Christian Piwarz
Wir haben bei uns einmal grob geschätzt, wie viele Empfehlungen dort umgesetzt werden. Bei der Förderkommission I gehen wir davon aus, dass es ungefähr schon drei Viertel sind, die umgesetzt sind. Ich hatte vorhin, in meiner Einleitungsrede, bereits Beispiele genannt. Aber es gibt auch andere Punkte, zum Beispiel dass man bei einem Finanzierungsplan von Einzelansätzen abweichen kann. Das erlauben wir mittlerweile, solange das Gesamtergebnis unverändert bleibt, damit sich Veränderungen, die immer bei einem Projekt stattfinden können, dort auch wiederfinden. Des Weiteren haben wir die Möglichkeit, Ausgaben mithilfe von Pauschalen abzurechnen, gerade im Bereich der Personalkosten. Auch das gibt mehr Freiheit und mehr Flexibilität. Was wichtig ist: dass dadurch auch kleinteilige Einzelnachweise entfallen können, wenn ich das Ganze pauschalisiere. Ich hatte es vorhin bereits gesagt, aber es ist gerade noch einmal für den Endanwender wichtig, dass wir den Verwendungsnachweis vereinfachen und vor allem vereinheitlichen, sodass er für eine Vielzahl von Fällen entsprechend angewendet werden kann. Damit ist es für den Anwender einfacher, in den Genuss und die Abrechnung von Fördermitteln zu kommen. Dort müssen wir natürlich noch weiter dranbleiben, gerade beim Thema Digitalisierung. Vorausgehen wird die Standardisierung; ich hatte es vorhin schon gesagt. Dort müssen wir auch weiter dabeibleiben, um den restlichen Punkten der Förderkommissionen I und II entsprechend Genüge zu tun.
