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Alexander Dierks

27.06.2025 Sitzungen 8/17

Ich denke, dieser gute Wunsch von Herrn Vizepräsidenten Prof. Scheibe darf mit Applaus quittiert werden. (Beifall des ganzen Hauses) Meine Damen und Herren! Ich rufe auf 8/2949 von dieser bereits im Einvernehmen mit dem Fragesteller beantwortet. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Beantwortung der Frage 1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden Zahlungen der Frosthilfen Weinbau des Freistaates Sachsen wegen der Nichtbeantragung der EU-Krisenhilfe gemindert bzw. zurückgefordert? 2. Zu welchem Zeitpunkt wurde gegenüber Antragstellern der Frosthilfen aus Landesmitteln wie kommuniziert, dass die Förderung aus den Frosthilfen des Freistaates unter der auflösenden Bedingung der (Nicht-)Beantragung von EUKrisenhilfen steht? Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Zu Frage 1: Das Verfahren der Frosthilfen gemäß FRL Hilfen Land- und Forstwirtschaft zur Unterstützung der vom Frostschadensereignis betroffenen Betriebe ist noch nicht abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand sind aufgrund der Nichtbeantragung der EU-Krisenhilfe Obst- und Weinbau 2024 insgesamt fünf Antragsteller im Weinbau von Kürzungen oder Rückzahlungen betroffen. Diese liegen zwischen 884,18 Euro und 22 745,19 Euro. In Summe belaufen sich die Rückzahlungen nach aktuellem Stand auf 29 840,48 Euro. Zu Frage 2: Diese Bedingung wurde von Seiten der Bewilligungsbehörden SAB mit Antragsstart am 04.10.2024 sowie durch LfULG und SMUL rechtzeitig und mehrfach kommuniziert. So wurde diese Bedingung bereits auf der Internetseite der SAB zur Antragstellung nach der Förderrichtlinie „Hilfen Land- und Forstwirtschaft“ unter anderem mit folgendem Wortlaut veröffentlicht: „Bitte beachten Sie: Die EU-Kommission hat eine EU-Krisenhilfe mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2675 vom 10. Oktober 2024 bewilligt, die ebenfalls Unterstützungsleistungen für die von Frostschäden betroffenen Betriebe im Obst- und Weinbau vorsieht. Daher weisen wir auf folgendes hin: Leistungen Dritter, auch wenn diese erst nachträglich hinzutreten, müssen vorrangig von Ihnen in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die in Aussicht stehenden zusätzlichen Mittel aus EU-Hilfen, die im Zusammenhang mit den Frostschäden stehen. Stellen Sie daher bitte den Antrag auf EU-Krisenhilfe so schnell wie möglich. Denn auch wenn Sie die zusätzlichen Hilfen nicht Worte des Landtagspräsidenten

Protokoll ↗