Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben das Parteiverbot als ein Instrument der wehrhaften Demokratie in unsere Verfassung geschrieben. Sie taten dies schlussendlich mit erstaunlicher Selbstverständlichkeit aus den Erfahrungen der legalen Machterlangung der NSDAP. Sie gingen davon aus, dass das Instrument zwar nicht häufig, aber im richtigen Moment zur Anwendung gebracht werden soll, ja, gar muss. Und dieser Moment scheint für die Bundesrepublik Deutschland einmal erneut gekommen zu sein. Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Punkte zum Parteiverbot vorwegnehmen. Das Parteiverbot ist kein beliebiger Repressionsmechanismus gegen Meinungen und auch kein Fremdkörper in einer freiheitlichen Demokratie – im Gegenteil: Es löst eines der großen Paradoxien der freiheitlichen Demokratie auf, nämlich dass durch die Freiheit auch jenen die Freiheit gegeben wird, die die Freiheit abschaffen wollen. Wir sehen es als letzte Konsequenz, die die Unterbindung der legalen Niederringung der Demokratie zu verhindern mag. Das Parteiverbot ist keine politische Entscheidung, es ist eine rein rechtliche Entscheidung mit den höchsten Hürden, die es geben kann. Nur das Bundesverfassungsgericht kann auf Antrag von lediglich drei Institutionen darüber entscheiden. Die belastenden Entscheidungen können im zweiten Senat nur jeweils mit Zweidrittelmehrheiten zustande kommen. Wir reden somit über eines der voraussetzungsreichsten und komplexesten Verfahren, das es in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Dennoch glauben auch wir BÜNDNISGRÜNE, dass mittlerweile der Zeitpunkt gekommen ist, diesen steinigen Weg zu gehen – eben nicht, weil er einfach ist, sondern weil der Schutz unserer freiheitlichen Demokratie es verlangt. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD ist im Kern eine verfassungsfeindliche Partei. Daran besteht schon lange kein Zweifel mehr. Die Zweifel bestanden zuletzt nur noch in der Frage, ob diese Verfassungsfeindlichkeit ein Verbot zu rechtfertigen vermag. Und ja, eine bloße Einstufung durch Landesämter oder das Bundesamt für Verfassungsschutz reicht dafür nicht aus. Auch ich – der lange Zeit ein Skeptiker in Bezug auf das Parteiverbotsverfahren war – glaube mittlerweile, dass diese Rechtfertigung vorliegt. Die zwei Schutzgüter, die ein Parteiverbot zu rechtfertigen vermögen, sind die freiheitliche demokratische Grundordnung und der Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Kern und Ausgangspunkt der freiheitlichen Demokratie bildet der Schutz der Menschenwürde. Eine Partei, deren führende Vertreter mit dem Schmieden von Remigrationsplänen einen ethnischen Volksbegriff in die Praxis umsetzen wollen, verstoßen eindeutig gegen den Grundsatz der Menschenwürde. Gleiches gilt für die Forderung, Ausländern pauschal keine Sozialleistungen gewähren zu wollen. Und auch die permanente Diffamierung der sexuellen Selbstbestimmung durch die AfD und die gezielten verbalen Angriffe gegen queere Personen dürften geeignet sein, die Annahme des Gerichtes zu untermauern, dass die AfD davon ausgeht, die Universalität der Menschenwürde, wie sie in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes Niederschlag gefunden hat, zu beseitigen und dies allesamt auch mit der für ein Verbot entscheidenden Planhaftigkeit. Werfen wir zudem einen Blick auf die Rechtsstaatlichkeit. Hier gibt es eine Reihe von Beispielen, die zeigen, dass die AfD auch davon ausgeht, den Kern unserer Verfassung anzugreifen – und dies auch mit der für ein Verbot notwendigen Performativität. Der versuchte Parlamentsputsch in Thüringen war kein skurriles Kabarett, sondern der Versuch, die Verfassung des Landes Thüringen auszuhebeln, um der AfD Macht zu generieren. Auch die Art und Weise, wie die AfD versucht, die Gerichte in Deutschland inklusive der Verfassungsgerichtsbarkeit zu delegitimieren, dürfte ein wesentlicher Baustein in einem möglichen Verbotsverfahren sein. Zunehmend in den Blick sollten wir aber – und das ist mir und meiner Fraktion sehr wichtig und scheint mir auch der springende Punkt zu sein – den Schutz des Fortbestandes der Bundesrepublik Deutschland, also die zweite Tatbestandsalternative, nehmen. Wenn sich eine – nun ehemalige – AfD-Bundestagsabgeordnete mutmaßlich an einem hochverräterischen Unternehmen gegen den Bund beteiligt, das die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland beseitigen wollte, ist es ein zentraler Punkt in einem Verbotsverfahren. Wenn sich zugleich die Anhaltspunkte verdichten, dass die AfD eine Spionage- und Propagandamarionette des Kremls ist und damit wirksam die Bundesrepublik aus dem Inneren sturmreif für Angriffe von außen schießen soll, (Lachen AfD) dann ist es an der Zeit, zu handeln. Übrigens dürfen Sie davon ausgehen, dass bei diesem Vorwurf die Hürden weit niedriger sind als beim unterstellten Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung; denn beim Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland reicht dessen Gefährdung durch die Partei aus. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben jenes schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie nicht in das Grundgesetz geschrieben, damit wir es selbst dann schulterzuckend betrachten, wenn sich sein Anwendungsfall uns vor unseren Augen materialisiert, und erst recht nicht dafür, dass wir es eines Tages bedauern, den Moment verpasst zu haben, an dem wir es noch hätten ziehen können. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke)
