Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege vom BSW, ich kann Ihnen versichern, dass uns als Union der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen genauso sehr am Herzen liegt. Es gab eine große Diskussion, als wir das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag in der letzten Legislatur behandelt und beschlossen haben. Man hat mit Bedacht die Abstandsregelungen so gewählt, wie man sie im Ausführungsgesetz findet; denn etwas nur zu verbieten, bedeutet nicht automatisch, dass man damit die ganze Situation verbessert. Es gibt bereits einen ausreichenden Schutz unserer Kinder und Jugendlichen: zum einen die Abstandsregelung zu den allgemeinbildenden Schulen, die im Gesetz steht, zum anderen ist festgelegt, dass es Eingangskontrollen an Spielhallen gibt, damit gar keine Kinder und Jugendlichen diese Einrichtungen betreten können. Ebenso gibt es ein Werbeverbot und das Verbot für eine auffällige Gestaltung für den Spielbetrieb, sodass gerade nicht darauf aufmerksam gemacht wird, wenn Kinder oder Jugendliche daran vorbeigehen. Ein generelles Verbot von legalem Glücksspiel macht jedoch keinen Sinn; denn das Problem besteht nicht im legalen Glücksspiel – das ist stark reguliert über entsprechende Gesetzgebung und gewerberechtliche Regelungen –, sondern die Hauptherausforderung haben wir mit dem illegalen Glücksspiel. Sie können sich Beispiele von Bundesländern anschauen, in denen man durch Überregulierung das legale Glücksspiel verboten hat. Dort hat man die extremste Auswirkung des illegalen Glücksspiels. Und dort gibt es null Kontrolle, dort ist alles möglich. Das illegale Glücksspiel findet heute vor allem im Internet statt, also im digitalen Raum. Das ist der Punkt, auf den man die Aufmerksamkeit lenken sollte. Warum spreche ich vom Totalverbot des legalen Glücksspiels? Ihr Antrag ist faktisch ein Totalverbot von legalem Glücksspiel in Sachsen. Wenn man sich Ihre Aufzählungen anschaut, zu welchen Einrichtungen ein Abstand von 250 Metern gelten soll – Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze, öffentlich zugängliche Sporteinrichtungen, in denen Kinder regelmäßig trainieren, also alle Turnhallen –, können Sie sich einmal die Arbeit machen und auf einem Stadtplan mit dem Zirkel einen Radius von 250 Metern zu allen genannten Einrichtungen ziehen. Am Ende wird nichts mehr übrig bleiben, wo der legale Betrieb von Glücksspiel möglich ist; denn Glücksspieleinrichtungen dürfen nur in gewissen Regionen bzw. Stadtgebieten – das sind nun einmal die Innenstädte – stattfinden. Es ist auch so, dass der Bestandsschutz, den Sie etwas zu relativieren versucht haben, nicht viel hilft, denn die Konzessionen werden nur für eine gewisse Zeit ausgegeben, und wenn diese abgelaufen sind, dann gilt geltendes Recht für eine Neubewilligung. Damit ist man faktisch in einer Schließung aller aktuellen Glücksspieleinrichtungen, die legal stattfinden. Das ist legales Gewerbe. Vor dem Hintergrund müsste man auch verfassungsrechtliche Bedenken anmelden. Ich will es noch einmal ganz deutlich sagen: Wir sind für den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen, aber es ist keine vernünftige Regelung, wenn man einfach etwas verbietet, was dann trotzdem irgendwo illegal stattfindet. Gerade auf diesem Gebiet haben wir einen stark regulierten, kontrollierten legalen Bereich. Ich denke, den sollte man anbieten; denn das Thema Glücksspielsucht trifft nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern vor allem Heranwachsende und Ältere. Wenn man die alle ins illegale Glücksspiel drängt, dann ist noch weniger Schutz gegeben. Ich denke, niemandem ist damit geholfen. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Wähner, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?
