Valentin Lippmann
Dann will ich noch meine letzte Frage stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntermaßen am 20. Juni 2023 die Gefangenenvergütung in den Ländern Bayern und NordrheinWestfalen für verfassungswidrig erkannt und diesen Ländern bis zum 30.06.2025 aufgegeben, die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten. Mir ist klar, dass Sachsen nicht unmittelbar von der Entscheidung betroffen ist; die Maßstäbe dürften aber auch das sächsische Recht betreffen. Mich interessiert, bis wann eine Umsetzung in sächsisches Recht seitens der Staatsregierung angestrebt wird.
