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Armin Schuster

27.06.2025 Sitzungen 8/17

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Nach der fünften Aufforderung, meine Stellungnahme zu Protokoll zu geben, habe ich mich zumindest entschieden, eine Kurzfassung hier im Plenum vorzutragen. Denn dafür ist mir das Thema zu wichtig, Herr HentschelThöricht. Der vorliegende Antrag betrifft einen äußerst sensiblen Punkt: den Schutz von Kindern vor Glücksspielsucht und ihren Folgen. Dass Sie heute eine regelrechte Lehrstunde von den anderen Fraktionen erhalten haben, liegt wohl auch daran, dass Sie nun selbst spüren, was in der letzten Legislaturperiode zu diesem Thema los war. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na ja!) Wir haben dieses Thema bereits sehr intensiv behandelt. Und ich darf Ihnen versichern, dass die geltenden Abstandsgebote, insbesondere zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, mehrfach obergerichtlich so bestätigt worden sind, zum Beispiel durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht am 29. November 2019. Eine Schutzlücke besteht nach deren Auffassung nicht. Deshalb sehen wir auch keine Notwendigkeit, die bestehenden Abstandsregelungen auszuweiten. Meine Damen und Herren, die Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 schützen schon jetzt unsere Kinder und Jugendlichen. Wichtig ist aber, dass legale Angebote für Anbieter ebenso wie für Spieler weiterhin attraktiv und erreichbar bleiben. Wir haben das, was Ihnen, glaube ich, Herr Wähner vorgeschlagen hat, umgesetzt. Ihre Idee haben wir aufgegriffen und mit einem Stadtplan mehrere Beispiele erstellt. Was passiert eigentlich, wenn wir diese Regel anwenden? Es gibt im Prinzip kaum noch eine Chance, eine Spielhalle zu betreiben. Und was erreichen Sie damit? Einen Schub im illegalen Markt. Sie würden dem Spielerschutz insgesamt, vor allem den Erwachsenen, einen Bärendienst erweisen. Spielerschutz findet nur im legalen Markt statt. Das Argument – und das haben Sie ja angeführt –, dass einige Bundesländer den Anwendungsbereich in unterschiedlichster Ausprägung strenger gezogen haben, lässt übrigens nicht den Schluss zu, dass der Freistaat Sachsen mit seinen Regelungen schlechter dasteht und Minderjährige hierzulande mehr gefährdet wären als in anderen Bundesländern. Das können Sie aber nur bei den Betroffenen wirklich erfragen, nicht erlesen: Die Gleichung, je größer der Abstand, desto größer der Schutz – oder andersherum, je geringer der Abstand, desto größer das Risiko –, geht nicht auf. Das sagen Ihnen andere Bundesländer im direkten Vergleich und geben es auch zu. Deshalb, meine Damen und Herren, finde ich, sind unsere Abstandsvorschriften so vollkommen in Ordnung. Wir bieten Kindern und Jugendlichen in Sachsen den erforderlichen Schutz, ermöglichen legale Spielmöglichkeiten und verdrängen damit nicht den illegalen Markt. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, diesen Antrag abzulehnen. Ganz herzlichen Dank – und jetzt auch abschließend von mir eine schöne Sommerpause! (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Schuster. Jetzt hat die einbringende Fraktion BSW das Schlusswort.

Protokoll ↗