpeln, nicht nur kosmetisch. Ohne echte Aufgabenkritik und konsequente Normenreduzierung bliebe es bei Symbolpolitik. Das Kabinett hat am 24. Juni dieses Jahres ein erstes Bürokratieentlastungspaket beschlossen: Schriftformersatz prüfen – dort, wo derzeit möglich –, Identifizierung von Übererfüllungen des EU-Rechts – Stichwort: Gold-Plating –, Beschleunigung im Vollzug. Hinter diesen technischen Formulierungen stehen handfeste Effekte für unsere Wirtschaft. Wir wollen Unternehmen von übermäßigen Bürokratie- und Nachweispflichten entlasten. Weniger Einzelfallentscheidungen, mehr Pauschalisierungen, das bedeutet mehr Wettbewerbsfähigkeit. Wir alle wissen es: Wenn Unternehmen investieren, dann glauben sie an den Standort. Also müssen wir diese Investitionen erleichtern. Genehmigungsfiktionen, Fristverkürzungen, Bagatellklauseln: Das sind keine bürokratischen Fingerspiele, das sind Standortentscheidungen. Auch in meinem Haus haben wir uns unter anderem mit der Initiative SPAteN auf den Weg gemacht. Hiermit wollen wir gemeinsam mit der Praxis unnötige technische Normen im Wohnungsbau identifizieren und schnellstmöglich abbauen. Ganz aktuell haben wir die Novelle des Sächsischen Straßengesetzes gestern in diesem Hohen Haus eingebracht. (Widerspruch Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Zuruf: Was? Nee, da haben Sie gestern nichts eingebracht!) Zentrales Ziel: Ersatzneubauten und Radwegeanbau fallen künftig aus dem Planfeststellungsverfahren heraus. Auch das Sächsische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz soll in diesem Zusammenhang geändert werden. Ersatzneubauten sollten von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung befreit werden. Mit diesen Änderungen können wir Geld und Zeit sparen, und wir entlasten die Verwaltung, damit sie die wirklich wichtigen Aufgaben erledigen kann. Herr Abgeordneter, danke für Ihren Einwurf, wir haben es gestern nicht eingebracht, sondern wir hatten am Dienstag den Kabinettsbeschluss zur Übersendung an den Landtag. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie machen es noch! –
