Christian Piwarz
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsen beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit der Schaffung bürokratiearmer, standardisierter und digitalisierter Förderverfahren. So haben wir bereits 2019 für landesmittelfinanzierte Zuwendungen eine Regelung eingeführt, wonach lediglich 50 % der Verwendungsnachweise einer inhaltlichen Prüfung unterzogen werden. Das sorgt für eine deutliche Entlastung bei den Bewilligungsbehörden, aber auch die Antragsteller profitieren davon. Auch wurde das Vergaberecht vom Zuwendungsrecht entkoppelt. Was bedeutet das? Ursprünglich wurden auch private Zuwendungsempfänger verpflichtet, die nicht einfachen vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten, wenn die Höhe der Zuwendung einen bestimmten Betrag überschritten hat. Diese Anforderung an private Fördermittelempfänger wurde aufgehoben. Bei kommunalen Zuwendungsempfängern, die als öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht ohnehin zu beachten haben, wird seit Anfang 2020 im Bereich der Förderung mit Landesmitteln auf die Vergabeprüfung im Rahmen von Zuwendungsverfahren verzichtet. Bei kleineren und mittleren Vorhaben kann mit der Umsetzung eines Projekts bereits ab Stellung des Förderantrags begonnen werden. Ursprünglich musste zunächst der Zuwendungsbescheid abgewartet oder eine gesonderte Genehmigung des vorzeitigen Beginns eingeholt werden. Darüber hinaus digitalisieren wir die Förderverfahren. Zu diesem Zweck schaffen wir gerade den Förder-digital-Modulbaukasten. Dieser ermöglicht, wie es der Name schon sagt, nach dem Baukastenprinzip die Erstellung weitestgehend standardisierter und damit gut digitalisierbarer Förderrichtlinien. Zusammen mit der SAB haben wir zudem ein einheitliches Förderportal Sachsen geschaffen, über welches künftig alle im Freistaat angebotenen Förderleistungen beantragt werden können. Die SAB hat bereits fast vollständig die digitale Antragstellung ermöglicht und insoweit Pionierarbeit geleistet. Wurden im Jahr 2021 circa 9 600 Anträge digital gestellt, die sich auf etwa 30 Programme verteilten, so des Staatsministers für Finanzen: standardisierten und Sachsen ist auf einem guten Weg waren es im Jahr 2024 bereits rund 45 000 Anträge in rund 115 Förderprogrammen. Das Förderportal der SAB soll nun für andere Bewilligungsstellen im Freistaat nutzbar werden. Der Start mit den ersten Förderverfahren steht kurz bevor. Durch das Förderportal Sachsen wird Digitalisierung für den Bürger unmittelbar erlebbar. Das Portal stellt ein gelungenes Projekt in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Aufbaubank dar, welches in dieser Konstellation deutschlandweit einmalig ist. Wir wollen Förderverfahren nicht nur einfacher, sondern auch besser machen. Gerade in Zeiten knapper werdender Haushaltsmittel ist eine Fokussierung auf Förderungen notwendig, die im besonderen staatlichen Interesse stehen. In diesem Zusammenhang müssen wir auch selbstkritisch sein. Eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Förderprogramme ist trotz entsprechender politischer Willensbekundungen noch nicht zu verzeichnen. Hier müssen wir weiter am Ball bleiben. Insgesamt jedoch können wir auf das bislang Erreichte stolz sein. Die Vorreiterrolle Sachsens in den Bereichen Vereinfachung, Digitalisierung und Verbesserung der Förderverfahren wird von den anderen Landesverwaltungen anerkennend wahrgenommen. Viele Länder haben einen ähnlichen Veränderungsprozess eingeleitet und orientieren sich dabei an den in Sachsen umgesetzten Maßnahmen. Diese Vorreiterrolle des Freistaates findet auch an anderer Stelle Anerkennung. Bei der Erarbeitung einer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung, welche der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2025 vorgelegt werden soll, hat der Freistaat die Federführung beim Themencluster „Förderverfahren modernisieren“ erhalten. Letztendlich belegt auch dieser Umstand anschaulich, dass wir in Sachsen auf einem guten Weg sind. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich jetzt auf Ihre Fragen. (Beifall CDU sowie vereinzelt BSW und SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatsminister. Die Fraktionen haben nun nacheinander die Möglichkeit, Fragen an den Staatsminister zu stellen. Dem fraktionslosen Abgeordneten ist es gestattet, am Ende eine Frage zu stellen. Die jeweilige Frage darf 1 Minute, die Antwort 2 Minuten nicht überschreiten. Wir gehen jetzt in folgender Reihenfolge vor: CDU, AfD, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und fraktionsloser Abgeordneter. Wir beginnen mit Herrn Kollegen Löffler für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
