Valentin Lippmann
Der Deutsche Richterbund, Frau Staatsministerin, hat vorgeschlagen, zukünftig in den beliebten besoldungsrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit einer sogenannten Alimentationsgrundsatzklage einzuführen, um vorweg Entscheidungen zu treffen und das nicht langwierig über die Fachgerichtsbarkeit auszutragen und später das Kostenrisiko, vor allem bei Nachzahlungen, aufzuerlegen. Hat sich die Staatsregierung dazu bereits positioniert? Wie steht sie dazu, und plant sie, eine solche Initiative voranzutreiben?
