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Dr. Joachim Michael Keiler

AfD 11.09.2025 Sitzungen 8/19

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Einleitend: Herr Schiemann, ich gebe Ihnen in fast allen Punkten recht, nur: Mir fehlt der Glaube; denn föderale Staaten, die Staaten mit föderalem Aufbau sind in der EU nicht gern gesehen. Das ist dieser EU-Zentralismus. Da ist auch über Jahre hin mehr oder weniger eine Hörigkeit – – Die Kompetenzen sind zum Bund gewandert, damit es von oben – – Denn am langen Ende soll ja der Gedanke der Vereinigten Staaten von Europa stehen oder herauskommen. Insofern fehlt mir da der Glaube. Bevor ich jetzt in medias res gehe, möchte ich zwei, drei Zahlen voranstellen. Deutschland zahlt zum EU-Haushalt derzeit 23,6 % jährlich, das entspricht 47 Milliarden Euro. (Zuruf CDU) – Der geplante Aufwuchs; noch ist er ja nicht durch, es ist nur eine Vorlage. Das bedeutet für uns, dass wir dann pro Jahr auf 67,3 Milliarden Euro kommen. Das summiert sich in den nächsten vier Jahren auf 269 Milliarden Euro. Das sind natürlich schon Einheiten, von denen wir hier sprechen, das muss man sehen. Jetzt sind CDU und SPD aufgewacht und bemerken, dass in der EU etwas schieflaufen könnte, und das nicht erst mit dem Plan für den Mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028, sondern die Weichen sind bereits viel früher falsch gestellt worden. Spätestens mit dem Vertrag von Lissabon hat sich die EU von der Ursprungsidee der Gründerväter – einer Europäischen Gemeinschaft souveräner demokratischer Staaten – verabschiedet. Was wir jetzt befürchten müssen, ist nur die Fortsetzung einer grundlegenden Fehlentwicklung: Aushöhlung der nationalen Kompetenzen und Selbstermächtigung – gegen die Verträge und gegen das Grundgesetz im Übrigen. Das sind Fehlentwicklungen, für welche CDU und SPD über Jahrzehnte maßgeblich mitverantwortlich sind; das muss ich an dieser Stelle leider sagen. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Immerhin steht Ursula von der Leyen, eine CDU-Politikerin, ja wiederholt an der Spitze der EU-Kommission. Der Antrag von CDU und SPD zur Neuausrichtung des MFR ist zunächst einmal nichts anderes als der Versuch einer Schadensbegrenzung. Auch die Bundesregierung übt massive Kritik am Entwurf – die Bundesregierung, ja: mangelndes Mitspracherecht der nationalen Parlamente, veränderte Partnerschaftsstrukturen, fehlende demokratische Legitimation – hört, hört; jetzt fällt es auf –, erheblicher Verwaltungs- und Koordinationsaufwand, intransparente strategische Ausrichtung. Die Kritik der Bundesregierung thematisiert vor allem die Auswirkungen auf die nationale und regionale Ebene, die demokratische Legitimation der EU und die Effizienz der Haushaltsführung. Es gibt erhebliche Spannungen zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament – die kritisieren auch schon heftig und massiv –, den Mitgliedsstaaten und den Vertretern der Regionen. Um das Deckungsprinzip einzuhalten – – Der Haushalt muss jährlich gedeckt sein; der Finanzrahmen springt ein bisschen weiter, aber der EU-Haushalt muss grundsätzlich ausgeglichen sein. Es gibt diesen Deckungsgrundsatz, und um das Deckungsprinzip einzuhalten, erfindet die Kommission im Eigenmittelbereich – das ist die Finanzierungseinnahmenseite – gerade eigene Steuern, die nach den Verträgen ausgeschlossen sind. Die Berichterstatter des Europäischen Parlaments formulieren dies wie folgt: „Ohne eine starke und diversifizierte Einnahmequelle – einschließlich echter neuer Eigenmittel, die nicht mit den nationalen Haushalten konkurrieren – wird die EU nicht über die erforderlichen Mittel verfügen.“ Ganz unverhohlen fordert das Parlament also eine Steuerermächtigung und hält dies für zulässig, wenn diese Steuern nicht mit den nationalen Parlamenten oder Plänen in der Steuerpolitik kollidieren. 27 Mitgliedsstaaten – viel Spaß! Dies würde bedeuten, dass die nationalen Regierungen ihre Steuerpolitik Jahre im Voraus planen müssten, und das bei 27 Mitgliedsstaaten. Viel Vergnügen! Auch wenn der EUHaushalt jährlich beschlossen werden muss, erfordert dies auch bei den asymmetrisch versetzten – jetzt wieder beim siebenjährigen Planungsspektrum – Legislaturperioden der nationalen Regierungen eine fast schon prophetische Vorausplanung. Das muss eingeplant werden; es hat ja Vorwirkung, und es bindet auch die Parlamente – da ist übrigens der verfassungsrechtliche Haken. Wie gut das funktioniert, haben wir ja bei der Transformation gesehen, wobei das Bundesverfassungsgericht zum Erreichen der Klimaziele, das ist diese Artikel-20-a-Entscheidung, einen Fünf-Jahres-Planungsturnus aufgetragen hat, ins Heft geschrieben hat. Das hat hinten und vorne nicht funktioniert. Nicht einmal das, nein, also schon nicht auf nationaler Ebene. Das müssen Sie dann übersetzen auf eine transnationale, supranationale Ebene mit 27 Staaten. Man darf also auch hier gespannt sein, ob das Bundesverfassungsgericht – es werden Klagen kommen, da bin ich mir relativ sicher – dann gegebenenfalls eine Überschreitung der Delegationskompetenz sieht und dem Treiben der EU Einhalt gebietet. Ganz nebenbei wird auch massiv in die föderalen Haushalte eingegriffen. Der föderale Aufbau steht unter dem absoluten Schutz des Grundgesetzes; auch das muss man sehen. Dies nur nebenbei. Da der Rat dem MFR aber einstimmig zustimmen muss, ist es an sich ganz einfach: ablehnen, im Rat. Dann sind wir fertig mit der Sache. Die CDU regiert mit der SPD im Bund und hat die Chance, dieses Desaster zu verhindern, sonst könnte man ja vermuten, das hier sei nur ein reiner Ablenkungsantrag. Man wird im Vorfeld doch vielleicht auch mit Frau von der Leyen, die ja aus der CDU kommt, gesprochen haben; davon gehe ich aus. Ja, sie sieht es ganz anders, und wir machen hier jetzt Ballett. (Zuruf Martin Modschiedler, CDU) Nun zu den elementaren Kritikpunkten zum MFR im Einzelnen. Der ambitionierte MFR – Zahlen und Dimensionen. Ein Blick in die Pläne der EU-Kommission lässt schon erahnen, in welchem Ausmaß über die Köpfe der Bürger hinweg beschlossen werden soll. Die Kommission schlägt einen neuen MFR mit einem Volumen von knapp 2 Billionen Euro vor. 2 Billionen Euro! Ich habe zwei Proporzvergleiche gemacht: einmal Bruttoinlandsprodukt, einmal Bruttonationaleinkommen; das spielt beim Deckeln eine Rolle. Das entspricht rund 12 % des Bruttoinlandsprodukts eines Jahres – aller EU-Staaten. 12 %, ja. Nie zuvor war der Haushalt in einer derartigen Dimension angesetzt. Ich bin mir nicht sicher, ob jeder im Parlament weiß, wie die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der EU aussieht. Es gibt drei Kategorien von Eigenmitteln: Agrarabschöpfungen und Zölle – relativ geringfügig, kann man fast vernachlässigen – und Einnahmen aus der Mehrwertsteuer, die Mehrwertsteuerumlage. Die Mehrwertsteuerumlage beträgt 0,7 % des BNE. Der Deckel liegt bei 1,26 %, die Obergrenze, festgesetzt bei den Eigenmitteln. Das hat einen absoluten Deckel. Da sind wir also mit den Umsatzsteueranteilen schon nahe an den 1,26 % – Einnahmen aus dem anteiligen Satz aus dem Gesamtbetrag des Bruttonationaleinkommens. (Zuruf Sören Voigt, CDU) Das Gesamtvolumen darf 1,29 % – nicht 1,26 %, da habe ich mich versprochen, es sind 1,29 % – einschließlich der Umsatzsteuerumlagen nicht übersteigen. Allein die 2 Billionen Euro erreichen ohne Umsatzsteuerumlagen bereits 1,26 % der gesamten Bruttonationaleinkommen der EUStaaten. Selbst nach der Regelung in den Verträgen ist das nicht zulässig. Ich bin gespannt, wie die Hürde genommen wird. Das Bruttonationaleinkommen beinhaltet das sogenannte Volkseinkommen. Das setzt sich aus den Arbeitnehmerlöhnen, den Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und dem Vermögenseinkommen der Inländer zusammen. Eine andere Variante rechnet auch noch die Steuereinnahmen eines Landes hinzu. Das Bruttonationaleinkommen wird von Eurostat ermittelt, wobei hierbei auf die nationalen statistischen Landesämter der Mitgliedstaaten zurückgegriffen werden muss. Es ist völlig unstreitig, dass hier aus vielen Staaten keine verlässlichen Daten gemeldet werden. Das ist auch so ein Problem. Heute früh habe ich in der Zeitung gelesen, Griechenland kreiert da einen Riesenskandal mit fingierten Förderanträgen, geschrieben auf verstorbene Landwirte etc. pp. So was haben wir auch noch zu berücksichtigen, dass das innerhalb der EU wahrscheinlich nicht funktionieren wird. Die Daten werden dann teilweise von Eurostat umpoliert und umgerechnet, aber, wie soll ich sagen, da ist viel Hoffnung dabei. Wie präzise ist das? Wir gehen immer von unseren Verwaltungsstrukturen, von unseren Möglichkeiten aus. Bereits in Italien sieht das ganz anders aus. Oder Griechenland, Rumänien, Bulgarien. Sie werden sich wundern, was sie da für Zahlen bekommen. Wer bezahlt diesen gewaltigen Aufwuchs, während Mitgliedstaaten mit stagnierender Wirtschaft kämpfen und die deutsche Steuer- und Abgabenlast im internationalen Vergleich längst zu den höchsten zählt? Hier verlässt die Kommission endgültig den Pfad der Vernunft. Sie versucht, statt echte Einsparungen zu erzielen und Prioritäten neu zu setzen – Herr Schiemann –, eine neue ausufernde Ausgabenpolitik auf den Schultern der nationalen Haushalte durchzusetzen. Das ist nicht ambitioniert, nein, das ist absolut realitätsfern und angesichts der Datenlage vertragsund verfassungswidrig. Zweitens – die geplante Ausweitung, eine Bedrohung für unseren Haushalt. 2 Billionen Euro für die Jahre 2028 bis 2034 bedeuten, dass die Handlungsfreiheit der Regierungen vieler Mitgliedstaaten, nicht nur unsere, über mehrere Wahlperioden hinweg eingeschränkt wird. So wird auch der EU-Haushalt jährlich beschlossen. Wir wissen aber, dass Förderzusagen langfristige Planung erfordern. Durch den zeitlichen Versatz der Legislaturperioden – Landtag, Bund, Legislaturperioden in den anderen Ländern – wären die nationalen Parlamente Jahre voraus gebunden. Gerade die Handlungsfreiheit der Nettozahlerländer wird massiv und verfassungswidrig gebunden. 2 Billionen Euro! Das heißt, dass Deutschland als größter Nettozahler auch mit weiteren Beitragssteigerungen in Milliardenhöhe zu rechnen hat. Im letzten Zyklus zahlten wir schon jährlich rund 47 Milliarden Euro – ich habe es eingangs erwähnt – an die EU. Und jetzt soll es noch mehr werden, während im eigenen Land jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, während die Kommunen sparen müssen, Bildung runtergefahren und viele Infrastrukturprojekte nur noch über das Schuldenmachen finanziert werden können. Was nützt eine Diskussion über die Verwaltung und die Vergabe von Fördermitteln, Geld, das wir in immer größerem Umfang nach Brüssel überweisen müssen? EU-Kohäsionspolitik ist offenbar, wenn immer die gleichen Mitgliedstaaten – wie sagen Sie es in der Begründung Ihres Antrags, als sichtbares Zeichen der Solidarität? – zahlen. Das funktioniert nur so lange, wie die Mär von Deutschland als reichem Land erzählt wird. Es muss endlich Schluss sein mit der ständigen finanziellen Überforderung in Deutschland. Keine weiteren Milliardendefizite für einen immer weiter wachsenden EU-Haushalt, der sich immer mehr Aufgaben und Kompetenzen anmaßt, für die eigentlich die Mitgliedstaaten zuständig sind! Das ist ja der Witz mit diesen Sammelfonds – dazu komme ich gleich noch –, die Sie da geplant haben. Es ist jetzt in der Diskussion, dass sogar die Tilgungen für die Coronahilfsfonds usw. herausgenommen werden. Das heißt also, die Rückzahlungen, die erforderlich und vertraglich vereinbart sind, sollen in ein Sondervermögen überführt werden. Das wäre noch ein weiterer Hieb in Richtung der Zusatzverschuldung. Drittens – die neue Generation der EU-Eigenmittel, Steuererfindung auf Kosten der Bürger und Unternehmer. Nicht genug damit, die EU-Kommission setzt bei der Mittelaufbringung auf sogenannte neue Eigenmittel. So sollen künftig etwa eine Abgabe auf Elektroschrott, eine Abgabe auf nicht recycelte Plastikverpackungen, sowie, man höre und staune, eine Unternehmensabgabe für Firmen mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz erhoben werden. Das trifft genau den Mittelstand. 100 Millionen Euro – das ist der klassische kleine Mittelständler, KMU bis 500 Millionen Euro Umsatz. (Widerspruch Martin Modschiedler, CDU) Das ist nichts anderes als eine schleichende Vergemeinschaftung zentraler Steuerungsinstrumente. Die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten wird damit weiter ausgehöhlt, egal wie ich das Baby nenne. Der Mittelstand und die Unternehmen, unsere sächsischen Arbeitgeber, werden erneut belastet, zusätzliche Bürokratie geschaffen, und die Intransparenz der Brüsseler Strukturen wächst durch die Sammelfonds weiter. Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Vernunft bleiben wieder einmal auf der Strecke. Viertens – Zentralisierung der Kohäsionspolitik, Angriff auf die regionale Eigenständigkeit und auf den Föderalismus. Da habe ich ein besonderes Augenmerk drauf. Besonders präsent ist die von der EU-Kommission geplante Zentralisierung der europäischen Förderung. Die Kommission möchte gleich mehrere Töpfe wie den EFRE, den ESF Plus und große Teile der Landwirtschaftsförderung in einen einzigen zentral verwalteten Gesamtfonds überführen. 540 Programme sollen in 27 Partnerschaftsprogrammen zusammengefasst und ein einheitliches Portal den Zugang zu Informationen über die Beantragung von Fördermitteln erleichtern. Das klingt nach Effizienz, bedeutet aber tatsächlich, dass die Mittelvergabe noch ein Stück weiter von den demokratisch gewählten Regionalparlamenten und Landesregierenden wegverlagert wird und ein zentrales Gefeilsche auf EU-Ebene entsteht. (Martin Modschiedler, CDU: Kommen Sie doch auf den Punkt!) Ein solches System verschlechtert die Berücksichtigung lokaler und regionaler Besonderheiten dramatisch, vor allem für unsere sächsischen Kommunen, für den ländlichen Raum, für unser Handwerk und für unsere mittelständischen Unternehmen. Sie werden es sehen. Selbst der Europäische Ausschuss der Regionen hat hierzu unmissverständlich Kritik geübt und aus seiner Sicht von einer monströsen Renationalisierung der Kohäsionspolitik gesprochen. Zutreffend ist, dass die Pläne ein Schlag sowohl gegen das Subsidiaritätsprinzip als auch gegen echte Teilhabe und Mitbestimmung sind. Insoweit ist die Kritik im Antrag vollkommen berechtigt. Fünftens – fehlende Kontrolle, steigende Verschwendung und ausbleibende Effekte. Was passiert im Übrigen, wenn politisch motivierte Allokation und Zentralsteuerung den Wettbewerb ersetzen? Das geht in Richtung einer planungswirtschaftlichen Struktur. Ich verstehe aus Sicht der CDU gar nicht, wenn wir mit wehenden Fahnen in diese – – (Martin Modschiedler, CDU: Haben Sie den Antrag gelesen?) – Ich habe den Antrag gelesen, ich habe den Antrag sehr wohl gelesen und nicht nur den Antrag, Herr Modschiedler, sondern auch das, was die Kommission und die Regierung sagen. Rat haben wir noch nicht. Ich bin mal gespannt, was dabei herauskommt. Wer sich Berichte des Europäischen Rechnungshofes anschaut, findet wiederkehrende Kritik an der Effektivität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit vieler Förderprogramme. Mittel landen nicht bei den Bedürftigen, sondern versickern in intransparenten Verwaltungsstrukturen. Das kommt doch dazu. Wir als AfD fordern hier schon lange schlanke, nachvollziehbare und leistungsorientierte Instrumente, die wirklich die Entwicklung vor Ort befördern. Es hilft nichts, wenn mit immer mehr Geld die Bürokratie aufgebläht wird und den Bürgern am Ende nichts an Mehrwert zukommt und sie nur zusätzlich belastet werden. Sechstens – Migration und Sozialpolitik der EU, teure Utopie ohne Akzeptanz. Der MFR plant, einen erheblichen Teil der Mittel in sogenannte neue Prioritäten wie Migration und geopolitische Sicherheit zu stecken. Bereits seit Jahren fließen Milliarden in Programme zur Integration von Migranten, zur Unterstützung von Drittstaaten bei der Grenzsicherung, in den Aufbau von Forschungskonsortien, die am Ende eher den Bedarf von Großkonzernen als den sächsischen Mittelstand adressieren. Das Ergebnis sind stetig steigende Ausgaben, ohne dass die Kernprobleme gelöst werden. Das erleben wir jeden Tag. Stattdessen müssen Sachsen und andere Regionen mit einer überalterten Infrastruktur den Wucher der Bürokratie bekämpfen. Die vermeintlich ambitionierte EU-Politik läuft also vielfach an den tatsächlichen Bedürfnissen vorbei. Hier hilft nur ein grundsätzliches Umsteuern. Ich unterbreche an dieser Stelle und kündige noch eine kürzere zweite Runde an. Herzlichen Dank für Ihr Gehör. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Dr. Keiler und als Nächstes spricht für die BSW-Fraktion Frau Knebel.

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