landtag.sachsen.de ↗

Christian Piwarz

30.10.2025 Sitzungen 8/21

Vielen Dank, Herr Kollege Löffler, für die Frage. Gerade die Thematik der Erklärungsvordrucke für Alterseinkünfte ist eine ganz spannende, weil wir versuchen, damit die Hürden zu senken. Es ist nicht ganz einfach, das wissen wir alle, wenn man sich im etwas fortgeschrittenen Alter noch mit Steuererklärungen herumschlagen muss, dort den entsprechenden Zugang zu finden. Die schöne Abkürzung lautet EZVA. Der Erklärungsvordruck für Alterseinkünfte-Beziehende ist ein gutes Beispiel, weil er mit ganzen zwei Seiten nicht nur sehr kurz gehalten ist, sondern weil er auch vergleichsweise einfach – auch digital – auszufüllen ist. Das ist ein gutes Beispiel, wie wir in Zukunft versuchen, das noch einfacher zu machen und gleichzeitig an dieser Stelle die Digitalisierung zu nutzen. Wenn sich die Abgeordneten daran erinnern: Wir hatten vor Kurzem hier im Hohen Hause ein entsprechendes Abkommen innerhalb der Bundesländer, in dem es um eine einheitliche Registerpflicht dahin gehend geht, dass, wenn wir einmal Daten haben, dann alle auf diese Daten zugreifen können. Das muss im Prinzip der nächste Schritt sein, dass diese Daten, die ohnehin bei verschiedenen Behörden vorrätig sind, vor allem bei den Steuer- und Finanzbehörden, auch zur Nutzung durch die einzelnen Antragsteller bzw. Erklärungsabgebenden zur Verfügung stehen, sodass man auf diese Daten zugreifen kann. Zum Thema Bezieher von Alterseinkünften vielleicht noch ein Gedanke, den wir gerne fortentwickeln wollen, weil es dann noch einfacher wird: Wir würden gern in Zukunft bei Rentnerinnen und Rentnern zu einem Quellensteuerabzug kommen, wie es jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin kennt, dass der Steuerabzug schon stattgefunden hat und damit die Notwendigkeit für eine Steuererklärung nicht mehr zwingend gegeben ist. Auch das würde zur Vereinfachung im Sinne der Steuerpflichtigen führen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Die nächste Frage, bitte.

Protokoll ↗