landtag.sachsen.de ↗

Petra Köpping

30.10.2025 Sitzungen 8/21

Okay. (Heiterkeit) Dieses Möglichkeitsfenster nicht verstreichen zu lassen, ist ein wesentliches Anliegen der vertraulichen Spurensicherung. Seit 2020 – damit haben Sie recht – ist das Recht auf vertrauliche Spurensicherung und Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen im SGB V geregelt. Umgesetzt werden muss es aber noch von den Bundesländern. Dazu sind umfangreiche Vorarbeiten und ein vertrauensvolles Zusammenwirken verschiedenster Fachrichtungen und Kompetenzen nötig. Die Länder schließen Verträge mit den Krankenkassen und einer hinreichenden Anzahl geeigneter Einrichtungen sowie Ärztinnen und Ärzten. Wichtigster Faktor ist, dass es vor Ort tatsächlich in den beteiligten Strukturen, vor allem in Krankenhäusern, geschulte Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte gibt, die eine entsprechende Spurensicherung richtig durchführen. Das SMS hat dafür umfangreiche Vorgespräche mit den Landesverbänden der Krankenkassen, auch der Ersatzkassen, sowie den Vertretern der Leistungserbringer geführt. Die Arbeitsgruppe hat sich zwischenzeitlich mit konkreten Fragestellungen zur Erarbeitung eines Vertragsentwurfs befasst. Es wurde geprüft, inwieweit auf bereits bestehende Strukturen zurückgegriffen werden kann und weitere Einrichtungen einbezogen werden können. Wo es diese Strukturen überall gibt, wurde heute schon erwähnt. Ferner sollten die Möglichkeit eines Rahmenvertrages mit Beitrittsmöglichkeit geprüft sowie Festlegungen zu Qualitätsanforderungen, Leistungs- und Vergütungsbestandteilen getroffen werden. Das sind alles Bestandteile des Antrages. Deshalb ist es wichtig, dass das auch Bestandteil des Vertrages wird. Im Rahmen der letzten Sitzung am 4. September 2025 wurde ein entsprechender Vertragsentwurf beraten. Zu den Detailfragen kann ich mich hier leider noch nicht äußern, da die Abstimmungen mit den einzelnen Körperschaften noch nicht ganz abgeschlossen sind. Wichtigstes Ziel der Vorbereitungen ist, dass es am Ende eine breite, flächendeckende Struktur gibt, die langfristig steht und den Betroffenen vor Ort hilft. Geeignete Leistungserbringer, Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sollten durch die Festschreibung von Qualitätsstandards festgelegt werden. Dazu müssen entsprechende Schulungen – auch das wurde heute schon erwähnt – des ärztlichen und nichtärztlichen Personals angeboten werden. Dafür wurde in den letzten Jahren das Projekt „Vertrauliche Spurensicherung nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt“ beim Träger Bellis modellhaft etabliert. Die Vorarbeiten dafür wurden schon in meiner ersten Legislaturperiode als Gleichstellungsministerin gestartet. Unser Ziel ist es, dieses Angebot in die Regelstrukturen zu integrieren und damit standardisierte Schulungen als Voraussetzung zur Vertragsunterzeichnung anzubieten. Erste Erfolge gibt es schon. Diese Orte sind heute schon genannt worden. Es gibt einige Krankenhäuser, die das anbieten, etwa in Leipzig, Torgau oder Freiberg. Über Bellis sollen ebenso die Koordination des Probentransports und die Bereitstellung der Spurensicherungskits erfolgen. Das sind zwei Aspekte, die in Vorbereitung der Vertragsunterzeichnung zu klären sind. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Angebot der vertraulichen Spurensicherung hilft. Sie entlastet die Betroffenen, gewährt ihnen die nötige Ruhe, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Sie schafft eine wichtige Grundlage, um das Dunkelfeld der sexualisierten Gewalt auszuleuchten. Bitte unterstützen Sie uns auf diesem Weg auch weiterhin, sowohl in den Diskussionen als auch materiell. Vielen Dank. (Beifall SPD, CDU, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war für die Staatsregierung Staatsministerin Köpping. Ich gehe davon aus, dass es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt und Tagesordnungspunkt Demokratie verteidigen: gegen die AfD Drucksache 8/2765, Antrag der Fraktion Die Ich erteile der einbringenden Fraktion das Wort. Für Die Linke ergreift Herr Kollege Gebhardt selbiges. Herr Kollege, bitte.

Protokoll ↗