Christian Piwarz
Hinsichtlich meiner Einschätzung, dass das Förderportal Sachsen dem Freistaat gehört, muss ich mich korrigieren. Beim Förderportal Sachsen handelt es sich um eine Software, also um geistiges Eigentum, bei der der Schöpfer als Urheber über die Nutzung und Verwertung entscheidet. Urheber der Förderportal-Software ist die SAB. Sie hat diese Software für den elektronischen Vollzug von Förderprogrammen, die in ihrer Zuständigkeit liegen, seit 2016 entwickelt und – darauf habe ich in meinem Impulsvortag bereits hingewiesen – erfolgreich implementiert. Die SAB ist die größte Bewilligungsstelle im Freistaat. Neben ihr gibt es zahlreiche weitere Bewilligungsstellen, die künftig mithilfe des Förderportals ihre Förderleistungen elektronisch anbieten und schließlich auch Ende-zu-Ende verarbeiten können sollen. Der Freistaat hat ein einfaches und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an dieser Software von der SAB erworben. Er ist befugt, die Nutzung des Förderportals allen staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungsträgern, die Fördermittel aus dem Landeshaushalt bewilligen, zur Nutzung bereitzustellen. 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
