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Prof. Constanze Geiert

11.09.2025 Sitzungen 8/19

Zu Frage 1: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Frage, ob und gegebenenfalls welche alternative Verwendung der zugrundeliegenden Software im oben genannten Zeitraum erfolgt, noch Gegenstand andauernder Prüfungen ist. Zudem setzt eine Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform zunächst voraus, dass der Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes, Drucksache 8/3802, vom Sächsischen Landtag beschlossen wird. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage zu beantworten ist. Durch die Beantwortung der vorliegenden Frage würde der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung tangiert werden. Die Kontrollkompetenz enthält jedoch gerade nicht die Befugnis, in laufende Willens- und Abstimmungsprozesse der Staatsregierung einzugreifen. Zu Frage 2: Der technische Fertigstellungsgrad der Transparenzplattform steht in keinem Zusammenhang mit dem bei ihrer gesetzlich vorgesehenen Verwendung entstehenden Aufwand. Ob und mit gegebenenfalls welchen Änderungen eine Verwendung der zugrundeliegenden Software auch für andere Zwecke möglich ist, ist Gegenstand noch andauernder Prüfungen. Durch die Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform würde sich jedoch der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung um rund 8,3 Millionen Euro reduzieren. Denn dem Erfüllungsaufwand von rund 100 000 Euro, der durch die Verschiebung der Inbetriebnahme der Transparenzplattform entsteht, stehen Kosteneinsparungen für den laufenden Betrieb der Transparenzplattform von rund 8,4 Beantwortung der Fragen Millionen Euro gegenüber. Zudem fallen für die Verwaltung die einmaligen Schulungskosten für die Transparenzplattform von rund 1,4 Millionen Euro vorerst nicht an.

Protokoll ↗