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Valentin Lippmann

GRÜNE 27.06.2025 Sitzungen 8/17

Vielen Dank. Sie bezog sich in einem Interview mit der „LTO“ vor nicht allzu langer Zeit darauf, dass Sachsen der JuMiKo einen Vorschlag unterbreitet, damit die strafrechtlichen Revisionsverfahren künftig grundsätzlich in Beschlusswegen ohne Hauptverhandlungen entschieden werden können. Sie verweisen dabei auf die Praxis des BGH und auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Mich würde einmal interessieren, ob es in Ihrem Haus entsprechende Berechnungen gibt, was tatsächlich durch den Verzicht auf die mündliche Hauptverhandlung in Revisionssachen, die ja mithin eher selten der Fall ist, tatsächlich eingespart werden könnte.

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