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Rick Ulbricht

CDU 11.09.2025 Sitzungen 8/19

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie einmal durchs Kirnitzschtal hinauf zum Kuhstall gewandert sind oder vom Lilienstein über das Elbtal geblickt haben, dann stimmen Sie mir sicherlich zu, wenn ich sage: Wir sprechen heute über einen der größten Naturschätze sowie eine der malerischsten Regionen Deutschlands, die wir zu bieten haben: die Sächsische Schweiz. Im Oktober wird der Nationalpark 35 Jahre alt. Er zeichnet sich besonders durch seine einzigartigen Felsformationen aus Elbsandstein, durch eine reichhaltige Pflanzen- und Tierwelt sowie durch seine kulturtouristische Bedeutung aus. Der Nationalparkstatus soll diesen Schatz mit seinen einzigartigen Landschaften und Lebensräumen schützen. Unser einziger Nationalpark in Sachsen ist einer von nur 16 in ganz Deutschland und zugleich auch einer der kleineren. Allein diese verhältnismäßig geringe Anzahl lässt erahnen: Es ist nicht einfach, einen Nationalpark zu gründen. Die Voraussetzungen sind hoch, die Bestimmungen streng. Zugleich ist die Sächsische Schweiz ein Tourismus- und Wirtschaftsstandort mit lebendigen Gemeinden, die auf Entwicklungsperspektiven pochen und angewiesen sind. Orte wie die Bastei mit rund 1,5 Millionen Besuchern jährlich illustrieren die hohe Anziehungskraft dieser Region, und genau hierin liegt der Kern dieser Debatte. Diese Interessen – der strenge Naturschutz auf der einen Seite und ein vitales Gemeindeleben sowie weitere Entwicklungen der örtlichen Kommunen andererseits – stehen nicht selten im Konflikt. Genau das gilt es ausgewogen miteinander in Einklang zu bringen. Die Klage der Gemeinde Lohmen und das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts haben dies noch einmal in Erinnerung gerufen. Was ist der Sachverhalt? Im Zentrum steht die Verordnung über die Nationalparkregion von 2003. Zu dieser zählt nicht nur der Nationalpark an sich, sondern auch das deutlich größere Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz. Normalerweise fällt die Zuständigkeit für solche Schutzgebiete in den Bereich des Landratsamtes – hier jedoch nicht. Nationalpark- und Landschaftsschutzgebiete in der Sächsischen Schweiz bilden eine räumliche Einheit, sind als Nationalparkregionen definiert. Somit liegen die Zuständigkeiten beim Freistaat Sachsen und die Landesdirektion fungiert als oberste Naturschutzbehörde. Die Grundfrage ist: Wie weit darf ein strenger Naturschutz in die Freiheit und in die Belange der Kommunen eingreifen? Das Gericht hat darauf nun eine klare Antwort gegeben. Es hat entschieden: Der Nationalpark Sächsische Schweiz bleibt grundsätzlich in seiner bisherigen Form bestehen. Auch die Einbeziehung der Bastei – ein bedeutender Kernpunkt der Klage – ist rechtlich haltbar. Die Klage hatte aber in einigen Punkten Erfolg, etwa im Hinblick auf die Ausweisung des Nationalparks als sogenanntes Natura2000-Gebiet oder das ehemalige Wismut-Gelände bei Königstein, das bislang Teil des Landschaftsschutzgebietes war. Hinzu kommt die undeutliche Abgrenzung in Bezug auf bestimmte Flurstücke, welche nun aus dem Schutzgebiet fallen sollen. Die differenzierte Entscheidung des Gerichts zeigt: Die Gemeinden haben begründete Einwände. Lange schon weisen die Gemeinden auf Probleme hin, etwa auf Totholz, das die Waldbrandbekämpfung und die Zugänglichkeit von Wanderwegen erschwert. Hinzu kommen erschwerte Bedingungen bei der Umsetzung bestimmter Projekte. Ich bin sicher, meine Kollegin Sandra Gockel geht darauf in der zweiten Rederunde ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es muss unser Anspruch und unser Ziel sein, dass die Menschen in der Sächsischen Schweiz einfach stolz auf ihre Heimat, ihren Nationalpark, sein können, ohne ständig im Hinterkopf haben zu müssen, ob die Planung eines neuen Carports auf eigenem Grund und Boden durch höhere Naturschutzbehörden abgelehnt wird. (Beifall Arthur Österle, AfD) Als gebürtiger Sebnitzer ist es für mich etwas Bedeutendes, heute hier stehen zu dürfen. Ich bin mit dem Nationalpark groß geworden und ich kann Ihnen sagen: Jeder Mensch, der in dieser Region aufwächst, trägt die Sächsische Schweiz und ihren Erhalt fest im Herzen. (Beifall CDU und Staatsregierung) Deshalb sage ich mit Überzeugung: Ja, wir bekennen uns zu unserem Nationalpark, aber der Freistaat muss die Menschen in der weiteren Entwicklung der Region mitnehmen. Es gibt ein gemeinsames Interesse, die Natur und die Heimat zu bewahren und Konflikte friedlich zu lösen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist eine Chance, dieses nun als Startpunkt zu nehmen und die Lage neu zu bewerten. Ich begrüße die aktuellen Bemühungen unseres Umweltministers, welche man erst kürzlich der Presse entnehmen konnte. Ein erstes Treffen mit der Bürgermeisterin von Lohmen und dem Landrat hat es nach dem Urteil bereits gegeben. Das ist der richtige Weg. Nun muss er weitergegangen werden. Wir als CDU-Fraktion werden ihn auf jeden Fall unterstützen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, Arthur Österle, AfD, und Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Für die CDUFraktion sprach Herr Abg. Ulbricht. Es folgt für die AfDFraktion Herr Kollege Braukmann.

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