Rico Gebhardt
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ist in Sachsen eine rechtsextreme Partei. Das ist keine Glaubensfrage, sondern, wie Sie alle wissen, eine Tatsache. Das ist in einem Gerichtsverfahren erhärtet, das durch die AfD selbst angestrengt worden ist. Die AfD ist nicht nur in Sachsen, sondern insgesamt eine rechtsextreme Partei. Nur aus rein prozessualen Gründen sagt man das im Bund so nicht. Aber die Bewertung, zu der auch das Bundesamt für Verfassungsschutz auf der Grundlage von Beweisen gelangt ist, könnte kaum eindeutiger ausfallen. Die tatsächlichen Anhaltspunkte für gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen haben sich bis zur Gewissheit verdichtet. Was die AfD in vielen Themen vertritt, ist mit der Menschenwürde-Garantie des Artikel 1 Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Zugegeben: Man braucht für diese Erkenntnis keinen Geheimdienst. Aber er war so freundlich, das für uns alle noch einmal aufzuschreiben. Es reicht aber auch, Reden von AfD-Mitgliedern vor Ort oder hier im sächsischen Parlament zu hören. So kann heute niemand mehr behaupten, nichts gewusst zu haben. Mit unserem Antrag stellen wir uns nun der naheliegenden und ziemlich einfachen Frage, was aus der Tatsache folgen sollte. Viele Möglichkeiten gibt es ja nicht: Entweder man gibt die grundgesetzliche Garantie der Menschenwürde preis oder man nutzt genau jene Schutzmöglichkeiten, die das Grundgesetz für solche Fälle vorsieht. Diese Möglichkeiten liegen in der Überprüfung der eventuellen Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht. Uns kommt es darauf an, diese Prüfung durchzuführen, das heißt, die Einleitung eines Verbotsverfahrens zu beantragen. dass es das Ansinnen ist, darüber abzustimmen, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu überweisen. Diesen Antrag stelle ich nun zur Abstimmung. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Parteiverbotsverfahren zügig einleiten! Linke, mit Stellungnahme der Staatsregierung Dafür kann sich die Staatsregierung im Bundesrat starkmachen und gegenüber der Bundesregierung einsetzen. Die Staatsregierung kann also gleich zwei der drei antragsberechtigten Organe unterstützen. Sie kann und sollte darüber hinaus weiterhin Belege sammeln. Entscheidend für die verfassungsrechtlichen Beurteilungen ist nämlich der Zustand der AfD zum Zeitpunkt eines Urteils. Wir werden heute wieder viele sogenannte Gründe hören, warum ein Verbotsverfahren angeblich nicht geht oder total überflüssig ist. Die AfD selbst wird erzählen, dass es in ihrer Partei ja gar keine Extremisten gebe. Nun, wenn es denn so wäre, könnten sie sich den Verfahren ja in aller Ruhe und Gelassenheit stellen. (Zuruf AfD: Nö!) Andere Fraktionen werden erzählen, dass man die AfD lieber inhaltlich stellen und entzaubern sollte. Nun, ich persönlich glaube nicht, dass die AfD verzaubert ist und es nur eine gute Fee bräuchte, um sie zu entzaubern, und plötzlich gäbe es keinen Rassismus mehr in der AfD. Ich erkenne hingegen, dass die AfD, seitdem Friedrich Merz der Kanzler ist, nicht halbiert wurde, sondern so groß wie noch nie geworden ist. Statt die AfD inhaltlich zu stellen, haben Sie Teile der AfD nachgeäfft und damit das Original gestärkt. Es ist schlicht nicht glaubwürdig, einerseits die AfD zum Hauptgegner zu erklären, mit dem man keine Gemeinsamkeiten hat und den man – Zitat Merz – „mit allen uns zur Verfügung stehenden demokratischen Mitteln bekämpfen“ will. Andererseits schöpft man diese Mittel aber gar nicht aus. Stattdessen bekräftigt man noch die Position der Demokratiefeinde, indem man deren Sprache spricht – Stichwort: „Stadtbild“. Die Wissenschaft nennt das „Normalisierung“. Es handelt sich um ein politisches Konjunkturprogramm für die extreme Rechte. Es ist aber nicht nur inkonsequent, sondern es ist überhaupt keine Strategie gegen die extreme Rechte, eine bessere AfD haben oder diese selbst sein zu wollen. Eine Strategie wäre es, die verfassungsfeindliche Partei mit dem Hüter des Grundgesetzes bekannt zu machen, nämlich mit dem Bundesverfassungsgericht. Der Innenminister hat zu unserem Antrag bereits im Vorfeld aufgeschrieben, dass die Belege nicht ausreichen würden, um in Karlsruhe zu obsiegen. Nun ja, natürlich ist der Ausgang ungewiss, Herr Innenminister. Sie haben genug Lebenserfahrung, so wie ich, dass Sie wissen, dass man vor Gericht auch scheitern kann. Aber aussichtslos ist die Sache definitiv nicht, wie kürzlich das Gutachten des Rechtswissenschaftlers Markus Ogorek zeigte: Zahlreiche der schon vorliegenden Belege könnten demnach zum Beweis der Verfassungswidrigkeiten für ein Parteiverbotsverfahren herangezogen werden. Mit den Vorbereitungen sollte möglichst rasch begonnen werden, statt der AfD ein weiteres Zeitspiel zu ermöglichen; denn das letzte harte Argument gegen die Vorlage eines Verbotsantrags wird lauten: Es kommt zu spät. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts in der Geschichte ist ohne Alternative. Ein Beispiel ist die Denkschrift des preußischen Beamten Robert Kempner aus dem Jahre 1930 zur Einstufung der NSDAP als ein strafbares, hochverräterisches Unternehmen. Es war eine historische Feigheit, diese einzigartige Möglichkeit zur Rettung von Demokratie und Republik ungenutzt zu lassen. Die Folgen sind bekannt: Robert Kempner kehrte 1945 aus dem Exil nach Deutschland zurück, und zwar als stellvertretender Hauptankläger in den Nürnberger Prozessen. Nachdem die Weimarer Reichsverfassung ein förmliches Parteiverbotsverfahren nicht gekannt hatte, wurde im Grundgesetz eine ganz bewusste Vorkehrung dafür getroffen. Die jüngeren Diskussionen darüber, diese Vorkehrungen einzusetzen, kommen nicht von links. Die Debatte darum begann vor fast genau einem halben Jahrzehnt, im November 2020, als Störer durch AfD-Abgeordnete in den Deutschen Bundestag eingeschleust wurden, die damit erkennbar die Bereitschaft zeigten, über physische Obstruktion hinauszugehen. Aber auf ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen, gar auf organisierte Gewalt, kommt es gar nicht an. Das Instrument des Parteiverbotsverfahrens berücksichtigt auch die Möglichkeit eines legalistischen Rechtsextremismus. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dafür viel weiter entwickelt, als manche Innenminister es glauben wollen. Natürlich sind wir uns der Herausforderungen, die ein Verbotsverfahren mit sich bringen würde, voll bewusst. So ein Schritt wird nicht dazu führen, Demokratie und menschenfeindliche Einstellung verschwinden zu lassen. Das würde auch ganz bestimmt nicht dem Willen der überaus zahlreichen Wählerinnen und Wähler der AfD entsprechen. Es hat aber auch niemand behauptet, dass ein Verbotsverfahren ein Allheilmittel wäre. Uns geht nicht darum, die Wählerinnen und Wähler zu bestrafen. Vielmehr geht es darum, ein verfassungsfeindliches Unternehmen gegen die Demokratie und die Republik davon abzuhalten, seine Ziele umzusetzen. Es geht nicht zuletzt darum, Schaden von den überaus zahlreichen Menschen abzuwenden, die der Diskriminierungsbereitschaft der AfD ausgesetzt sind. Erhebliche Teile unserer Gesellschaft werden dagegen umso schutzloser sein, je näher die AfD zur Umsetzung ihrer Ziele kommt – dafür muss sie nicht einmal selbst regieren. Die Erfahrung aus vielen EU-Ländern zeigt, dass sich Mitte-rechts-Parteien zerlegen, wenn sie die Problembeschreibungen von Rechtsaußen übernehmen. Heribert Prantl hat in einer Kolumne für die „Süddeutsche Zeitung“ in der vergangenen Woche unter anderem geschrieben: „Dieses Prüfverfahren ist nichts Unanständiges. Es ist der sichtbare Ausdruck des rechtsstaatlichen Widerstandes gegen völkische Kraftmeierei und gegen alles, was sie damit verbindet. Ein Verbotsantrag, an dem die CDU/CSU mitwirkt, wäre auch Ausdruck einer Selbstbindung der Union, die rechtsverbindliche Erklärung, dass die Union mit der AfD nichts verbindet und nichts verbinden wird und dass man sich von Personen löst, die für solche Verbindungen werben.“ Prantl schreibt weiter: „Das Risiko, nichts zu tun und von Bekämpfung zu reden, ist größer und gefährlicher als das Risiko, im Verbotsverfahren zu scheitern.“ Deswegen sollte der Landtag den Kanzler Merz darin unterstützen, –
