Christian Piwarz
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ist beabsichtigt, sowohl für Restaurant- als auch für Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, den Umsatzsteuersatz ab 1. Januar 2026 auf 7 % zu senken. Von der Maßnahme würden damit neben Gastronomiebetrieben auch andere Einrichtungen (zum Beispiel Schulen und Kindergärten), die Verpflegungsdienstleistungen anbieten, profitieren. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt jedoch zunächst noch abzuwarten.
