Susanne Schaper
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird einige verwundern, aber wir bedanken uns für den Antrag und begrüßen, dass das Thema hier aufgeworfen wird. Die Linksfraktion setzt sich sehr deutlich für Kinder und Jugendliche ein. Sie vor Spielsucht und anderen Suchtgefahren zu schützen, ist wichtig. In den letzten Jahren sind die Risiken deutlich gewachsen, vor allem im Internet. Immer mehr junge Menschen verbringen viel Zeit mit Onlinespielen auf Social-Media-Plattformen oder mit Glücksspielen im Netz. Die Grenzen zwischen Freizeit und suchtartigem Verhalten sind oft fließend. Das kann ernste Folgen für die psychische Gesundheit, das soziale Leben und die Schule haben. Diese Probleme sind sehr gut untersucht und wissenschaftlich belegt. Der 6. Kinder- und Jugendbericht des Sozialministeriums beschäftigte sich sehr ausführlich mit der Rolle von Digitalisierung im Leben junger Menschen. Er zeigt deutlich: Kinder und Jugendliche brauchen Medienbildung, psychosoziale Unterstützung und vorbeugende Maßnahmen, nicht nur das Bekämpfen einzelner Symptome; denn 94 % der Befragten – 10- bis 21-Jährige – besitzen ein Smartphone und nutzen es jeden Tag. Der Antrag der BSW-Fraktion geht auf diese Herausforderung leider nicht ein. Stattdessen konzentriert er sich ausschließlich auf strengere Abstandsregelungen von Jugendeinrichtungen zu Spielhallen als angeblich zentrales Mittel zum Jugendschutz. Solche räumlichen Regeln sind ein Baustein im Jugendschutz, aber auf keinen Fall ein Allheilmittel. Wer beim Schutz junger Menschen nur auf Abstände zu Spielhallen setzt, greift in unserer Welt zu kurz und ignoriert die eigentlichen Ursachen und Herausforderungen. Dass der Gesetzgeber in Sachsen der Landtag ist, das haben meine Vorredner schon ausgeführt. Wir finden auch, da müssen Sie sich schon die Mühe machen, einen eigenen Entwurf vorzulegen. Die Linksfraktion hat wiederholt, auch im Jahr 2023, umfassende Vorschläge gemacht. Das ist Ihnen bekannt. Wir haben nicht nur strengere Abstandsregeln gefordert, sondern vor allem mehr Vorbeugung, bessere Aufklärung und konkrete Hilfe für Betroffene. Unser Ansatz war klar: Wir brauchen ein ganzheitliches Konzept zur Suchtprävention, ein Konzept, das verschiedene Beratungsangebote miteinander verbindet. Zur Finanzierung wollten wir übrigens die Gewinne aus staatlichen Glücksspielen einsetzen. Der aktuelle Antrag bleibt weit hinter diesen Anforderungen zurück. Er übersieht wichtige Risikofaktoren wie Onlinegaming und Mediensucht komplett. Auch die Lebenswelt junger Menschen heute, die fast vollständig digital geprägt ist, findet im Antrag keine Beachtung. Damit verfehlt er den heutigen Stand der Diskussion und hilft nicht wirklich beim Schutz von Kindern und Jugendlichen. Was es wirklich braucht, ist ein gut abgestimmtes Konzept, bei dem verschiedene Bereiche zusammenarbeiten mit einfacher Beratung und Therapie, mit guter schulischer und außerschulischer Bildung, mit starken kommunalen Netzwerken und mit klaren Regeln, auch im Internet. Vor allem aber müssen junge Menschen selbst gestärkt werden – durch Medienbildung, durch Mitbestimmung und durch das Vertrauen in ihre Fähigkeiten, Risiken zu erkennen und sich selbst zu schützen. Ein solch umfassender Plan hätte eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Sozial- und dem Kultusministerium vorausgesetzt. Das wäre ein echter Schritt nach vorn gewesen. Auch das zeigt, dass das Thema nicht ganz so einfach ist, wie Sie, Herr Hentschel-Thöricht, es dargestellt haben. Dann aber etwas vorzulegen, ohne eine inhaltliche Debatte wirklich zu führen und nur auf die Abstimmung abzuzielen, finde ich bei diesem Thema nicht angemessen. Ich finde, wir sollten darauf aufbauen und es weiterentwickeln. In Zukunft ist es nämlich notwendig, dass alle wichtigen Akteure – von der Bildung über die Sozialarbeit bis hin zur Gesundheitsversorgung – stärker miteinander vernetzt und präventive Maßnahmen ausgebaut werden. Die Staatsregierung sollte daher ihren gesetzlichen Auftrag ernst nehmen und gemeinsam mit den kommunalen Trägern ein modernes, digitales und soziales Schutzkonzept erarbeiten, das tatsächlich auch bei den Kindern und Jugendlichen ankommt. Wir hätten uns einen deutlich stärkeren Antrag dazu gewünscht, der all das berücksichtigt. Da das aber nicht der Fall ist, können wir uns heute nur enthalten. Aber vielen Dank für die Debatte. (Beifall die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Schaper von der Fraktion Die Linke. Gibt es Bedarf nach einer weiteren Rederunde? Das kann ich nicht erkennen. Damit hat nun die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister Schuster, bitte. (Albrecht Pallas, SPD: An Ihnen hängt es jetzt, Herr Schuster!)
