Ralf Böhme
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Pallas, wir beide sind Dresdner. Als ich das Thema der heutigen Debatte vor ein paar Tagen gelesen habe, fragte ich mich zuerst, ob diesbezüglich eine gewisse masochistische Neigung vorliegt; denn die Brücke inklusive der Schwierigkeiten sowohl beim Neubauprozess als auch die enormen finanziellen Mittel, die in Dresden dafür aufzuwenden sind, verfolgen uns bereits Tag und Nacht. Aber sei es drum. Ein Jahr nach dem Einsturz ist durchaus ein angemessener Zeitpunkt, uns zu fragen, welches Fazit wir aus den damaligen Ereignissen ziehen und welche Lehren wir daraus ableiten können. Nach einigen Spielchen, mit denen damals direkt nach dem Einsturz versucht wurde, daraus politisch Kapital zu schlagen, ist man relativ schnell zu der Erkenntnis gekommen – das wurde auch von allen Seiten mehr oder weniger akzeptiert –, dass es sich um einen völlig unerwarteten Katastrophenfall handelte und niemand mit den damaligen Mitteln und dem damaligen Prozedere ein solches Ereignis voraussagen konnte. Insofern muss man sich fragen: Auf welchen Ebenen zieht man die Lehren? Es gibt die Ebene der Betrachtung der Brücke als Ingenieurbauwerk – in diesem Fall mit einem maximalen Versagensfall. Oder betrachtet man das als Metapher für politische und gesellschaftliche Entwicklungen in unserem Land? Es wurden relativ schnell konkrete Lehren auf technischer Ebene gezogen. Beispielsweise wurde die Prüfdichte für Brücken ähnlicher Bauart in Sachsen erhöht. Es kamen neue Prüfverfahren zur Anwendung, beispielsweise ein entsprechendes Monitoring auf Schallbasis, das ein solches Ereignis durchaus zeitnah voraussagen kann. Es wurden, wie wir bei den Brücken in Großenhain, in Dippoldiswalde und in Bad Schandau beobachten konnten, auch potenzielle Problembrücken mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht. Aber weil es hoffentlich ein in der Form singuläres und herausragendes Ereignis ist, sind notwendige Lehren in – nach unserer Überzeugung – deutlich größerem Maßstab zu ziehen: Lehre Nr. 1: Infrastrukturbauwerke wie Brücken, aber letztlich auch das gesamte Straßennetz und die Versorgungssysteme erfordern Pflege, Instandhaltung und regelmäßige Erhaltungsinvestitionen. Das ist im Haushalt des Freistaates darzustellen. Der aktuelle Haushalt – getragen von vier Fraktionen in diesem Haus – tut das nicht. Wir haben frische Zahlen vorliegen: Nach Aussage der Staatsministerin sind 20 Millionen Euro pro Jahr für die Erhaltung von Brücken notwendig. Für Brücken und Straßen sind im Haushaltsplan aber nur 23 bis 25 Millionen Euro vorgesehen. All das zeigt, dass wir in Sachsen – letztlich auch in Deutschland – in Bezug auf unsere Infrastruktur von der Substanz leben. Lehre Nr. 2: Der Neubaubedarf ist aufgrund des Alters vieler Brücken in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen, da die finanziell guten Zeiten in Deutschland nicht dazu genutzt wurden, angezeigte Neubauinvestitionen vorzunehmen. Mittlerweile beträgt der Investitionsbedarf – je nach Quelle – 0,7 bis 2 Billionen Euro. Lehre Nr. 3: Das Level für bürokratische Hürden bei Bauvorhaben in Deutschland muss abgesenkt werden. Die von Staatsministerin Frau Kraushaar vertretene Position, dass wir bei solchen Neubauvorhaben das Planfeststellungsverfahren insgesamt infrage zu stellen haben, ist aus unserer Sicht ein logischer und begrüßenswerter Schritt. Außerdem ist das Tempo von Verwaltungshandeln auf kommunaler, auf Freistaats- und auf Bundesebene deutlich zu erhöhen. Lehre Nr. 4: Hier ist die Frage zu stellen, ob der gigantische Aufholprozess –
