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Alexander Dierks

04.12.2025 Sitzungen 8/23

Das war Kollege Wähner in der zweiten Runde für die CDU-Fraktion. Wünscht die AfD abermals das Wort? – Das ist nicht der Fall. Fraktion BSW? – Auch nicht. SPD? – Fraktion Die Linke? – Fraktionsloser Abgeordneter? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Bedarf an einer weiteren Rederunde seitens der BÜNDNISGRÜNEN? – Das wollte ich der guten Ordnung wegen noch abgefragt haben. Dann hat jetzt die Staatsregierung das Wort. Bitte, Herr Staatsminister von Breitenbuch. (Beifall CDU) Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur eine Vorbemerkung machen: Ich war lange genug Soldat. Es ist falsch, Artilleriegranaten und -raketen, Panzermunition oder Gewehrgeschosse mit Silvesterknallern zu vergleichen. In nur 27 Tagen ist es wieder soweit: Silvester steht vor der Tür und wir zählen den Countdown zum Jahreswechsel und bestaunen die vielfältigen Feuerwerke und zum Teil beeindruckenden Pyroshows in der ganzen Welt. Ein selbstgezündetes Feuerwerk zum Jahreswechsel ist neben Glockengeläut seit Generationen fester Bestandteil des Brauchtums in Deutschland und reicht weit in die Geschichte zurück. In der heutigen Form wird es seit der gregorianischen Kalenderreform im Jahr 1582 gefeiert. Die Ursprünge gehen aber noch viel weiter zurück, etwa auf die römischen Jahrtausendfeste 153 v. Chr. und auf germanische Feuerbräuche zur Abwehr böser Geister. Der Name „Silvester“ stammt von Papst Silvester I., der am 31.12.335 starb. Es ist eine besondere Zeit. Manche schauen aufs Wetter – das sage ich als Landwirtschaftsminister – und auf die zwölf Nächte: Wie geht es dann im neuen Jahr mit den zwölf Monaten weiter? Die Silvesternacht brachte in den letzten Jahren leider nicht nur Licht und Frohsinn, sondern auch Schatten mit sich. Ich meine vor allem die vielfältigen Angriffe gegen Rettungskräfte und Polizisten in den letzten Jahren rund um Silvester. Das Silvesterfeuerwerk führt regelmäßig zu kurzzeitigen Belastungsspitzen bei Luftschadstoffen. Tiere werden durch den Lärm beunruhigt und durch unsachgemäßen Gebrauch kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen, auch bei Unbeteiligten. Doch kann man diese Probleme wirklich mit einem staatlichen Böllerverbot lösen? Ich meine: Nein! Ein Böllerverbot ist der falsche Weg. Um ein generelles Verbot von Feuerwerk in Deutschland zu etablieren, müsste die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz geändert werden. Dies liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern. Die geltenden Rechtsvorschriften versuchen, den genannten Kritikpunkten Rechnung zu tragen und ein kluges Maß und Mitte zu finden. In der EU dürfen nur genormte Feuerwerksartikel in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt sowohl für die Inhaltsstoffe als auch für den hervorgerufenen Lärm. Das für Silvester typische Feuerwerk – wie Raketen, Leuchtbatterien oder Knallkörper – gehört zur genormten Feuerwerkskategorie F2. Dies sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Diese Feuerwerkskörper erzeugen im Sicherheitsabstand nur einen verhältnismäßig geringen Lärm, der die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Das Knallen zieht sich – bei uns im Dorf zumindest – durch den ganzen Tag. Es konzentriert sich also nicht nur auf Mitternacht. Pyrotechnik unterliegt weiter der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Danach ist die Verwendung von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 nur an zwei Tagen im Jahr erlaubt, nämlich am 31. Dezember und am 1. Januar. Diese Verordnung bietet den zuständigen Behörden – dies sind in Sachsen die Gemeinden – unter anderem die Möglichkeit, in dichtbesiedelten Teilen und zu bestimmten Zeiten die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung mittels Anordnung zu beschränken. Die bisherige Gesetzgebung schafft im Ergebnis einen angemessenen Interessensausgleich zwischen dem Bedürfnis großer Teile der Bevölkerung, Feuerwerkskörper zu zünden, und den Folgen für Umwelt und Gesundheit. Die Schadstoffbelastung nach dem Silvesterfeuerwerk klingt, auch in Abhängigkeit von den Wetterverhältnissen, rasch ab. In der Regel erreicht sie in den frühen Morgenstunden des Neujahrstages wieder die unbedenklichen Ausgangswerte. Angriffe auf Einsatzkräfte sind selbstverständlich scharf zu verurteilen, und Straftäter, die sich gewalttätig gegen Rettungskräfte richten, konsequent zu verfolgen. Festzustellen ist auch: Seit 2018 kann in Sachsen ein Rückgang von gewalttätigen, silvesterbezogenen Angriffen gegen Einsatzkräfte der Polizei verzeichnet werden. Feuerwehr und Rettungskräfte waren gar nicht betroffen. Zweite Aktuelle Eine solidarische Rente als ein würdevolles Leben Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion Die Linke das Wort und selbiges ergreift Frau Kollegin Schaper. Bitte, Frau Kollegin.

Protokoll ↗