Sebastian Wippel
Vielen Dank, Herr Wähner, dass Sie die Frage zulassen. Wir hatten in der Vergangenheit bereits Anhörungen, in denen wir über den Glücksspielstaatsvertrag gesprochen haben. Dabei haben wir gelernt – weil Sie die verfassungsrechtlichen Bedenken angesprochen haben –, dass es so etwas wie einen Anspruch auf Bestandsschutz bei sozial unerwünschtem Gewerbe nicht gibt. Ist Ihnen das bewusst?
