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Christian Piwarz

30.10.2025 Sitzungen 8/21

Mit einem Wort: Bald. Das ist kurz auszuführen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit, die mir leider nicht angezeigt wird. Deswegen kann ich es nur schwer beurteilen. Wir sind seit 2021 mit diesem Thema beschäftigt. Es ist nicht ganz so einfach, wie man sich das vorstellt, weil bei den Bundesländern im Beihilferecht, im Beamtenrecht teilweise unterschiedliche Regelungen gelten. Deswegen haben wir uns ganz bewusst dafür entschieden, einen eigenen Weg zu gehen, wollen dies aber gemeinsam mit dem Freistaat Bayern tun. Der erste Schritt kommt im November, dass wir über die zentrale Scanstelle des Freistaates Bayern in Würzburg bereits unsere Anträge auf Beihilfe komplett digitalisieren, sodass der bisherige Prozess der händischen Eingabe der Daten, um einen solchen Antrag bearbeiten zu können, entfällt. Das ist im Prinzip die Vorstufe dafür, dass wir nach Möglichkeit im kommenden, spätestens im übernächsten Jahr die uns allen bekannte App, die für Krankenkassenmitglieder schon an vielen Stellen gang und gäbe ist, auch sächsischen Beamtinnen und Beamten zur Verfügung stellen können, damit das komplett digital läuft. Wie gesagt, den ersten und wichtigsten Schritt zur Digitalisierung, nämlich die interne digitale Verarbeitung, gehen wir jetzt gemeinsam mit den Bayern und werden dann möglichst bald – vielleicht im nächsten, aber auf jeden Fall im übernächsten Jahr – das Ganze mit einer App für die Endnutzer zur Verfügung stellen können. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank für die kurze Frage und die kurze Antwort. Wir kommen nun zur AfD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion stellt Kollege Winter die Fragen.

Protokoll ↗