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Armin Schuster

30.10.2025 Sitzungen 8/21

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Verbot einer Partei in der Bundesrepublik Deutschland ist weder eine taktische Entscheidung noch eine politische Waffe noch ein erzieherisches Instrument. Das Verbot einer Partei ist eine rein verfassungsrechtliche Frage, die auf harten Fakten und penibler, juristischer Bewertung beruht. Ich bin nun der Staatsminister, der in dem Fall, wir täten das mit dem Verbotsantrag, die Verantwortung dafür hat, die dafür notwendigen Belege – das Material, die Beweise – zu liefern, weil in meinem Geschäftsbereich das dafür zuständige Amt ressortiert. Ich bin leider kein Abgeordneter; so gern ich politisch diese Frage mit Ihnen diskutieren würde – ich halte es für extrem wichtig, dass Sie das tun, und empfand es als sehr niveauvoll –, als Innenminister werde ich mich nicht politisch an der Bearbeitung dieser Frage beteiligen, weil ich über jeden Zweifel erhaben sein will, wie ich künftig mit dieser Frage umgehe. Eine Partei zu verbieten ist einer der gravierendsten Eingriffe in die politische Willensbildung, das letzte Mittel zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Man spricht ja von einem schwerwiegenden Eingriff. Um bei dieser Vokabel zu bleiben: Für mich ist es wie eine Operation am offenen Herzen unserer Demokratie. Deshalb hat das Grundgesetz, hat das Verfassungsgericht die Messlatte unglaublich hoch gehängt – unglaublich hoch –: nicht, um uns zu lähmen, sondern um uns zu schützen, um uns wehrhaft zu machen. Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren in Karlsruhe brauchen wir die bekannten drei Voraussetzungen, die hier schon erklärt wurden: Es muss aktiv gegen die FDGO vorgegangen werden, die Potenzialität der Partei muss gegeben sein und drittens muss sie kämpferisch, aggressiv in Wort und Tat handeln, um unsere Grundordnung zu beeinträchtigen, zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Der erste Punkt – da irrt der Antrag der Linken aus meiner Sicht – (Zuruf AfD: Aber gewaltig!) ist derzeit Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, nämlich, ob der Bundesverband der AfD verfassungsschutzrechtlich als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft werden kann. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in diesem Verfahren ein Stillhalteabkommen abgegeben. Das heißt, Sie dürfen in Ihrem Antrag nicht so tun, als wäre die Stufe „rechtsextremistisch“ bereits erwiesen erreicht. Das ist im Bund nicht der Fall, jedenfalls solange das Gericht nicht entschieden hat. Den zweiten Punkt, Potenzialität, sehen wir absolut als gegeben an. Ich glaube, das muss man nicht diskutieren. Der dritte Punkt ist entscheidend, Herr Abg. Lippmann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Ich versuche, jetzt nicht gegen die Diskretion zu verstoßen, aber ich darf Ihnen versichern, dass wir, alle 17 Innenminister, dieses Thema in einer Innenministerkonferenz bewusst in einem Kamingespräch ebenso intensiv behandeln, wie Sie es gerade eben niveauvoll diskutiert haben, und wir behandeln es sehr lange. Deswegen kann ich Ihnen sagen: Genau dieser Punkt, die entscheidende Hürde, das aggressiv-kämpferische Handeln in Wort und Tat, dies zu belegen ist noch einmal deutlich höher anzusiedeln als allein die Einstufung „erwiesen rechtsextremistisch“. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir in Sachsen haben als eines der wenigen Länder ja große Erfahrung darin, so etwas vor Gericht zu verteidigen. Wir haben die Einstufung „erwiesen rechtsextremistisch“ und haben das in zwei Verfahren verteidigen können. Meine Damen und Herren! Unsere Einstufungen halten. Aber die Akribie, die penible Genauigkeit, mit denen die Richter vorgehen, im Bund wie in den Ländern – zu Recht –, die haben wir erlebt und davor haben wir einen riesigen Respekt. Die Richter prüfen jedes Dokument, jede Äußerung, jeden Beweis. Politische Überzeugungen, Herr Gebhardt, vielleicht sogar Furor – das meine ich nicht negativ – sind vor Gericht praktisch gegenstandslos; das ist kein Argument. Du musst juristisch wasserdicht akkurat Belegmaterial für die drei Voraussetzungen vorlegen. Jetzt kommt ein für mich ganz entscheidender Aspekt; da würde ich Sie, die Befürworter, um etwas bitten – auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In zwölf Bundesländern haben wir nicht einmal die Stufe „erwiesen rechtsextremistisch“ erreicht. Machen Sie sich bitte eine Vorstellung davon: Sie stehen vor Karlsruher Richtern und nur vier Länder haben die Ebene unterhalb des Verbots, zwölf Länder liegen bei einem Verdachtsfall. Darf ich Sie bitten, einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in diesen Ländern zu sprechen und sie zu ermutigen, in Ihrem Sinne doch einmal anders zu handeln? Ich halte jede Wette: Die zuständigen Innenminister werden Ihnen genau das sagen, was ich sage: Ich muss belegen können, was Sie politisch fordern. Das ist die Schwierigkeit. Ich habe größten Respekt davor, wie Karlsruher Richter arbeiten. Sie werden ihre Einschätzung und ihre Entscheidungen nicht nur auf unsere Belege stützen, sie werden selbst prüfen, sie werden selbst Beweise erheben und sie werden sehr unabhängig urteilen. Umso gründlicher müssen die anderen Staatsorgane, also Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat, als potenzielle Antragsteller ihre Beweise zusammentragen. Dann kommen wir wieder ins Spiel, die Innenminister. Hier geht es aber nicht um Schnelligkeit, sondern um Sorgfalt. Solange zwölf von 16 nicht lieferfähig sind – nicht im Ansatz –, kann ich niemandem raten, in Karlsruhe anzutreten. Das Parteiverbot – das sollten wir immer vor Augen haben – ist kein Gesinnungs-, sondern ein Organisationsverbot. Meine Damen und Herren, hier liegt der Kern der Argumentation: Wir können in Karlsruhe nur gewinnen. Das ist die Maxime; das kann ich, glaube ich, für die 17 Innenminister sagen. Wir können nur gewinnen, weil alles andere nicht nur eine rechtliche Niederlage wäre, es wäre eine politische Katastrophe mit einem gesellschaftlichen Kollateralschaden, den jeder noch einmal durchdenken sollte. Diese Haltung „Jetzt probieren wir es einfach einmal – wird schon werden!“ – Entschuldigung, so würde ich niemals in Karlsruhe antreten. Dafür ist die Operation zu schwierig. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es geht nicht um Bauchgefühl, es geht um juristische Beweislast. Es geht nicht um Wünsche, es geht um Fakten. Meine Damen und Herren! Sie haben das Landesamt bei uns aufgefordert, doch endlich einmal zu arbeiten. Darf ich Sie noch einmal erinnern? Wir sind eines von nur vier Ländern, das als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft hat. Die arbeiten! Die arbeiten gründlich, die halten vor Gericht. Ich kann nur sagen: Unser Landesamt hat durch diese Gerichtsurteile wirklich einen Qualitätsausweis erhalten. Sind wir mit dem bisherigen Vorgehen eigentlich so erfolglos, wie das in dieser Debatte manchmal herüberkam? Haben wir wirklich keine Wirkung auf die AfD erzielt? Wenn ich das an Die Linken adressieren darf: Wenn Sie so etwas initiieren wie diese Debatte, trägt das viel dazu bei, auch in den anderen 15 Landesparlamenten und im Bundesparlament. Es ist wichtig, dass wir das tun, weil es Wirkung zeigt. Herr Wiesner, Ihre Weste ist nicht so blütenrein demokratisch, wie Sie das hier vorgeführt haben. Sie schließen mittlerweile reihenweise Mitglieder aus – teilweise binnen 24 Stunden –, weil sie Ihnen zu eklig sind, weil die selbst Ihnen zu extremistisch sind. Tino Chrupalla verteilt ja beinahe wöchentlich Maulkörbe in der Partei, weil das, was in Ihrer Partei kommuniziert wird, einfach zu extremistisch ist. Die Jugendorganisation wird Knall auf Fall aufgelöst, ohne dass irgendein Aufruhr in dieser Partei entsteht, der Partei der selbsternannten Helden. Da wird eine Jugendorganisation einfach aufgelöst. Meine Damen und Herren, das sind Wirkungen, die wir entfalten, auch schon vor einem Verbot. Das Wort „Remigration“ scheint bei euch ja mittlerweile auf der Blacklist zu stehen. Meine Damen und Herren, so müssen wir weiter agieren, aber wir müssen auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung operieren. Diese möchte ich nicht verlassen. Worauf Sie sich verlassen können: Das Landesamt für Verfassungsschutz prüft. Findet hier ein Reinigungsprozess statt oder ist das ein trojanisches Pferd? Wie muss man die Wirkungstreffer, die wir da erzielen, eigentlich einordnen? Darauf können Sie sich verlassen, das werden wir sehr genau herausarbeiten. Aber wir zögern nicht. Wir handeln verantwortungsvoll, weil ich mich nicht auf das Niveau einer Partei begeben möchte, die wir als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft haben. Bleiben wir bitte bei dem, was die Karlsruher Richter und was unsere Geschichte uns gelehrt haben. Daher empfehle ich, diesen Antrag abzulehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD – Beifall Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Schuster. Wir können zum Schlusswort kommen. Herr Kollege Gebhardt, bitte schön.

Protokoll ↗