Alexander Dierks
Meine sehr geehrten Kolle8. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Pfeil und Herr Pohle. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 und 8 bis 11 festgelegt: CDU sowie AfD je 75 Minuten, BSW 40 Minuten, SPD 30 Minuten, BÜNDNISGRÜNE sowie Linke je 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkt Wahl des Sächsischen gemäß § 21 Abs. 1 des Sächsischen Gemäß § 21 Abs. 1 des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes wird die oder der Integrationsbeauftragte vom Landtag zu Beginn der Wahlperiode für deren Dauer aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Benötigt werden also mindestens 61 Stimmen. Dazu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen CDU und SPD in der Drucksache 8/4500 vor. Für das Amt des Sächsischen Integrationsbeauftragten wird der Abg. Martin Modschiedler vorgeschlagen. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage nun, ob sich Widerspruch regt. – Ich sehe an Mikrofon 4 Kollegen Voigt.
