landtag.sachsen.de ↗

Prof. Constanze Geiert

11.09.2025 Sitzungen 8/19

lm Haushaltsjahr 2025 wurden Mittel für die drei Projekte des Jugendstraf- und des Strafvollzugs in freien Formen wie folgt beantragt und bewilligt: Träger: Seehaus e. V, Projekt: Strafvollzug in freien Formen am Hainer See, zunächst beantragt: 1 600 000 Euro; ggf. korrigierter Antrag: 1 600 000 Euro, bewilligt: 1 350 00 Euro. Träger: Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V., Projekt: Pier 36 – Strafvollzug in freien Formen, zunächst beantragt: 414 012,84 Euro, ggf. korrigierter Antrag: 390 000 Euro, bewilligt: 390 000 Euro. Träger: Outlaw gGmbH, Projekt: Halbe Treppe – Vollzug in freien Formen für weibliche Strafgefangene, zunächst beantragt: 546 246,72 Euro, ggf. korrigierter Antrag: 490 000 Euro, bewilligt: 476 445,86 Euro. Zu Frage 2: Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dabei wurde in einem ersten Schritt ermittelt, inwieweit sich die Projekte laut der Antragstellung konzeptionell, finanziell und hinsichtlich der Auslastung entwickelt haben. Zunächst war festzustellen, dass seit dem 3. Quartal 2024 – mit Ausnahme des Projekts ,,Halbe Treppe“ – weder die Auslastung in der Spitze noch die Durchschnittsbelegung eine im Wesentlichen an den Vorhaltekapazitäten berechnete finanzielle Ausstattung hinreichend rechtfertigen. Es war des Weiteren festzustellen, dass die gegenüber der Förderung im Jahr 2024 beantragten jeweils deutlichen Ausgabensteigerungen zwischen 10 bis 25 % nicht durch allgemeine Kostensteigerungen – zum Beispiel Erhöhung TV-L, Inflation – plausibilisiert werden können; auch nicht im Fall hoher oder gar steigender Auslastung. In der Folge wurden die Träger jeweils aufgefordert, den Förderbedarf zu überprüfen, mit folgendem Ergebnis: Für das Projekt ,,Pier 36“ wurde ein korrigierter Antrag vorgelegt. Die Förderung wurde in Höhe von 390 000 Euro beantragt und bewilligt. Für das Projekt „Halbe Treppe“ wurde ein korrigierter Antrag vorgelegt. Die Förderung wurde in Höhe von 490 000 Euro beantragt und in Höhe von 476 445,86 EU R bewilligt. Für das Projekt „Hainer See“ wurde der ursprüngliche Antrag unter Berücksichtigung der gegebenen Erläuterungen und Stellungsnahmen geprüft. Die beantragte Förderung in Höhe von 1 600 000 Euro wurde in Höhe von 1 350 000 Euro bewilligt. Abweichungen resultieren aus nicht zuwendungsfähigen, nicht notwendigen oder in der beantragten Höhe nicht angemessenen Ausgaben. Kürzungen aufgrund in der Höhe nicht angemessener Ausgaben machen den überwiegenden Teil der Abweichungen aus.

Protokoll ↗