Ronny Wähner
Ja, ich habe versucht, deutlich zu machen, dass diese Konzessionen nur für eine gewisse Zeit vergeben werden. In dieser Zeit existiert schon ein faktischer Bestandsschutz, aber es ist gibt dafür keine Ewigkeitsgarantie. Wenn diese Konzessionszeit ausgelaufen ist, muss sie neu beantragt werden, dann gilt aktuelles Recht. In dem Moment wäre der Bestandsschutz weg. Ich will an der Stelle darauf hinweisen: Es gab eine Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages im Informationsbericht der Staatsregierung. Dort wurde sehr deutlich herausgearbeitet, dass es zur bestehenden gesetzlichen Regelung keinen Handlungsbedarf gibt bzw. für notwendig erachtet wird. (Ines Biebrach, BSW, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Wähner, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?
