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Rico Gebhardt

Die Linke 11.09.2025 Sitzungen 8/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Grundgesetzänderung vom 22. März 2025 wurde das Grundgesetz unter anderem um einen Artikel 143 h ergänzt. Auf dessen Grundlage kann der Bund unter Aussetzung der Schuldenbremse ein Sondervermögen für Investitionen in die gesamtstaatliche Infrastruktur von bis zu 500 Milliarden Euro errichten und hierfür Kredite aufnehmen. Das Grundgesetz bestimmt gleichzeitig, dass den Bundesländern hiervon insgesamt 100 Milliarden Euro für Investitionen in deren Infrastruktur zur Verfügung zu stellen sind. Damit den Bundesländern die ihnen zustehenden 100 Milliarden Euro tatsächlich zufließen können, muss zuvor ein entsprechendes Bundesgesetz verabschiedet werden, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Ende Juli 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen in den Bundestag eingebracht. Zwischenzeitlich hat auch der Bundesrat zu dem ihm zugeleiteten Gesetzentwurf eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Auch für uns – für den Sächsischen Landtag – ist es höchste Zeit, sich für die Wahrung der Interessen des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen bei der Verteilung der Mittel aus dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen starkzumachen und sich Gehör zu verschaffen. Ich muss noch einmal deutlich machen – vor allem auch für die Öffentlichkeit, die in diesem Antrag immer etwas anderes vermutet –: Es geht heute nicht um die Verteilung der Mittel, die Sachsen zustehen, sondern ausschließlich um die Frage, unter welchen Voraussetzungen oder Bedingungen wir als Sachsen gern wollen, dass Bundestag und Bundesrat beschließen, wie die Gelder an die Länder und Kommunen auszureichen sind. Dazu will ich kurz noch ein paar Ausführungen machen. – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen? – Damit ist auch dieser Antrag bei einigen Enthaltungen, vielen Jastimmen und mehr Gegenstimmen abgelehnt. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Damit kommen wir zum und seiner Kommunen wahren: der Verteilung des der Länder nachbessern! der Fraktion Die Linke Mit Blick auf diese Herausforderungen, vor denen der Freistaat Sachsen und seine Kommunen angesichts eigener knapper Kassen bei der Realisierung der erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur in Stadt und Land steht, hat das Umsetzungsgesetz des Bundes nach Auffassung meiner Fraktion insbesondere Folgendes zu leisten respektive entsprechend normativ zu regeln: ein möglichst hürdenfreies, unbürokratisches und transparentes Verfahren bei der Mittelverteilung und eine Berichterstattung über die Mittelverwendung, die Gewährung erforderlicher Finanzierungsspielräume und eines Höchstmaßes an Eigenverantwortung bei der Mittelverteilung und Bewirtschaftung durch die Länder, die Ermöglichung einer großen Bandbreite finanzierbarer Investitionszwecke bzw. Vorhaben und die schnellstmögliche Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung der Mittelverteilung an die Bundesländer. Unter diesen Prämissen und der Mindestmaßgabe besteht angesichts des derzeitig vorliegenden Gesetzesentwurfs der Bundesregierung – auch aus Sicht meiner Fraktion – ein ganz erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die nach Auffassung meiner Fraktion erforderlichen Gesetzesanpassungen sind in den 14 Punkten unseres Antrags, die im künftigen Bundesgesetz berücksichtigt und geregelt werden sollen, detailliert dargelegt. Lassen Sie mich auf ein paar wenige ausführlicher eingehen. Erstens: Hierzu gehört zunächst eine angepasste Erweiterung der bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Förderbereiche, aus unserer Sicht um die Bereiche Hochschulmedizin, Sport und Kultur, Wohnraumförderung sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Zweitens: Es braucht eine gesetzliche Klarstellung für eine möglichst flexible Verwendung der Finanzmittel aus dem Sondervermögen, insbesondere auch, dass die Mittel für die Kofinanzierungsanteile für bestehende Bundes- und EU-Förderprogramme verwendet werden dürfen. Drittens: Angesichts der mit den Investitionsvorhaben regelmäßig unmittelbar zusammenhängenden Vorlauf-, Planungs-, Vorhabensteuerungs- und Begleitkosten, ohne die keine Investitionsvorhaben ernsthaft begonnen werden können, müssen die Förder- und Finanzierbarkeit dieser Kosten aus dem Sondervermögen ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Viertens: Die Mehrzahl der Investitionen für Infrastrukturvorhaben werden sich regelmäßig über mehrere Haushaltsjahre erstrecken. Um die langfristige Planbarkeit und die effektive Umsetzung der Infrastrukturvorhaben zu sichern, muss das Umsetzungsgesetz in jedem Fall die Übertragung ungenutzter Finanzmittel und deren Nutzung im nachfolgenden Haushaltsjahr ausdrücklich regeln und zulassen. Fünftens: Damit die Spielräume der Länder für die eigenverantwortliche, an den jeweiligen Bedarfslagen in den Bundesländern angepasste Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel – auch im Interesse der Kommunen – möglichst flexibel ausgestaltet werden können, muss den Ländern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Mittel pauschal an die Kommunen für die Investitionsmaßnahmen zuzuweisen und auszahlen zu können. Sechstens: In den Bundesländern dürfen die Zinslasten und die Zinsen – der Zinsdienst –, die dem Bund durch die Kreditaufnahme des Sondervermögens entstehen, weder in Rechnung gestellt noch mit den zuzuweisenden Mitteln verrechnet werden. Auch hierfür muss es eine gesetzliche Garantie geben, dass die Kosten und die Aufwendungen des Bundes für den Zinsdienst und für alle Zinslasten für die Kreditaufnahme für das Sondervermögen ausschließlich durch den Bund zu tragen und aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sind. Das sind die sechs Punkte, die uns besonders wichtig sind – von den 14, aufgelistet in dem Antrag. Ich sprach gerade davon. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nach Hinweisen festgestellt, dass sich zum Beispiel bei der Nr. 12 unseres Antrages ein Verweisungsfehler eingeschlichen hat. Wir haben auch mitbekommen, dass es Änderungswünsche von verschiedenen Fraktionen gibt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen sehr umfangreichen Änderungsantrag gestellt, dem wir uns nähern können. Aber es haben uns auch andere Fraktionen mitgeteilt, dass sie noch Beratungsbedarf haben. Deswegen stelle ich für meine Fraktion den Antrag, die Drucksache 8/3916 ohne weitere Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Die Fragen wurden der Staatsregierung übermittelt und von dieser bereits im Einvernehmen mit den Fragestellern beantwortet. (Beifall Die Linke – Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war die Rede des Kollegen Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Ich sehe, bevor wir zum weiteren Verfahren kommen, am Mikrofon eine Kurzintervention der Abg. Schubert von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kollegin.

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