Rico Gebhardt
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht heute nicht um ein Verbot der AfD, sondern um einen Antrag, die Staatsregierung aufzufordern, die Einleitung eines Verbotsverfahrens zu unternehmen. Ich möchte daran erinnern: Schleswig-Holstein hat vor wenigen Wochen mit CDU, SPD, GRÜNEN und BSW einen gemeinsamen Antrag beschlossen, ein gestaffeltes Verfahren vorzubereiten, um Anhaltspunkte und Belege für ein mögliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu sammeln. Es ist also nicht so, dass sich alle irgendwie mit ganz viel Angst bekleckern. Ich habe das Gefühl, dass uns die Angst treibt, dass die Demokratie Angst vor einer letztendlichen Entscheidung hat. Uns muss niemand sagen, dass wir uns politisch mit der AfD auseinandersetzen. Ich denke, das machen wir tagtäglich, nicht nur hier im Parlament, sondern auch außerhalb des Parlaments. Heute geht es aber – Herr Innenminister, Sie haben es hier ausdrücklich gesagt – um eine Rechtsfrage. Wir haben heute viele Argumente für und gegen dieses Thema der rechtlichen Anwendung gehört. Dass das ein unwahrscheinlich schwieriger Akt ist, ist uns klar. Die Demokratie, die Herr Wiesner hier so hervorgehoben hat, schützt auch die AfD. Sie tun ja so, als wenn Sie davon immer ausgeschlossen werden. Sie haben alle Rechte in diesem Land. Sie dürfen vieles sagen, was Sie wollen. Aber an vielen Stellen – das haben der Innenminister und andere gerade festgestellt – treiben Sie es über das Maß hinaus, was wir in einer Demokratie miteinander verabredet haben. Dabei geht es nicht darum, ob Ihnen irgendwas verboten wird. Sie dürfen hier den Vizepräsidenten stellen. Sie haben Ausschussvorsitzende. Sie haben hier alle Rechte. Sie tun jedes Mal so, als wenn Ihnen irgendwelche Rechte genommen werden. Sie haben die, und niemand hier in dem Raum stellt diese in der Regel infrage, auch wenn ich Sie nicht wähle. Es ist aber auch niemand gezwungen, Sie zu wählen. Von der Seite her: Nur weil eine Partei wie Sie in einer demokratischen Wahl gewählt ist, heißt es noch lange nicht, dass Sie demokratisch sind. Deshalb bitte ich trotzdem um die Zustimmung für unseren Antrag. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Antragstellerin sprach Herr Kollege Gebhardt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 8/2765 zur Abstimmung und bitte Sie bei Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Es wurden keine mündlichen Anfragen eingereicht. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 21. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präden 3. Dezember 2025, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Anzahl von Stimmen dafür, doch erheblich mehr Stimmen dagegen, wurde der Antrag nicht beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf 7/4494 und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 21. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist geschlossen. (Beifall CDU) (Schluss der Sitzung 21:03 Uhr) Ergänzung zu TOP 3 der Befragung des Zur Befragung in der Plenarsitzung vom 30. Oktober 2025 ist noch eine Frage der Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Franziska Schubert, zu beantworten und eine Herrn Abg. Gebhardt erteilte Antwort zu ergänzen.
