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Prof. Constanze Geiert

27.06.2025 Sitzungen 8/17

Am Rande gab es die Diskussion. Und das stimmt nicht ganz: Ich bin nicht dafür, dass man die Strafmündigkeit herabsetzt. Das sind Kinder und das sollen Kinder bleiben. Ich bin aber dafür – Bayern hat da eine ganz interessante Initiative gestartet –, dass man wirklich schaut, welche erzieherischen Maßnahmen es im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe noch geben kann. Denn es ist auch mit den Jugendbanden in Dresden erkennbar: Dort wird schon geschickt damit gespielt. Da steht der 15-Jährige neben dem 13-Jährigen und lässt es diesen machen, mit den Worten: „Du bist ja noch nicht strafmündig.“ Was natürlich ganz wichtig ist – ich sehe das zu Hause bei meinen eigenen Kindern –: Ein 13-Jähriger ist nicht gleich ein 13-Jähriger. Der eine versteht es durchaus und bei ihm könnte man schon weitergehen, und der andere ist wirklich noch ein Kind und versteht es nicht. Wenn ich dann die Frage nach dem Brand der Operette bekomme – das sind zwei elfjährige Mädchen –, ob wir nicht darüber nachdenken müssten, die Strafmündigkeit nach unten zu setzen, sage ich: Nein. Also, Entschuldigung, Kokeln gehörte irgendwie schon immer dazu. (Sören Voigt, CDU, räuspert sich. – Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch lacht.) Das ist für die Eltern besonders blöd gelaufen an der Stelle, das tut mir für die Eltern auch wirklich leid. Aber das ist kein Grund, die Strafbarkeit nach unten zu setzen. Da bin ich für eine differenzierte Betrachtung. (Rico Gebhardt, Die Linke: Herr von Breitenbuch hat auch ganz viele Kinder, deshalb lacht er jetzt vermutlich!) – Die waren hoffentlich nicht dabei. (Heiterkeit)

Protokoll ↗