Wolfram Günther
Ich glaube, wir wissen, welche Herausforderung das Thema Wasser für den Freistaat bedeutet – damit wir in Zukunft noch, wie wir es gewohnt sind, entsprechende Mengen und Qualitäten zur Verfügung haben. Letztes Jahr hat das gesamte Kabinett ein Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ beschlossen, also nicht nur ein Ministerium, sondern das gesamte Kabinett. Darin wurde allein für die nächsten zehn Jahre ein Mindestinvestitionsbedarf von 1,6 Milliarden Euro genannt. Es war auch davon die Rede, dies im Haushalt zu verankern. Jetzt hat sich das im Haushaltsentwurf der Regierung leider nicht als Investitionsschwerpunkt wiedergefunden, sondern als Kürzung. Es ist auch kein Schonbereich, obwohl die Regierung ja Schonbereiche ausgehandelt hat. Warum ist das passiert? Wie sieht der Ansatz aus, um diese notwendigen Investitionen dort noch irgendwann hineinzubringen? Zweiter Vizepräsident André Wendt: Sie haben noch 30 Sekunden, Herr Ministerpräsident.
